Metallhandwerk

Landesergänzungsvertrag erneuert

Lohnerhöhungen im Metallhandwerk ab 01.06.2008, Einigung mit LVH und CNA am 3. Juli 2008 unterzeichnet!
Für das Metallhandwerk wurde der neue nationale Kollektivvertrag am 27. Februar 2008 abgeschlossen. Für die Metallindustrie wurde der Vertrag bereits am 20. Jänner 2008 unterzeichnet. Am 3. Juli 2008 wurde der neue Ergänzungsvertrag für die Bediensteten in der Provinz Bozen vom Metallhandwerk unterschrieben. Er bringt Lohnanpassungen ab 01. Juni 2008.
Im Metallhandwerk endete die Vertragsdauer des letzten Landesergänzungsvertrages mit 28.02.2004. Mehr als vier Jahre hat es gebraucht, diesen Vertrag zu erneuern. Viele Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmerverbänden im Handwerk LVH und CNA endeten immer wieder ohne Ergebnis.
Die jahrelang offenen Vertragsverhandlungen des nationalen Kollektivvertrages vom Metallhandwerk, die immer noch nicht geklärte Anwendung des Lehrlingsgesetzes (Nr. 2 vom 20.03.2006), das der Südtiroler Landtag mit vielen offenen Fragen verabschiedet hat, und sehr schwache gewerkschaftliche Beziehungen waren das entscheidende Hindernis für ein Weiterkommen. Erst die jüngsten Auseinandersetzungen über die absolute Notwendigkeit einer Stärkung der Kaufkraft und vorhandener „Hungerlöhne" in Südtirol hat zum Durchbruch der Vertragserneuerung verholfen, gibt sich Serafin Pramsohler, der Landessekretär des ASGB-Metall, überzeugt.
Mit Wirkung 1. Juni 2008 wird der provinzielle Lohnteil im Metallhandwerk monatlich (brutto) wie folgt erhöht:
Diese Lohnanpassungen können bis zu 50 Prozent von eventuell bestehenden Lohnteilen, die über dem Mindestlohn liegen, aufgesaugt werden.
Mit dieser Vertragserneuerung ergeben sich in Südtirol für das Metallhandwerk ab 1. Juni 2008 folgende monatliche Mindestlöhne (siehe Tabelle 1).
Einmalige Zahlung
Zur Abdeckung der vertragslosen Zeit alle Bediensteten, die am 3. Juli 2008 beschäftigt sind, mit der Entlohnung vom September 2008 ein Una Tantum von 62,00 Euro (brutto). Lehrlinge erhalten 70 Prozent dieser Una Tantum-Zahlung. Der zweite Teil der Lohnerhöhung vom nationalen Kollektivvertrag im Metallhandwerk ist mit 1. Dezember 2008 fällig. Die neuen monatlichen Mindestlöhne in Südtirol für das Metallhandwerk ab 01.12.2008 sind (siehe Tabelle 2).

Metallhandwerk

Sitzung des Metallvorstandes

Die Metallarbeiter im ASGB nehmen Stellung zu Kaufkraft, gewerkschaftliche Beziehungen und Landtagswahlen 2008. In einer Presseaussendung hat der Vorstand des ASGB-Metall seine Besorgnis geäußert.
Die Mitglieder des Vorstandes ASGB-Metall haben sich bei ihrer kürzlich abgehaltenen Sitzung (am 11. Juli 2008 in Steinegg) eingehend mit den Arbeitsbedingungen der Bediensteten in den Südtiroler Metallbetrieben befasst. Die notwendige Stärkung der Kaufkraft, die Erneuerung des Landeszusatzvertrages für das Metallhandwerk, die gewerkschaftlichen Beziehungen in den Betrieben und ein Vergleich der kollektivvertraglichen Bestimmungen zwischen Industrie und Handwerk haben dabei einen breiten Raum eingenommen. Auch über die bevorstehenden Landtagswahlen 2008 hat sich der ASGB-Metallvorstand unterhalten.
Serafin Pramsohler, der Landessekretär des ASGB-Metall, hielt über verschiedenen Themen Kurzreferate. Er berichtete, dass die Beschäftigten im Metallhandwerk ab 1. Juni 2008 eine durchschnittliche Lohnerhöhung von monatlich € 62,00 (3. Lohnstufe) erhalten, im Vergleich zur Industrie bestünden aber trotzdem noch beträchtliche Unterschiede, betonte er. Nicht nur bei der Entlohnung auch bei der Behandlung im Krankheitsfall und insbesondere beim Jahresurlaub sind die Bediensteten im Handwerk deutlich schlechter gestellt, musste der Landessekretär festhalten. Sehr zweifelhaft ist für Serafin Pramsohler auch die Tatsache, dass mehrere mittelgroße Betriebe mit 30 oder 40 Bediensteten, die als Gesellschaft in der Handelskammer eingetragen sind, zwar die Versicherungsbeiträge für die Industrie entrichten, keinen einzigen Lehrling ausbilden und für die Bediensteten aber den schlechteren Kollektivvertrag vom Handwerk anwenden. Die Südtiroler Landesregierung sollte in einer Überarbeitung der Handwerksordnung hier vorhandene Schlupflöcher schließen und unlautere Konkurrenz unterbinden, fordert der Vorstand des ASGB-Metall.
Beim Thema Stärkung der Kaufkraft stellt sich der ASGB-Metall voll hinter die Vorschläge, die von Gewerkschaften gemeinsam mit den Sozialverbänden erarbeitet wurden und der Landesregierung unterbreitet worden sind. Lohnanpassungen verlieren ihren Wert, wenn im nächsten Moment Preise, Tarife, Gebühren und Steuern in die Höhe schnellen. Der soziale Friede wird dadurch gefährdet, unterstreicht der Metallvorstand des ASGB. Die Wirtschaft und einzelne Betriebe sind gefordert, betriebsinterne Verträge zu erneuern, um der schwindenden Kaufkraft den notwendigen Ausgleich zu geben. Gerade diesbezüglich sind die gewerkschaftlichen Beziehungen seitens der Betriebe offener und ehrlicher anzugehen als bisher, betonen die Metallarbeiter im ASGB.
In Anwesenheit des Vorsitzenden des ASGB Georg Pardeller wurde auch das Thema Landtagswahlen 2008 angesprochen. Gleich zwei Vorstandsmitglieder der Gewerkschaft Metall im ASGB werden sich im Herbst bei den Landtagswahlen auf der Liste der Freiheitlichen präsentieren, nämlich der Obmann Adalbert Tschenett und der ehemalige Obmann Oswald Angerer.