aktuell

Vorschläge zur Stärkung der Kaufkraft

Gemeinsam mit dem KVW haben die Gewerkschaften am 26. Juni 2008 in einer Pressekonferenz ihre Vorschläge und Forderungen für Maßnahmen gegen die Teuerung und zur Stärkung der Kaufkraft in Südtirol vorgestellt. Die Vertreter dieser Verbände sind am 23. Juli 2008 vom Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder gemeinsam zu einer Aussprache empfangen worden. Für den ASGB haben Georg Pardeller (Vorsitzender des ASGB-Leitungsausschuss) und Serafin Pramsohler (Landessekretär der Metallarbeiter im ASGB) an dieser Aktion teilgenommen und Entlastungen für die Menschen verlangt.
Die Vorschläge von ASGB, CGIL/AGB, SGB/CISL, UIL/SGK und KVW, die gezielt an die Landespolitik gerichtet sind, gliedern sich in vier Punkte und umfassen Preise, Wohnbau, Familie und Steuern. Ein weiterer Themenbereich, der ebenso lautstark betont und insbesondere für die Gewerkschaften wichtig erscheint, ist an die Wirtschaft gerichtet: Die Löhne der arbeitenden Menschen in Südtirol sind mit Zusatzverträgen auf Betriebs- und/oder Landesebene anzupassen, wozu auch die öffentliche Hand ihre Möglichkeiten ausschöpfen soll, Einfluss auf die Einkommenspolitik zu nehmen.
Preise
Dem willkürlichen Anstieg der Preise ist Einhalt zu gebieten. Für die wichtigsten Konsumgüter und Dienstleistungen ist eine ständige Beobachtung der Preise erforderlich. Initiativen zur Förderung der Konkurrenz in der Großverteilung werden verlangt. Ein bewusster Konsum ist zu sensibilisieren, um unnötige Ausgaben zu vermeiden, die Umwelt zu schützen und durch den Konsum lokaler Produkte den regionalen Wirtschaftskreislauf zu festigen.
Wohnbau
Mehr soziale Mietwohnungen sollen errichtet werden, um den hohen Anteil der Mieten am Familienbudget zu senken. Bei der Wohnbauförderung (auch der Punktebewertung für die Mietwohnungen) ist die Kontinuität eines Arbeitsverhältnisses stärker zu berücksichtigen und arbeitenden Familien ein leichterer Zugang zu ermöglichen.
Familie
Das Familiengeld des Landes ist anzuheben, zeitlich auszudehnen und mit einer größeren sozialen Treffsicherheit zu verknüpfen. Öffentliche Sozialleistungen sollen einheitlich auf Grund einer Einkommensbemessung mitsamt dem Vermögen erfolgen. Die Regelung zur Elternzeit für die Beschäftigten der Öffentlichen Verwaltung ist auch auf die Privatwirtschaft auszudehnen.
Steuern
Die Gemeinden Südtirols werden aufgefordert, auf die Einhebung von Gemeinde-Zusatzsteuern zu verzichten (von den 116 Gemeinden in Südtirol kassieren derzeit 17 davon einen IRPEF-Zuschlag (Auer 0,2, Bozen 0,2, Branzoll 0,2, Brixen 0,2, Eppan 0,3, Gsies 0,2, Leifers 0,2, Meran 0,1, Montan 0,3, Salurn 0,2, Sarntal 0,5, Sterzing 0,2, Terlan 0,2, Tramin 0,4, Truden 0,1, Villanders 0,4, Vintl 0,4 Prozent). Gebühren auf Gemeinde- und Landesebene sind einzufrieren und nach Bedürftigkeit der Familien zu staffeln. Kriterien für die Festlegung der Gemeindetarife (Wasser, Müll usw.) sind durchschaubarer zu gestalten und Ungleichheiten zu begründen. Kürzungen der IRAP sollen vom Land nur jenen Unternehmen zuerkannt werden, die bereit sind, diese Steuererleichterungen ihren Bediensteten mit Zusatzabkommen weiterzugeben.
Diese Vorschläge und Forderungen seitens der Arbeiter-, Angestellten- und Rentnervertreter gegen die Teuerung und zur Stärkung der Kaufkraft in Südtirol sind so ausgerichtet, dass entsprechende Maßnahmen von Politik und Wirtschaft in unserem Land zu Entlastungen für die Menschen führen können. Selbstverständlich ist auch die römische Regierung gefordert, mit längst fälligen Steuererleichterungen die arbeitende Bevölkerung nicht weiterhin im Regen stehen zu lassen.

