Bereichsübergreifender vertrag

Bezahlt dienstfrei bei Arztvisiten

Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag (BÜKV) hat neue Bestimmungen bei Arztvisiten eingeführt. Diese fallen jetzt unter die Regelung der Krankheit und sind effektiv Krankheit, wenn aus der Abwesenheit ein halber Tag wird.
Die Arbeitgeber- und Gewerkschaftsdelegationen einigten sich auf eine Mitteilung der Agentur für Kollektivvertragsverhandlungen, die nachstehendes zusammengefasst beinhaltet.
Normalerweise sind Arztvisiten außerhalb der Arbeitszeit vor zu nehmen. Es gibt aber Gründe, die eine Abwesenheit während der Arbeitszeit rechtfertigen und deshalb auch entlohnt werden, z.B. akute gesundheitliche Probleme, Öffnungszeiten von Ambulatorien und Arztpraxen, die mit der eigenen Arbeitszeit zusammen fallen, Termine die vorgegeben werden und auf die der Einzelne keinen Einfluss nehmen kann usw. Der Zuständige bzw. der direkte Vorgesetzte anerkennt in solchen Fällen die Abwesenheit als bezahltes Fernbleiben von der Arbeit.

Gesundheitsdienst

Plattform zum Bereichsvertrag

Nachdem der BÜKV unterzeichnet worden ist geht es nun in die Verhandlungen zum neuen Bereichsvertrag für das nicht ärztliche Gesundheitspersonal. Die Fachgewerkschaft ASGB hat bereits die Plattform zum Bereichsvertrag an die Verhandlungsagentur weitergeleitet und hofft, dass die Verhandlungen in Kürze beginnen. Leider ist es uns nicht gelungen, mit den anderen Gewerkschaften eine gemeinsame Plattform auszuarbeiten, da diese noch keine klaren Ideen zum Bereichsvertrag haben. Unsere Plattform wurde durch die Zusammenarbeit von verschiedenen Arbeitsgruppen (Krankenpflegepersonal, sanitäts-technisches Rehapersonal, Verwaltungspersonal, Koordinatoren, Fach- und Hilfspersonal) zusammengestellt. Im folgendem ein Auszug aus unseren Forderungen (die voll inhaltliche Plattform kann bei den zuständigen Bezirkssekretären angefordert werden):
1) Arbeitszeit/flexible Arbeitszeitformen
Einführung folgender Arbeitszeitformen und Arbeitszeitregelung (Job-Jobsharing, Telearbeit, Sabbatjahr, Nachtarbeitsregelung, Regelung der Tagesruhepause, Erholungspause, Einführung der Fünf-Tage-Woche, Regelung für den Wochenenddienst, Bereitschaftsdienst).
2) Chancengleichheit (eigener Vorschlag)
3) Psychophysischer Erholungswartestand
a) Kriterium:
- Nachtarbeit, Feiertagsdienst, Turnusdienst
oder
- direkten Kontakt zu Patienten bzw. Pflege/Therapie
b) Berufskategorien:
- alle Berufsbilder im Sanitätsstellenplan + Pflegehelfer/Pflegegehilfe
c) Ausmaß:
Einen zusätzlichen Urlaubstag beginnend mit einem Lebensalter von 35 Jahren und 10 Dienstjahren bis maximal 20 Tage im Jahr.
Beispiel:
35 Lebensjahr mit 10 Dienstjahren: 1 Tag
36 Lebensjahr 2 Tage
37 Lebensjahr 3 Tage usw.
d) Übergangsregelung:
für jenes Personal, welches den psychophysischen Erholungsurlaub bereits inne hat.
4) Berufsbilder
- Umstufung und Anpassung von Berufsbildern aufgrund von neuen Voraussetzungen und Ausbildungen (Verwaltungsgehilfen 4. FE auf 5. FE, Verwaltungspersonal 6. FE auf 7-ter; Zahnarztassistentinnen von 4. FE auf 5. FE; Facharbeiter von 4. FE auf 5. FE.; Kinderbetreuer: Anpassung Landesvertrag; Pflegehelfer: Anpassung Gemeindevertrag).
- Umwandlung spezialisierte Hilfskräfte mit Diplom als Pflegehelfer in das Berufsbild Pflegehelfer.)
- Kariereentwicklung bei Facharbeiter mit zusätzlichen Ausbildungen (Beispiel: Strukturierte Verkabelung von Daten 3 Grades laut D.LH. vom 27.01.06 Nr. 4 ( mit Abschlussprüfung u. Befähigungsausweis); Berufsmatura, Meisterbrief.
- Überprüfung einiger Berusfbilder, welche in den einzelnen Bezirken unterschiedlich eingestuft sind: spezialisierte Hilfskraft mit Schaltertätigkeit (Bozen), Magazineur (3. FE und 4. FE), Amtswart (3. FE und 4. FE), interne Aufsicht, Hundefänger und Tierpfleger.
- Aufgabenbeschreibung der Berufsbilder festlegen.
