Dienstleistungen
Erster Landeszusatzvertrag für Friseure, Schönheitspfleger und Tätowierer in Südtirol abgeschlossen
Ein bedeutender Schritt für die Arbeitnehmer in den Sektoren Friseurhandwerk, Schönheitspflege und Tätowierkunst in Südtirol: Zum ersten Mal wurde ein Landeszusatzvertrag auch für diese Berufsgruppen mit dem Handwerkerverband LVH abgeschlossen. Dieser Vertrag bringt zahlreiche Verbesserungen für die betroffenen Arbeitnehmer mit sich.
Territoriales Lohnelement: Erhöhung in drei Stufen
Kern des Vertrags ist die Einführung eines territorialen Lohnelements von insgesamt 90 Euro brutto, das auf die Kategorie drei der qualifizierten Arbeiter berechnet wird. Diese Summe wird in drei Tranchen zu je 30 Euro bis zum Vertragsende ausbezahlt, was eine stufenweise Lohnerhöhung bedeutet und somit für spürbare finanzielle Entlastung sorgt.
Zusätzlich haben sie gemäß dem nationalen Kollektivvertrag Anspruch auf einen weiteren Wartestand von drei Monaten. In den ersten zwei Monaten erhalten sie 30 Prozent ihres Grundgehalts, der dritte Monat ist jedoch unbezahlt.
Um sicherzustellen, dass die betroffenen Frauen auch im dritten Monat des zusätzlichen Wartestands nicht ohne Einkommen dastehen, sieht der Landeszusatzvertrag eine 30-prozentige Lohnfortzahlung auch für diesen Monat vor.
Erweiterte Unterstützung in der Zusatzrente
Zusätzlich profitieren Arbeitnehmer, die in einen geschlossenen Zusatzrentenfonds (wie den Laborfonds) eingeschrieben sind, von einer deutlichen Unterstützung: Arbeitgeber leisten einen Zusatzbeitrag von zwei Prozent, wenn die Beschäftigten ebenfalls einen Beitrag von mindestens zwei Prozent ihres Gehalts in den Fonds einzahlen. Diese Regelung fördert die private Vorsorge und stärkt die finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im Alter.
Ausweitung der Dienstalterszulage für Lehrlinge
Eine weitere Neuerung betrifft Lehrlinge in Südtirol. Die bereits auf nationaler Ebene anerkannte Dienstalterszulage von sechs Euro für die Lehre B (apprendistato professionalizzante) wird nun auch auf die Lehre A (duale Lehre) in Südtirol ausgeweitet. Damit erfahren auch Lehrlinge im dualen System eine zusätzliche finanzielle Wertschätzung für ihre Ausbildungsjahre.
Erweiterter Schutz für Gewaltopfer
Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und in ein Schutzprogramm aufgenommen wurden, haben das Recht auf einen 90-tägigen voll bezahlten Wartestand. Dieser Anspruch muss von den Sozialdiensten der Gemeinde, Anti-Gewalt-Zentren oder Frauenhäusern bestätigt werden.Zusätzlich haben sie gemäß dem nationalen Kollektivvertrag Anspruch auf einen weiteren Wartestand von drei Monaten. In den ersten zwei Monaten erhalten sie 30 Prozent ihres Grundgehalts, der dritte Monat ist jedoch unbezahlt.
Um sicherzustellen, dass die betroffenen Frauen auch im dritten Monat des zusätzlichen Wartestands nicht ohne Einkommen dastehen, sieht der Landeszusatzvertrag eine 30-prozentige Lohnfortzahlung auch für diesen Monat vor.
Ein wichtiger Erfolg für die Arbeitnehmer
Dieser erste Landeszusatzvertrag für Friseure, Schönheitspfleger und Tätowierer markiert einen wichtigen Erfolg für die betroffenen Berufsgruppen. Die Verbesserungen im Lohn, bei der Altersvorsorge sowie der Schutz für Gewaltopfer zeigen, dass die Rechte und Bedürfnisse der Arbeitnehmer in diesen Bereichen gestärkt wurden.