Landesbedienstete

Haftpflichtversicherung gegen Berufsrisiko

Auch heuer können alle ASGB-Mitglieder, welche im öffentlichen Dienst arbeiten, unabhängig von ihrer Funktion und von ihrem Berufsbild, sich gegen Schadensersatzleistungen wegen grob fahrlässiger Verurteilung bei der Aus?-übung ihrer Berufstätigkeit versichern. Diese Versicherungspolizze wurde mit der Tiroler Versicherung abgeschlossen und enthält folgenden Schutz: Schadensersatzverpflichtung gegenüber Dritten aufgrund von Personen- oder Sachschaden sowie abgeleiteter Vermögensschaden infolge eines Personen- oder Sachschadens, welche grob fahrlässig verursacht werden. Die Deckung beträgt 1.500.000 Euro. Um in den Genuss dieser Haftpflichtversicherung zu kommen, genügt folgendes:
Du bist ASGB-Mitglied und arbeitest beim Land, in der Gemeinde, Bezirksgemeinschaft oder Altersheim, bei der Sanität oder Wohnbauinstitut und möchtest dich für dein Berufsrisiko hinsichtlich Personen- und Sachschaden versichern, so fülle die Beitrittserklärung aus und zahle den entsprechenden Beitrag auf das folgende Konto ein:
- ASGB LandesbediensteteRaiffeisen Landesbank Südtirol AG Laurinstraße 1 Bozen
Kontonummer EUR 03/ 00/ 03. 117-8CIN VABI 03493CAB 11600
Diese Sammelpolizze ist in Form eines Jahresvertrages abgeschlossen. Er beginnt am 01.09.2008 und endet automatisch am 01.09.2009. Die Jahresprämie beträgt 60,00 € . Wer sich unterm Jahr versichern möchte, stehen mehrere Einstiegsfenster mit den entsprechenden Beträgen zur Verfügung. So zahlt jemand im Dezember 45,00 €, im März 30,00 € und im Juni noch 15,00 €.
Wichtig: Die Deckung beginnt mit 0,00 Uhr des Folgetages, nachdem die Beitrittserklärung und der Einzahlungsschein bei uns im Büro Wangergasse 39 in Bozen eingelangt sind. Daher schicke die Beitrittserklärung unverzüglich nach erfolgter Einzahlung in unser Büro unter der Faxnummer 0471 1969365. Über eventuelle Schadensfälle müssen wir sofort informiert werden. Unsere Telefonnummer lautet 0471 974598.
Mitglieder der Fachgewerkschaft Asgb-Landesbedienstete sind mit ihrer Mitgliedschaft automatisch auch rechtschutzversichert, somit haben sie mit Abschluss dieser Haftpflichtversicherung eine zusätzliche Absicherung hinsichtlich Berufsrisikos bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit.

Gesundheitsdienst
Gesundheitsbezirk Bozen

ASGB will Klarheit in Sachen Parkplatz am Bozner Krankenhaus

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst fordert von der Südtiroler Landesregierung noch vor den Landtagswahlen eine klare Aussage zur zukünftigen Preisregelung des Parkplatzes am Bozner Krankenhaus. Noch immer sei offen, ob und in welcher Höhe die Sanitätsbediensteten, Patienten und Besucher zur Kasse gebeten werden sollen, beklagt der ASGB.
„Wir haben als Gewerkschaft in verschiedenen Treffen mit dem Assessorat für Gesundheit und jenem für öffentliche Bauten sowie mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und der SEAB AG, welche die Führung des neuen Parkplatzes am Krankenhaus übernehmen wird, konkrete Vorschläge unterbreitet", erklärt Walter Oberkalmsteiner, Vorsitzender des ASGB-Vorstandes im Gesundheitsbezirk Bozen. Die Vorschläge des ASGB beinhalten u.a., dass das Gesundheitspersonal nur für namentlich reservierte Parkplätze bezahlen solle, die anderen Parkplätze sollten weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Was die Parkplatzpreise für Patienten und Besucher betreffe sei laut ASGB eine Anhebung von derzeit 0,50 Euro auf 1,80 Euro jedenfalls eine Zumutung, zumal kein Patient und kein Besucher zum Zeitvertreib ins Krankenhaus fahre.
„Es bringt dem Bürger nichts, wenn auf der einen Seite etwa das Ticket für Spitalaufenthalte abgeschafft wird, auf der anderen Seite aber überhöhte Parkgebühren verlangt werden. Dasselbe gilt für das Sanitätspersonal: die erfolgte Inflationsanpassung der Gehälter würde durch die Einführung von zahlungspflichtigen Parkplätzen wieder verloren gehen", betont Oberkalmsteiner.
Auch die Verbindungen durch die öffentlichen Verkehrsmittel bieten momentan kaum eine wirkliche Alternative für Patienten, Besucher und Personal, da es nur einer geringen Anzahl von Personen möglich ist diese auch wirklich in Anspruch nehmen zu können.
Der ASGB-Gesundheitsdienst erwarte sich eine Regelung, die seinen Vorschlägen entspricht, da diese aufgrund der Bedürfnisse von Bediensteten und Patienten erstellt worden seien. Auch warnt der ASGB-Gesundheitsdienst eingehend davor, mit der Entscheidung zur Parkplatzfrage am Krankenhaus Bozen aus wahltaktischen Gründen bis nach den Landtagswahlen zu warten.