aktuell

Neue Wahlordnung für den Generalrat des Laborfonds

Am 21. Juli 2008 hat der Generalrat des Laborfonds in einer außerordentlichen Sitzung die Änderung der Wahlordnung für den Generalrat beschlossen. Voraussichtlich im Jänner 2009 bestimmen und wählen die rund 112.000 Mitglieder des Laborfonds die neue Zusammensetzung des Generalrates. Dieses Gremium, bestehend aus insgesamt 60 Mitgliedern, ist das oberste Organ des Laborfonds dessen Aufgabe es ist, für die nächsten drei Jahre den Verwaltungs- und Aufsichtsrates zu bestellen, die Jahresbilanz zu beschließen sowie allfällig notwendige Abänderungen der Statuten vorzunehmen.
Die Wahlen erfolgen nach zwei getrennten Wahlkollegien: eines für die Provinz Bozen und eines für die Provinz Trient. 30 Mitglieder des Generalrates stehen der Wirtschaft zu, die sich im Verhältnis der Mitgliederzahlen auf die Provinzen Bozen und Trient aufteilen. Ebenso 30 Mitglieder des Generatrat – verteilt im Verhältnis der Mitgliederzahlen auf die Provinzen Bozen und Trient – stellen die Mitglieder des Laborfonds selbst bzw. werden über Kandidatenlisten der Gewerkschaften gewählt.
Beim letzten Urnengang für den Generalrat des Laborfonds im Jänner 2006, wo die Arbeiter und Angestellten in Südtirol insgesamt 16 Vertreter wählen konnten, gelang dem ASGB ein großer Erfolg. Einen Vertreter erhielt die Gewerkschaft UIL/SGK, drei Vertreter erhielt die Gewerkschaft CGIL/AGB, fünf Vertreter erhielt die Gewerkschaft SGB/CISL und sieben Vertreter erhielt die Gewerkschaft der Südtiroler Arbeiter und Angestellten, nämlich der ASGB. Josef Guadagnini (Bediensteter im Versuchszentrum Laimburg), Priska Auer (leitende Angestellte des ASGB), Serafin Pramsohler (Landessekretär des ASGB-Metall), Oswald Angerer (Mitglied des Betriebsrates der Fa. HOPPE AG im Werk in Laas), Christine Staffler (Landessekretärin der ASGB-Landesbediensteten), Karin Wellenzohn (Bedienstete der Autonomen Provinz Bozen) und Josef Brunner (Bediensteter des Sanitätsbetriebes Brixen) sind derzeit die Vertreter des ASGB im Generalrat des Laborfonds.
Das passive und das aktive Wahlrecht ist neu definiert. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Laborfonds die mindestens 16 Jahre alt sind; wählbar sind alle Mitglieder die mindestens 18 Jahre alt sind. Dadurch, dass auch zu Lasten lebende Familienmitglieder Rentenfonds-Mitglieder sein können, war es notwendig geworden, auch für den eventuell zu Lasten lebenden Ehepartner und den Kindern einen Wahlmodus zu finden.
Für die Vertretung der Arbeiter und Angestellten im Generalrat werden die Mitglieder in Tarifbereiche aufgeteilt: Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Tourismus und private Dienstleistung sowie öffentlicher Dienst. Mitglieder des Laborfonds, die zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung kein Arbeitsverhältnis aufweisen, werden jenem Tarifbereich zugeordnet, in welchem sie ihr letztes Arbeitsverhältnis hatten. Auch die zu Lasten lebenden Familienmitglieder werden dem Tarifbereich jener Person zugeteilt, zu deren Lasten sie leben. Für die Wahl der Vertretung der Arbeiter und Angestellten im Generalrat erhält das wahlberechtigte Mitglied nicht mehr über seinen Arbeitgeber den Wahlschein ausgehändigt, sondern dieser wird per Post persönlich zugeschickt. Somit erhalten auch Mitglieder des Laborfonds die Möglichkeit, sich an der Wahl zu beteiligen, die zum Zeitpunkt der Wahl aus irgendeinem Grund vom Betrieb abwesend sind (Lohnausgleichskasse, Krankheit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses). Die Wahl kann entweder elektronisch über den PC oder schriftlicher über die Post ausgeübt werden. Das Mitglied des Laborfonds erhält per Post neben den Anleitungen zur Wahl die Zugangsdaten für den Systemzugriff in Falle der elektronischen Wahl und ebenso einen Papierwahlzettel mit einem frankierten Umschlag zugeschickt, falls sich das Mitglied für diese Wahlart entscheidet. Der Wahlvorgang ist so gestaltet, dass auch die elektronische Stimmabgabe die geheime Wahl gewährleistet und eine doppelte Wahlteilnahme unmöglich ist. Die Stimme der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer wird pro Liste ausgedrückt ohne Angabe von namentlichen Vorzugsstimmen.