Verbrauchertelegramm
Energieversorgung

Volksaktien als Auftakt

Der Handlungsbedarf für den Ausbau einer möglichst eigenständigen Energieversorgung in Südtirol steigt angesichts des Höhenflugs der Energiepreise, der schwindenen Verfügbarkeit herkömmlicher Energieträger, der Forderung nach Versorgungssicherheit und Umweltfreundlichkeit. Marktaufsicht und Marktteilnehmer sind streng voneinander zu trennen, um Interessenskonflikte auszuschließen - das fordert die VZS. Profitieren sollen in erster Linie die privaten Haushaltskunden. Das bedeutet, dass die Stromversorgung in öffentlicher Hand bleiben und der privaten Spekulation entzogen werden muss. Gerade bei der anstehenden Privatisierung der SEL ist ein gemischtes Modell mit öffentlichen Aktionären und Volksaktien zu bevorzugen. Positiver Nebeneffekt: aktive Bürgerbeteiligung und Bürgerkontrolle.

Verbrauchertelegramm
Zahnärzte:

Die Unendliche Geschichte

An der Tariftransparenz-Aktion der VZS mit der Veröffentlichung von Richtpreisen teilgenommen haben bisher 13 Zahnärzte Südtirols, im zweiten Anlauf. Denn die Idee war 2005 am Eingreifen der Zahnärztekammer der Provinz Bozen gescheitert. Nach einer Eingabe bei den Aufsichtsbehörden für den freien Wettbewerb in Rom und Brüssel hatte die Zahnärztekammer die Zensurmaßnahme fallen lassen müssen. Doch jetzt hat die Kammer zum Gegenangriff geblasen und mit einem Brief an die beteiligten Zahnärzte mit Ausschluss gedroht, falls sie die Veröffentlichung ihrer Tarife nicht zurücknehmen. Dabei spricht das „Bersani-Paket über die Liberalisierungen" Klartext: Alle Normen sind abgeschafft, die fixe oder Mindesttarife sowie Verbote oder Beschränkungen bezüglich der Werbemaßnahmen im Bereich der freien Berufe vorsahen. Die VZS wendet sich nun zum dritten Mal an die Antitrust-Behörde und fordert alle VerbraucherInnen auf, Kostenvoranschläge Südtiroler ZahnärztInnen der VZS zur Verfügung zu stellen, um Vergleiche zu ermöglichen und damit den gesunden Wettbewerb zu fördern. Unter www.verbraucherzentrale.it/download/11v11d38931.pdf gibt's zu diesem Zweck einen Vordruck. Nicht vergessen, vor jeder Behandlung vom Recht auf Vorinformation Gebrauch zu machen!