Rechtsschutz

Einheitlicher Steuersatz von 10 Prozent auf Überstunden und Produktivitätsprämien

> Die italienische Regierung hat mit Gesetzesdekret Nr. 93 vom 21.05.2008 eine neue Form der Besteuerung von Überstunden und der mit der Produktivität verbundenen Vergütungen eingeführt, die vorerst aber nur für die lohnabhängig Beschäftigten der Privatwirtschaft gilt.
> Versuchsweise für den Halbjahreszeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2008 wird ein reduzierter Steuersatz von 10 Prozent auf Überstunden und Leistungslohn in Form einer definitiven Ersatzsteuer (imposta sostitutiva) angewandt. Dieser gilt allerdings nur innerhalb eines Höchstbetrages von 3.000 Euro Steuergrundlage (imponibile fiscale), welcher eine eigene besteuerbare Grundlage bildet und somit für steuerliche Zwecke nicht zum Gesamteinkommen (reddito comlpessivo) zählt.
> Ebenso zählt das Einkommen aus Überstunden und Produktivitätsprämien – immer im Höchstausmaß von 3.000 Euro – nicht zur Besteuerungsgrundlage für die regionale und kommunale Zusatzsteuer.
> Für die Beanspruchung von Vorsorge- und Fürsorgeleistungen werden die Überstunden und Leistungsprämien hingegen weiterhin zur Bemessung des Gesamteinkommens herangezogen, so etwa beim Ansuchen für die Familienzulage (assegno nucleo familiare).
> Für die Überstunden und Prämien, welche unter die neue Besteuerung fallen, sind die vollen Sozialbeiträge zu entrichten.
> Als Bedingung für die Anwendung dieser neuen Bestimmung gilt, dass das Einkommen eines Arbeitnehmers im Jahr 2007 laut CUD-Modell(e) die Grenze von 30.000 Euro nicht überschritten hat. Wer im Jahr 2007 einen anderen Arbeitgeber hatte, muss dem gegenwärtigen Arbeitgeber das Einkommen aus dem Jahr 2007 schriftlich mitteilen. Eine Besonderheit ist, dass der Arbeitnehmer mittels schriftlicher Mitteilung an den Arbeitgeber auf die Anwendung der Ersatzsteuer von 10 Prozent verzichten kann.
> Der Steuersatz von 10 Prozent wird auf folgende Zahlungen angewandt:
- Entlohnung für Überstunden, die effektiv im Halbjahr 01.07.08 – 31.12.08 geleistet werden
- Entlohnung für Mehrarbeit (lavoro supplementare) und elastische Klauseln bei Teilzeitverträgen, die vor Inkrafttreten des Dekretes abgeschlossen wurden
- Leistungsprämien, die aufgrund der Produktivität, Innovation oder Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens ausbezahlt werden, also auch jene, die auf der zweiten Verhandlungsebene vereinbart werden.
> Die Regierung erhofft sich von der Einführung dieser Ersatzsteuer eine Stärkung der Kaufkraft der Arbeitnehmer. Zum einen reduziert sich die Steuer auf Überstunden und Prämien (bis max. 3.000 Euro) je nach Einkommensklasse um 13, 17 oder 28 Prozent. Zum anderen werden auf diese Beträge die regionale und kommunale Zusatzsteuer nicht berechnet. Gleichzeitig erhöhen sich die Steuerfreibeträge für lohnabhängige Arbeit und Familienlasten, da die genannten Vergütungen (bis max. 3.000 Euro) für steuerliche Zwecke nicht zum Gesamteinkommen zählen.
> Zur Mitfinanzierung dieser neuen Regelung wurde der Buchst. b), Abs. 2, Art. 51 aus dem Einheitstext der Einkommenssteuern (TUIR 1986) gestrichen, welcher bisher einen steuerfreien Betrag von 258,23 Euro für freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vorsah.
> Gegen Jahresende wird die Regierung zusammen mit den Sozialpartnern eine Überprüfung der Auswirkungen der neuen Regelung vornehmen und über eine eventuelle Ausweitung auf den öffentlichen Dienst beraten.

Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Südtirolweites Senioren-Abonnement endlich Wirklichkeit

„Gut Ding braucht gut Weil". Dieser Spruch hat sich wieder einmal bewährt. Seit Jahren bemüht sich Obmann Adolf Buratti für die Einführung eines für ganz Südtirol gültigen Senioren-Abonnements. Vor kurzem fand eine Pressekonferenz im Hotel Mondschein in Bozen statt, bei der Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder und Landesrat Dr. Thomas Widmann mehrere Vereine, unter anderem auch den ASGB in der Person von Adolf Buratti eingeladen hatten, um das Zustande kommen des Senioren-Abonnements zu bestätigen.
Dabei sind unsere Erwartungen übertroffen worden, da Obmann Adolf Buratti erst ein paar Tage zuvor im Amt von Landesrat Widmann die Auskunft erhielt, dass das Abonnement erst ab dem 65. Lebensjahr vergeben würde, entgegen unserer Forderung, es bereits für 60-Jährige zu vergeben. Umso erfreulicher nun die Zusage, das erforderliche Lebensalter für diese Begünstigung auf 60 Jahre zu senken.
Das Senioren-Abonnement der 60 bis 70-Jährigen tritt mit 16. Juni 2008 in Kraft. Es kostet ab Ausstellung und mit Laufzeit für ein Jahr 100 Euro. Im Preis inbegriffen sind die Benutzung aller Stadtbusse im ganzen Land, der Eisenbahnlinien von ganz Südtirol bis Trient (Regionalzüge) inklusive der Vinschgerbahn und aller Buslinien und Seilbahnen, die im Verkehrsverbund eingebunden sind. Man erhofft sich, dass in einem zweiten Moment auch die Strecke Brenner-Innsbruck inkludiert wird.
Dieses neue Abonnement kann jeder selbst bei den zuständigen Stellen für Abonnements kaufen. Für die Benutzung des Abonnements muss man immer einen gültigen Personalausweis bei sich haben.
Natürlich bleibt auch die bisherige Form jener Abonnements, die nur für eine bestimmte Strecke Gültigkeit haben, aufrecht.
Die größte Überraschung bei dieser Pressekonferenz war allerdings, dass die Südtiroler Senioren mit Vollendung des 70. Lebensjahrs für immer ein Gratis-Abonnement für dieselben Strecken, wie oben angeführt, erhalten.
Das Land wird diesem Personenkreis ein entsprechendes Formular zuschicken. Interessierte (möglicherweise alle, es kostet ja nichts) müssen das Formular ausfüllen und dem Amt zurückschicken. Für ASGB-Mitglieder sind wir gerne beim Ausfüllen behilflich und werden auch die Weiterleitung an das Amt besorgen. Auch bei diesem Abonnement ist es erforderlich, immer den Personalausweis bei sich zu haben.
Auf diesem Wege möchte sich der Obmann Adolf Buratti beim Landeshauptmann und beim Landesrat für die großzügige Behandlung der Südtiroler Senioren herzlich bedanken.
Bei dieser Gelegenheit wünscht der Vorstand der Rentnergewerkschaft im ASGB all seinen Mitgliedern eine angenehme Sommerpause verbunden mit dem Wunsch uns im Herbst, bei unseren Informationsversammlungen, bei bester Gesundheit wieder zu treffen.