Landwirtschaft

Landeskollektivvertrag für Beschäftigten der Südtiroler Obstmagazine erneuert

Am 11. März 2008 wurde nach mehreren Verhandlungen der Entwurf des Kollektivvertrages für das Personal der Obstmagazine Südtirols zwischen den Fachgewerkschaften des ASGB, AGB/CGIL, SGB/CISL und SGK/UIL und den Vertretern der VOG und ViP und dem Raiffeisenverband Südtirols unterzeichnet. Der neue Vertrag trat mit 11. März 2008 in Kraft, die Lohnerhöhungen gelten rückwirkend ab 01.01.2008.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Informationsrechte endlich festgeschrieben
Innerhalb November eines jeden Jahres wird ein Treffen zwischen Gewerkschaften und Raiffeisenverband stattfinden, bei dem Informationen bezüglich Entwicklung des Sektors und des Personalstandes, Investitionen usw. gegeben werden.
- Vorauszahlung Krankengeld
Auszahlung des Krankengeldes über den Lohnstreifen für Fixangestellte. Für die Saisonsangestellten gibt es noch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, sollten diese geschaffen werden, werden sich die Vertragspartner damit befassen.
- Bezahlung der zweiten Pause
Ab Unterzeichnung des Vertrages wird die zweite Pause am Nachmittag bezahlt, sofern die tägliche Arbeitszeit die neun Stunden überschreitet.
- Hochzeitsurlaub – Freistellung auch für Saisonsangestellte
Bezahlter siebentägiger Hochzeitsurlaub und acht Tage unbezahlte Freistellung für Saisonsarbeiter/innen. Bezahlter freier Tag für Fix- und Saisonsarbeiter und Väter bei der Geburt eines Kindes.
- Zusatzrentenversicherung
Erhöhung der Beitragsleistung für die Zusatzrentenversicherung von 1 auf 1,5 Prozent zu Lasten des Betriebes.
- Wechselseitige Krankenabsicherung (Cesare Pozzo)
Erhöhung der Beitragsleistung für die wechselseitige Krankenabsicherung von 192 auf 200 Euro zu Lasten des Betriebes. Die bisherige Beitragsleistung in Höhe von 0,55 Euro zu Lasten des Arbeitnehmers ist mit dieser Kollektivvertragserneuerung hinfällig.
- Recht auf Wiedereinstellung
Wenn der Betrieb den Vordruck für die Inanspruchnahme des Vorrechtes auf Wiedereinstellung mit dem letzten Lohnstreifen aushändigt, ist dieser innerhalb von 60 Tagen im Betrieb abzugeben. Im Falle, dass dieser Vordruck nicht ausgehändigt wird, beträgt diese Frist 90 Tage.
- Anrecht auf Fixanstellung
Das Anrecht auf eine Anstellung mit unbefristetem Arbeitsvertrag kann mit dem Erreichen von einem Durchschnitt von 1.550 Stunden in zwei Saisonen geltend gemacht werden (bis heute 1.600 Stunden). Ab der Saison 2008/2009 können auch Teilzeitangestellte bei Erreichen von durchschnittlich mindestens 550 Stunden das Anrecht auf Fixanstellung geltend machen.
- Schicht- und Turnusarbeit
Will die Obstgenossenschaft eine durchgehende Arbeitszeit in Form von Turnus- oder Schichtarbeit einführen, so müssen die Gewerkschaftsorganisationen oder die Betriebsgewerkschaftsvertretung davon in Kenntnis gesetzt werden.
Bei Einführung von Schicht- und Turnusarbeit steht ein Zuschlag von sechs Prozent auf das Grundgehalt zu.
- Arbeitsunfall
Beibehaltung des Arbeitsplatzes und Lohnfortzahlung für 240 Tage (vorher nur für 180 Tage).
- Angemessene Lohnerhöhung durchgesetzt
Insgesamt acht Prozent in den nächsten zwei Jahren, davon 4,5 Prozent ab 01.01.2008, 3,5 Prozent ab 01.01.2009. Erhöhung der Produktivitätsprämie um 10 Euro in der Zweijahresperiode. Für die 4. Einstufung insgesamt ca. 100 Euro/Monat innerhalb 2009.
- Überstundenzuschlag
Der Überstundenzuschlag von bisher 30 Prozent ab der 130 Stunde wurde um fünf Prozent erhöht.
Neue Gehaltstabellen für die Arbeiter/Innen

