aktuell
„Meister der Arbeit"

Ansuchen um die Verdienststerne

Am 31. Oktober 2008 verfällt der Termin, um beim Arbeitsamt in Bozen, z.H. Dr. Sieghart Flader, Kan.-Michael-Gamper-Straße 1, um die Verleihung der Verdienststerne der „Meister der Arbeit" anzusuchen. Man muss über 52 Jahre alt sein, mindestens 30 Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet haben, und eine gewisse Laufbahn aufweisen. Nur zehn Südtiroler pro Jahr werden am 1. Mai jeden Jahr mit den „Verdienststernen der Arbeit" geehrt. Derzeit gibt es in Südtirol 206 Träger bzw. Trägerinnen der Verdienststerne. Mehrere ASGB-Kolleginnen und Kollegen haben diesen Titel erhalten. Für Informationen steht beim ASGB in Bozen Kollege Arthur Stoffella, Tel. 0471/308228 gerne zur Verfügung.

Landwirtschaft

Neuer Landeskollektivvertrag für landwirtschaftliche Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher unterzeichnet

Der neue Landeskollektivvertrag wurde am 18. Juni 2008 unterzeichnet und gilt bis zum 31. Dezember 2011.
- Entlohnung-
Ab Juni 2008 werden die Grundlöhne um 3,5 Prozent und ab 1. Januar 2009 um weitere 3,5 Prozent erhöht. Für die Tagelöhner der Kategorien E und F beträgt die Erhöhung jeweils 2,5 Prozent.
Die provinziale Ergänzungszulage für Fixarbeiter wurde auf folgende Beträge erhöht:
Gewöhnlich 28,66 Euro
Qualifiziert 32,96 Euro
Qualifiziert super 33,68 Euro
Spezialisiert 36,54 Euro
Spezialisiert super 36,54 Euro0
Die Entschädigung für Bereitschaftsdienst wurde auf 1,00 € pro Stunde erhöht.
- Ergänzung Tagegeld bei Krankheit von Fixarbeitern
Bei Krankheit von mehr als zehn Arbeitstagen beträgt die Ergänzung des Tagegeldes 100 Prozent des effektiven Lohnes.
- Zusatzrentenfonds
Der Arbeitgeberanteil wurde auf 1,2 Prozent erhöht.
- Abfertigung
Jene landwirtschaftlichen Tagelöhner/Saisonarbeiter, die sich im Sinne der Abfertigungs- und Zusatzrentenreform (D.Lgs. 252/2005) dafür entscheiden, die anreifenden Abfertigungsanteile im Betrieb zu belassen und diese Entscheidung mit dem Vordruck TFR1 bzw. TFR2 vorgenommen haben, müssen in der Folge diese Mitteilung nicht wiederholen, sofern sich ihre Entscheidung über die Abfertigung nicht ändert. Im Falle einer Entscheidungsänderung ist dies dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen.
- Probezeit
Bei Arbeitsverhältnissen auf bestimmte Zeit beträgt die Probezeit maximal eine Woche.
- Sonderurlaub
Bei Geburt eines Kindes hat der Vater für den Tag der Geburt Anrecht auf bezahlte Freistellung.