SBR
Ansuchen ab 1. September stellen!

Erneuerung des Familiengeldes von Region und Land

Vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2008 kann um das regionale Familiengeld bzw. um das Kindergeld des Landes für das Bezugsjahr 2009 angesucht werden. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Kopie der Identitätskarte oder Führerschein des Antragstellers
Familieneinkommen des Jahres 2007 (CUD, Modell 730 oder UNICO)
Vermögenswert zum Stand 31. Dezember 2007
aktueller Familienbogen oder Eigenerklärung
IBAN (Bankkoordinaten)
NEU: Für das Jahr 2008 kann rückwirkend bereits mit einem Kind um das regionale Familiengeld angesucht werden. Dieses steht innerhalb der ersten sieben Lebensjahre des Kindes zu. Hierfür sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Familieneinkommen des Jahres 2006 (CUD, Modell 730 oder UNICO)
Vermögenswert zum Stand 31. Dezember 2006
Das Gesuch kann beim Patronat des ASGB in Bozen oder in den Bezirksbüros des ASGB innerhalb 23. Dezember 2008 eingereicht werden.
Voraussetzungen:
Regionales Familiengeld
ein Kind innerhalb der ersten sieben Lebensjahre
oder
zwei minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
oder
mindestens ein behindertes Kind mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent
Ansässigkeit in der Region zum Zeitpunkt des Antrages seit mindestens fünf Jahren oder, wenn unterbrochen, seit mindestens einem Jahr zum Zeitpunkt des Antrages bei nachweislich insgesamt 15 Jahren.
Kindergeld des Landes
Das Kindergeld von monatlich 80,00 Euro wird für jedes Kind bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ausbezahlt, sofern das Familieneinkommen und -vermögen unter 80.000,00 Euro liegt
EU-BürgerInnen müssen mindestens einen Tag vor Antrag den Wohnsitz in Südtirol haben, Nicht-EU-Bürgerinnen müssen den Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben.

SBR

Steuererklärungen 2009

Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass bei den nächsten Steuererklärungen 2009 die Abschreibung der Medikamente nur mehr unter folgenden Voraussetzungen möglich ist. Beim Kauf des Medikamentes muss Sanitätsausweis/Steuernummer vorgewiesen werden und damit auf dem Beleg der abschreibbaren Betrag und die Steuernummer aufscheinen. Zudem müssen bei Familien die Kassenbelege getrennt werden nach Steuernummer des einzelnen Familienmitgliedes. Kassenbelege, welche keine von der Apotheke aufgedruckte Steuernummer haben, können nicht mehr zum Abzug gebracht werden. Es ist also nicht mehr zulässig nachträglich händisch die Steuernummer auf den Beleg zu schreiben.