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Fa. Biopack

Sicherheitssprecher berichtet über seine Tätigkeit Druckereien sind gut ausgelastet

Die grafischen Betriebe haben im historischen Alttirol Tradition. In Westeuropa gibt es kein Land, in welchem es so viele grafische Betriebe gibt. Auch in den letzten Jahrzehnten sind in Südtirol mehrere Druckereien neu gegründet worden. Die Firma Fotolito Longo ist aus einem Zwei-Mann-Betrieb so gewachsen, dass heute die zwei Longo-Betriebe, Fotolito und Rotolongo, über 220 Mitarbeiter beschäftigen. So ist die Longo-Gruppe der zweitgrößten grafischen Betrieb in Südtirol. Dank des guten Management, des gut ausgebildeten Personals und der hochmodernen Druckmaschinen sind unsere grafischen Betriebe auch gut ausgelastet und können mit den anderen europäischen Druckereien konkurrieren. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Arbeitspätze auch in diesen wirtschaftlich eher schwierigen Jahren erhalten werden und die Buchdrucker einen relativ sicheren Arbeitsplatz haben.

SBR
Ansuchen ab 1. September stellen!

Erneuerung des Familiengeldes von Region und Land

Vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2008 kann um das regionale Familiengeld bzw. um das Kindergeld des Landes für das Bezugsjahr 2009 angesucht werden. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
Kopie der Identitätskarte oder Führerschein des Antragstellers
Familieneinkommen des Jahres 2007 (CUD, Modell 730 oder UNICO)
Vermögenswert zum Stand 31. Dezember 2007
aktueller Familienbogen oder Eigenerklärung
IBAN (Bankkoordinaten)
NEU: Für das Jahr 2008 kann rückwirkend bereits mit einem Kind um das regionale Familiengeld angesucht werden. Dieses steht innerhalb der ersten sieben Lebensjahre des Kindes zu. Hierfür sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Familieneinkommen des Jahres 2006 (CUD, Modell 730 oder UNICO)
Vermögenswert zum Stand 31. Dezember 2006
Das Gesuch kann beim Patronat des ASGB in Bozen oder in den Bezirksbüros des ASGB innerhalb 23. Dezember 2008 eingereicht werden.
Voraussetzungen:
Regionales Familiengeld
ein Kind innerhalb der ersten sieben Lebensjahre
oder
zwei minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
oder
mindestens ein behindertes Kind mit einer Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent
Ansässigkeit in der Region zum Zeitpunkt des Antrages seit mindestens fünf Jahren oder, wenn unterbrochen, seit mindestens einem Jahr zum Zeitpunkt des Antrages bei nachweislich insgesamt 15 Jahren.
Kindergeld des Landes
Das Kindergeld von monatlich 80,00 Euro wird für jedes Kind bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ausbezahlt, sofern das Familieneinkommen und -vermögen unter 80.000,00 Euro liegt
EU-BürgerInnen müssen mindestens einen Tag vor Antrag den Wohnsitz in Südtirol haben, Nicht-EU-Bürgerinnen müssen den Wohnsitz seit mindestens fünf Jahren in Südtirol haben.