Bau
Bauhandwerk

Gesamtstaatlicher Kollektivvertrag erneuert

Am 23. Juli 2008 wurde der mit 31.12.2007 abgelaufene Nationale Arbeitskollektivvertrag für die ca. 500.000 Beschäftigten des Sektors Bauhandwerk nach insgesamt sieben Verhandlungsmonaten unterzeichnet.
Die wichtigsten Neuerungen in Kurzform:
1. Lohnerhöhungen
Die durchschnittliche Lohnerhöhung (berechnet auf den spezialisierten Arbeiter - Kategorie III) beträgt 188,50 Euro brutto, welche in vier Raten (01.07.2008, 01.01.2009, 1.1.2010 und 1.1.2011) wie laut unten angeführter Tabelle ausbezahlt wird:
Somit gelten für den Zeitraum 01.07.2008 bis 31.12.2008 folgende Grundlöhne:
- Kategorie I (gewöhnlicher Arbeiter): 4,03 Euro/Std.
- Kategorie II (qualifizierter Arbeiter): 4,61 Euro/Std.
- Kategorie III (spezialisierter Arbeiter): 5,22 Euro/Std.
- Kategorie IV (hochspezialisierter Arbeiter): 5,58 Euro/Std.
2. Verhandlungen auf Landesebene
Verhandlungen auf Landesebene (Landesergänzungsvertrag) dürfen generell nicht vor dem 1.1. 2010 stattfinden.
3. Teilzeitarbeit
Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten darf gemessen an den mit unbefristetem Arbeitsvertrag angestellten Arbeiten nicht mehr als drei Prozent ausmachen.
4. Probezeiten
Es gelten folgende Probezeiten (müssen im Arbeitsvertrag angegeben werden):
Kategorie I: 5 Arbeitstage*
Kategorie II: 15 Arbeitstage*
Kategorie III: 20 Arbeitstage*
Kategorie IV: 25 Arbeitstage*
* (auch für Fahrer von Transportbetonmischern, falls sie mit dieser Kategorie eingestellt werden).
Von der Probezeit sind jene Arbeiter befreit, welche bereits mit derselben Tätigkeit und Kategorie beim gleichen Betrieb gearbeitet haben, vorausgesetzt, dass die Auflösung dieses Arbeitsverhältnisses nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
5. Krankheit
Die drei Stufen für die Dauer der Krankheit wurden mit 01.07.08 reduziert. Zum besseren Verständnis wird in der unten stehenden Tabelle eine Gegenüberstellung zwischen alter (bis zum 30.06.08) und neuer Regelung (ab 01.07.2008) angeführt.
Dies bedeutet konkret, dass für Krankheiten ab dem 1.Juli 2008 die ersten drei Tage bereits bei einer Krankheitsdauer ab 13 aufeinanderfolgenden Tagen zu 100 Prozent bezahlt werden (bisher erst ab 15 aufeinanderfolgenden Tagen).
6. Dauer und Gültigkeit
01.07.2008 bis 31.12.2011

Bau
Bauindustrie

Neuer gesamtstaatlicher Kollektivvertrag erneuert

Am 18. Juni 2008 wurde der mit 31.12.2007 abgelaufene Nationale Arbeitskollektivvertrag für die ca. 1.250.000 Beschäftigten des Sektors BAUINDUSTRIE nach insgesamt sieben Verhandlungsmonaten unterzeichnet.
Hier nun die wichtigsten Neuerungen:
1. Lohnerhöhungen
Die durchschnittliche Lohnerhöhung (berechnet auf den spezialisierten Arbeiter- Kategorie III) beträgt 104 Euro brutto, welche in zwei Raten und zwar am 01. Juni 2008 und am 01. Jänner 2009 wie laut unten angeführter Tabelle ausbezahlt wird:
Für den Zeitraum 01.06.2008 bis 31.12.2008 gelten folgende Grundlöhne:
- Kategorie I (gewöhnlicher Arbeiter): 3,97 Euro/Std.
- Kategorie II (qualifizierter Arbeiter): 4,64 Euro/Std.
- Kategorie III (spezialisierter Arbeiter): 5,16 Euro/Std.
- Kategorie IV (hochspezialisierter Arbeiter): 5,55 Euro/Std.
2. Teilzeitarbeit
Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten darf gemessen an den mit unbefristetem Arbeitsvertrag angestellten Arbeiten nicht mehr als drei Prozent ausmachen.
3. Verhandlungen auf Landesebene
Verhandlungen auf Landesebene (Landesergänzungsvertrag) dürfen generell nicht vor dem 1.7. 2010 stattfinden, wobei über das Territoriale Lohnelement nicht vor dem 1.1.2010 neu verhandelt werden darf.
4. Probezeiten
Es gelten folgende Probezeiten (müssen im Arbeitsvertrag angegeben werden):
Kategorie I: 5 Arbeitstage
Kategorie II: 15 Arbeitstage
Kategorie III: 20 Arbeitstage
(auch für Fahrer von Transportbetonmischern, falls sie mit dieser Kategorie eingestellt werden)
Kategorie IV: 25 Arbeitstage
Von der Probezeit sind jene Arbeiter befreit, welche bereits mit derselben Tätigkeit und Kategorie beim gleichen Betrieb gearbeitet haben, vorausgesetzt, dass die Auflösung dieses Arbeitsverhältnisses nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
5. Krankheit
Die drei Stufen für die Dauer der Krankheit wurden mit 01.06.08 reduziert. Zum besseren Verständnis wird in der folgenden Tabelle eine Gegenüberstellung zwischen alter (bis zum 31.05.08) und neuer Regelung (ab 01.06.08). angeführt:
Dies bedeutet konkret, dass für Krankheiten ab dem 1.Juni 2008 nun die ersten drei Tage bereits bei einer Kranheitsdauer ab 13 aufeinanderfolgenden Tagen zu 100 Prozent bezahlt werden (bisher erst ab 15 aufeinander folgenden Tagen).
6. Dauer und Gültigkeit
01.06.2008 bis 31.12.2011 = normativer Teil
01.06.2008 bis 31.12.2009 = lohnrechtlicher Teil