Verbrauchertelegramm

Tödliche Falle Zebrastreifen

In einem Offenen Brief an den Landesrat für Mobilität und an die lokalen Sicherheitskräfte hat die VZS darauf hingewiesen, dass Zebrastreifen hierzulande kein geschützter Raum für Fußgänger sind. Im Gegenteil: Wie einige schreckliche Unfälle der letzten Wochen gezeigt haben, entwickeln sich Zebrastreifen manchmal zu tödlichen Fallen. Die VZS fordert eine intensivere Kontrolltätigkeit der Sicherheitskräfte im Sinne der Unversehrtheit von FußgängerInnen, eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit und einen Schwerpunkt des Fahrsicherheitszentrums auf mehr Sicherheit für die schwächeren VerkehrsteilnehmerInnen.

Thema

Wohnbauförderung

Neue Einkommensgrenzen und Freibeträge für Gesuche ab 1. Mai 2008
Bei der Berechnung des Familieneinkommens zählen alle der Einkommenssteuer unterworfenen Einkommen und auch die kontinuierlich zur Verfügung stehenden, nicht besteuerbaren, Einkommen (ausgenommen die Begleitzulage und Studienstipendien, die zur Finanzierung des Lebensunterhaltes außerhalb der Familie bestimmt sind) der zur Familie zählenden Personen. Das Einkommen der minderjährigen Kinder wird nicht berücksichtigt. Behinderte Kinder im Sinne des Landesgesetzes Nr. 46/78 sind den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Es wird auch das Einkommen des Lebensgefährten, der in eheähnlicher Beziehung zusammenlebt, berücksichtigt.
Für die Einkommensermittlung wird das durchschnittliche Einkommen der letzten beiden Kalenderjahre herangezogen und zwar des letzten und vorletzten für Gesuche, die ab dem 1. Mai eingereicht werden, und des vorletzten und drittletzten für alle Gesuche, die vor diesem Termin eingereicht werden. Die Anpassung der Einkommensgrenzen und Freibeträge erfolgt jährlich, unter Berücksichtigung der Steigerung der Lebenshaltungskosten des vorhergehenden Jahres laut ASTAT. Für Einkommen aus lohnabhängiger Arbeit bzw. Renten gilt das bereinigte Einkommen, wobei ein Freibetrag von 25 Prozent gewährt wird. Bei selbständigem Einkommen werden die Pflichtversicherungsbeiträge abgezogen.
Das Einkommen der Selbständigen bzw. Unternehmer wird aufgrund des Umsatzes und des erklärten Gesamteinkommens bewertet. Es können außerdem auch vom Finanzministerium erlassene Kriterien zum Zwecke der induktiven Einkommensermittlung berücksichtigt werden.
Die neuen Freibeträge
Freibeträge für die Berechnung des bereinigten Einkommens 2007:
10.550,00 Euro für den Ehegatten und 3.800,00 Euro für das erste, 4.300,00 Euro für das zweite und 5.150,00 Euro für jedes weitere, zu Lasten lebende, Kind. 7.200,00 Euro Freibetrag auf das erste Kind für Alleinerzieher.
Der Freibetrag für das Liegenschaftsvermögen
Der Freibetrag für das Liegenschaftsvermögen der Eltern, Schwiegereltern oder Kinder wird für Gesuche ab 01. Mai 2008 auf 714.800 Euro angehoben.