Dienstleistungen des ASGB

Rückkauf Studienjahre durch neues Gesetz erleichtert

Durch das Gesetz Nr. 247/07 wurden neue Richtlinien für den Rückkauf der Studienzeiten für die Pension erlassen.
Besonders interessant wird diese Möglichkeit für jene, die am Anfang ihres Arbeitslebens stehen, da die Ratenanzahl auf maximal 10 Jahre aufgeteilt werden kann und somit der Betrag der Einzelrate eher gering ausfällt. Außerdem müssen bei dieser Form der Ratenzahlung keine Zinsen bezahlt werden.
Folgende Studiengänge können zurückgekauft werden:
Universitätsdiplom (diploma universitario)
Laureat (laurea)
Spezialisierungsdiplom (diploma di specializzazione)
Forschungsdoktorat (dottorato di ricerca)
Der Rückkauf ist auch für jene möglich, die noch keine Arbeitstätigkeit ausüben.
Der Antrag um Rückkauf für jene, die noch keine Arbeitstätigkeit aufweisen, muss an die INPS (nicht an die INPDAP!) gestellt werden. Die eingezahlten Beträge werden nach Aufnahme eines öffentlichen Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Betroffenen von der INPS an die INPDAP weitergeleitet.
Der Rückkaufsbetrag ist von der Steuer absetzbar. Wird der Betrag von Personen bezahlt, zu deren Lasten der Antragsteller ist, kann der Betrag im Rahmen der 19 Prozent von der Steuer abgezogen werden.
Die zurückgekauften Zeiträume für das Studium sind sowohl für das Anrecht, als auch für die Berechnung der Pension gültig (abweichend zum alten Gesetz).
Rückkauf Wartestand ohne Bezüge für Zeiträume vor 31.12.1996

Dienstleistungen des ASGB

Pendler-ABO 2008 von der Steuer absetzbar

Alle Spesen von Abonnements für den Personennahverkehr des Jahres 2008 können bis max. 250,00 Euro (davon 19 Prozent = 47,50 Euro) bei der Einkommenserklärung 2009 für das Steuerjahr 2008 abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für das eigene Abo als auch für Abos der zu Lasten lebenden Familienmitglieder (Höchstbetrag insgesamt 250,00 Euro).
Wer hat Anrecht?
Studenten und Arbeitnehmer welche zur Schule bzw. zur Arbeit pendeln;
Rentner, welche öffentliche Verkehrsmittel benützen
Welche Abos sind abschreibbar?
Abonnements für alle öffentlichen Verkehrsmittel
Ausgenommen sind:
Touristenkarten, welche z.B. öffentliche Verkehrsmittel, Museumseintritte, Veranstaltungseintritte usw. einbeziehen
Benötigte Dokumentation für die Steuererklärung:
Kopie des Personalausweises
Kopie der Abo-Magnetkarte
originale entwertete Abo-Wertkarten des Jahres 2008
Beim Abfassen der Steuererklärung ist zusätzlich eine Selbsterklärung auszufüllen