SBR

Änderungen des regionalen Familiepaketes

Zuschuss für eine rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten
> Was?
Beitrag für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bei Fernbleiben vom Arbeitsplatz für maximal 24 Monate möglich, bzw. wenn der Vater mindestens drei Monate Elternzeit in Anspruch nimmt, Erhöhung auf 27 Monate.
> Wer?
Alle, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Region haben und zur freiwilligen Weiterversicherung beim NISF/INPS ermächtigt sind oder bei einem Rentenfonds eingetragen sind (ausgenommen sind öffentlich Bedienstete).
> Wie viel?
Wer eine freiwillige Weiterversicherung bei der eigenen Pflichtversicherung leistet, kann bis zu 6.000 Euro erhalten.
Wer in einen Zusatzrentenfonds einzahlt maximal 3.500 Euro. Bei Umwandlung in einen Teilzeitvertrag und Integration durch freiwillige Weiterversicherung, ist ein Beitrag bis 3.000 Euro möglich. Bei einer Integration durch Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds beträgt der Beitrag maximal 1.750 Euro.
Zuschuss für eine rentenmäßige Absicherung von Pflegezeiten
> Was?
Beitrag für die rentenmäßige Absicherung von Pflegezeiten für die Betreuung behinderter Familienangehöriger bei Fernbleiben vom Arbeitsplatz bzw. Umwandlung des Arbeitsvertrages in einen Teilzeitvertrag. Neu: der Beitrag kann auch dann zustehen, wenn der Betreute (sowohl minder- wie volljährig) eine Struktur bzw. Schule besucht.
> Wer?
Alle, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Region haben und zur freiwilligen Weiterversicherung beim NISF/INPS ermächtigt sind oder bei einem Rentenfonds eingetragen sind.
> Wie viel?
Maximal 3.500 Euro jährlich bis zum Erreichen der Mindestvoraussetzung für die Altersrente. Bei Umwandlung des Arbeitsvertrages in einen Teilzeitvertrag halbiert sich der maximale Beitrag.
Neu für Eltern behinderter Kinder: für die ersten fünf Lebensjahre wird der rentenabsichernde Beitrag auf 6.000 Euro erhöht.
Das regionale Familiengeld (siehe beigefügte Tabellen)
> Was?
Neu: auch Familien mit einem Kind können für die ersten sieben Lebensjahre des Kindes das Famliengeld der Region erhalten. Ab dem zweiten Kind gelten die ursprünglichen Bestimmungen.
Die Einkommensgrenzen und das zustehende Familiengeld wurden um 4,55 Prozent erhöht und somit der Inflation angepasst.
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> Wer?
Alle, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Region haben bzw. fünfzehn Jahre in der Region Trentino-Südtirol (auch unterbrochen) nachweisen, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichen des Gesuches.
> Wann?
Ab 1. Juli 2008 gilt die Erhöhung. Wichtig: die Erhöhung wird von Amts wegen vorgenommen.
Die Erstansuchen für das Familiengeld für das erste Kind können voraussichtlich ab September 2008 bis Dezember 2008 vorgenommen werden, gleichzeitig mit der Erneuerung für das Jahr 2009.
Das Kindergeld des Landes
Die Autonome Provinz Bozen Südtirol zahlt für jedes Kind bis zum dritten Lebensjahr einen monatlichen Betrag von 80 Euro bei einem Familieneinkommen von unter 80.000 Euro aus.
Sind in der Familiengemeinschaft bis zu drei behinderte Kinder, wird der zustehende Betrag um 50 Prozent erhöht, bei vier und fünf behinderten Kindern um 30 Prozent, bei mehr als fünf behinderten Kindern um 25 Prozent.