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ASGB zur Straßenverkehrsordnung

„Strafen dürfen nicht Existenz bedrohen"

„Die Bestimmung, wonach bei Überschreitung einer gewissen Alkoholgrenze am Steuer das Auto beschlagnahmt und versteigert wird, widerspricht den Regeln des zivilen Zusammenlebens zwischen Bürgern und staatlicher Behörde. Es ist richtig, dass übertriebener Alkoholgenuss beim Autofahren bestraft wird, weil eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und der Unversehrtheit von anderen Verkehrsteilnehmern vorliegt. Aber es darf nicht zu Existenz bedrohenden Maßnahmen kommen. Wieder einmal treffen solche drakonische Strafen die unteren Einkommensschichten am härtesten. Das Gesetz ist einmal mehr nicht für alle gleich, sondern für manche gleicher. Wer sich ein Leihfahrzeug leisten kann, kommt ohne Versteigerung davon, wer nicht, setzt seine Existenz aufs Spiel.
Ein Arbeiter, der Jahre lang spart, um sich ein Auto anschaffen zu können, welches in vielen Fällen für die Fahrt zum Arbeitsplatz unentbehrlich ist, riskiert den Ruin, wenn er mit zu hohem Alkohol im Blut am Steuer angetroffen wird. Bestrafungen sollten mit Maß und Ziel erfolgen. Die neue römische Regierung will durch Härte erreichen, was sie durch Überzeugungsarbeit nicht erreichen kann. Das ist sicher nicht der richtige Weg und zeigt von wenig sozialem Einfühlungsvermögen. Die Landesregierung tut gut daran, in Rom vorstellig zu werden, um die Abänderung und Abmilderung unangemessener Gesetzesbestimmungen zu fordern.
Derartige Vorgangsweisen dienen weder der Sache noch stellen sie das ohnehin stark angeschlagene Vertrauen in den Staat wieder her. Dass Menschen manches Mal Fehler begehen, gilt für den Straßenverkehr ebenso wie für zahlreiche andere Lebensbereiche. Mäßigung ist erzieherisch besser als rücksichtsloses Durchgreifen.

Verbrauchertelegramm
Lebenskosten:

Profit für Handel- und Dienstleistungsbranche

Auch „Coldiretti", die Dachorganisation der italienischen Agrar- und Lebensmittelproduktion, prangert es in einer Studie an: 467 Euro monatlich geben italienische Familien für Lebensmittel aus. Davon landet über die Hälfte in die Kassen von Händlern und Dienstleistern, nur 30 Prozent kommt der Lebensmittelindustrie zugute, gar nur 19 Prozent den Landwirtschaftsbetrieben. Tendenz steigend. Daraus folgert „Coldiretti", dass Maßnahmen gegen die Kostenexplosion im Lebensmittelsektor beginnen müssen, um die Haushalte zu entlasten und mehr Gerechtigkeit und Transparenz zu garantieren.