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Neue Wahlordnung für den Generalrat des Laborfonds

Am 21. Juli 2008 hat der Generalrat des Laborfonds in einer außerordentlichen Sitzung die Änderung der Wahlordnung für den Generalrat beschlossen. Voraussichtlich im Jänner 2009 bestimmen und wählen die rund 112.000 Mitglieder des Laborfonds die neue Zusammensetzung des Generalrates. Dieses Gremium, bestehend aus insgesamt 60 Mitgliedern, ist das oberste Organ des Laborfonds dessen Aufgabe es ist, für die nächsten drei Jahre den Verwaltungs- und Aufsichtsrates zu bestellen, die Jahresbilanz zu beschließen sowie allfällig notwendige Abänderungen der Statuten vorzunehmen.
Die Wahlen erfolgen nach zwei getrennten Wahlkollegien: eines für die Provinz Bozen und eines für die Provinz Trient. 30 Mitglieder des Generalrates stehen der Wirtschaft zu, die sich im Verhältnis der Mitgliederzahlen auf die Provinzen Bozen und Trient aufteilen. Ebenso 30 Mitglieder des Generatrat – verteilt im Verhältnis der Mitgliederzahlen auf die Provinzen Bozen und Trient – stellen die Mitglieder des Laborfonds selbst bzw. werden über Kandidatenlisten der Gewerkschaften gewählt.
Beim letzten Urnengang für den Generalrat des Laborfonds im Jänner 2006, wo die Arbeiter und Angestellten in Südtirol insgesamt 16 Vertreter wählen konnten, gelang dem ASGB ein großer Erfolg. Einen Vertreter erhielt die Gewerkschaft UIL/SGK, drei Vertreter erhielt die Gewerkschaft CGIL/AGB, fünf Vertreter erhielt die Gewerkschaft SGB/CISL und sieben Vertreter erhielt die Gewerkschaft der Südtiroler Arbeiter und Angestellten, nämlich der ASGB. Josef Guadagnini (Bediensteter im Versuchszentrum Laimburg), Priska Auer (leitende Angestellte des ASGB), Serafin Pramsohler (Landessekretär des ASGB-Metall), Oswald Angerer (Mitglied des Betriebsrates der Fa. HOPPE AG im Werk in Laas), Christine Staffler (Landessekretärin der ASGB-Landesbediensteten), Karin Wellenzohn (Bedienstete der Autonomen Provinz Bozen) und Josef Brunner (Bediensteter des Sanitätsbetriebes Brixen) sind derzeit die Vertreter des ASGB im Generalrat des Laborfonds.
Das passive und das aktive Wahlrecht ist neu definiert. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Laborfonds die mindestens 16 Jahre alt sind; wählbar sind alle Mitglieder die mindestens 18 Jahre alt sind. Dadurch, dass auch zu Lasten lebende Familienmitglieder Rentenfonds-Mitglieder sein können, war es notwendig geworden, auch für den eventuell zu Lasten lebenden Ehepartner und den Kindern einen Wahlmodus zu finden.
Für die Vertretung der Arbeiter und Angestellten im Generalrat werden die Mitglieder in Tarifbereiche aufgeteilt: Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Tourismus und private Dienstleistung sowie öffentlicher Dienst. Mitglieder des Laborfonds, die zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung kein Arbeitsverhältnis aufweisen, werden jenem Tarifbereich zugeordnet, in welchem sie ihr letztes Arbeitsverhältnis hatten. Auch die zu Lasten lebenden Familienmitglieder werden dem Tarifbereich jener Person zugeteilt, zu deren Lasten sie leben. Für die Wahl der Vertretung der Arbeiter und Angestellten im Generalrat erhält das wahlberechtigte Mitglied nicht mehr über seinen Arbeitgeber den Wahlschein ausgehändigt, sondern dieser wird per Post persönlich zugeschickt. Somit erhalten auch Mitglieder des Laborfonds die Möglichkeit, sich an der Wahl zu beteiligen, die zum Zeitpunkt der Wahl aus irgendeinem Grund vom Betrieb abwesend sind (Lohnausgleichskasse, Krankheit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses). Die Wahl kann entweder elektronisch über den PC oder schriftlicher über die Post ausgeübt werden. Das Mitglied des Laborfonds erhält per Post neben den Anleitungen zur Wahl die Zugangsdaten für den Systemzugriff in Falle der elektronischen Wahl und ebenso einen Papierwahlzettel mit einem frankierten Umschlag zugeschickt, falls sich das Mitglied für diese Wahlart entscheidet. Der Wahlvorgang ist so gestaltet, dass auch die elektronische Stimmabgabe die geheime Wahl gewährleistet und eine doppelte Wahlteilnahme unmöglich ist. Die Stimme der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer wird pro Liste ausgedrückt ohne Angabe von namentlichen Vorzugsstimmen.

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„Meister der Arbeit"

Ansuchen um die Verdienststerne

Am 31. Oktober 2008 verfällt der Termin, um beim Arbeitsamt in Bozen, z.H. Dr. Sieghart Flader, Kan.-Michael-Gamper-Straße 1, um die Verleihung der Verdienststerne der „Meister der Arbeit" anzusuchen. Man muss über 52 Jahre alt sein, mindestens 30 Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet haben, und eine gewisse Laufbahn aufweisen. Nur zehn Südtiroler pro Jahr werden am 1. Mai jeden Jahr mit den „Verdienststernen der Arbeit" geehrt. Derzeit gibt es in Südtirol 206 Träger bzw. Trägerinnen der Verdienststerne. Mehrere ASGB-Kolleginnen und Kollegen haben diesen Titel erhalten. Für Informationen steht beim ASGB in Bozen Kollege Arthur Stoffella, Tel. 0471/308228 gerne zur Verfügung.