5) Fonds für Produktivität
Abschaffung der Mehrstunden und Einbau in das Grundgehalt (siehe Ärzte, Führungskräfte).
6) Berufliche Fortbildung
Erhöhung des Fonds auf 2,2 Prozent.
7) Neueinführung, Neubestimmung und Erhöhung von Zulagen für bestimmte Berufsbilder und Turnusse.
8) Aufgabenzulage
Die Berufsbilder und das Ausmaß der Zulage ist im Bereichsvertrag zu regeln, wobei einige bereits heute in allen vier Gesundheitsbezirken gewährt werden.
9) Koordinierungszulage:
In jedem Gesundheitsbezirk müssen die gleichen Kriterien zur Anwendung kommen:
- Übergang zum Vertrag der Führungskräfte bzw. Einführung einer mittleren Führungsebene (siehe Vertrag der Gebietskörperschaften);
- Sockelbetrag für alle: 300 Euro + jährlicher Inflationsausgleich;
- zusätzlicher flexibler fixer Teil + jährlicher Inflationsausgleich: (nach verschiedenen Kriterien: Anzahl Mitarbeiter, Komplexität der Aufgaben, Struktur, Grad der Verantwortung, technische Ausstattung der Abteilung, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen);
- Sockelbetrag und flexibler fixer Teil: 10 Prozent gehen in ein fixes Lohnelement über.
10) Universitäre Masterausbildung und vergleichbare Spezialisierung:
- Jenen Mitarbeiter/innen, welche im Besitze einer der folgenden universitären Masterausbildungen sind und entsprechende Aufgaben ausüben, steht eine Aufgabenzulage im Ausmaß von 25 Prozent des monatlichen Anfangsgehalts der unteren Besoldungsstufe der jeweiligen Funktionsebene zu;
- Jene Mitarbeiter/innen, welche im Besitze eines Spezialisierungslehrganges sind oder eine Diensterfahrung (fünf Dienstjahre) im jeweiligen Bereich inne haben, steht eine Aufgabenzulage im Ausmaß von 15 Prozent des monatlichen Anfangsgehaltes der unteren Besoldungsstufe der jeweiligen FE zu.
11) Zulage für aufreibende Arbeit
Jene Mitarbeiter/innen, welche die Zulage für aufreibende Arbeit laut den vier Bezirksabkommen inne hatten, behalten diese bei. Zusätzlich erhalten die KrankenpflegerInnen, PflegehelferInnen welche in genannten Diensten/Abteilungen arbeiten die Zulage:
- Abteilung Chirurgie und Medizin des KH Schlanders, Innichen und Sterzing: 4,13 Euro pro Anwesenheitstag;
- Traumaabteilung und Erste Hilfe/Trauma Gesundheitsbezirk Brixen, Meran, Bruneck: 4,13 Euro pro Anwesenheitstag;
- Post akut Gesundheitsbezirk Meran; Rehaabteilung Gesundheitsbezirk Brixen/Meran/Bruneck: 4,13 Euro pro Anwesenheitstag.
12) Mobilität im Gesundheitsbezirk bzw. zwischen den Bezirken
a) Versetzung innerhalb des Gesundheitsbezirks: es müssen überall dieselben Kriterien zur Anwendung kommen. Als Vorlage dient die Regelung der Mobilität des Gesundheitsbezirks Brixen.
b) Versetzung innerhalb des Betriebes: bevor der Gesundheitsbezirk eine Stelle mittels Wettbewerb ausschreibt, sollte mittels einer Kundmachung in den vier Gesundheitsbezirken überprüft werden, ob nicht ein/e Mitarbeiter/in an der freien Stelle interessiert ist.
13) Mensadienst und Mensaersatzdienst
Allen Mitarbeiter/innen wird unabhängig von der täglichen Arbeitszeit der Mensadienst ( Essen mit Getränk 3,10 Euro) oder der Mensaersatzdienst (8,00 Euro) gewährt. Beim Sprengelpersonal sollte es möglich sein in den Altersheimen die Mahlzeit einzunehmen. Kosten der Mahlzeit für MitarbeiterInnen in Wohnheimen: 1,00 Euro, da diese in der Regel mit den Betreuten das Essen einnehmen.
14) Außendienstvergütung für besondere Kategorien von Bediensteten
Genaue Überprüfung, wer bis 31.03.2008 die Außendienst im Sinne der alten Bestimmung erhalten hat.
a) KrankenpflegerInnen im Sprengel:
12,00 Euro pro Tag;
b) Fahrer außerhalb des Gesundheitsbezirks:
12,00 Euro pro Tag;
c) MitarbeiterInnen, welche in verschiedenen Sprengeln/Stützpunkten eingesetzt werden (Beispiel Zahnarztassistentinnen):
12,00 Euro pro Tag;
d) MitarbeiterInnen, welche in verschiedenen Gesundheitsbezirken eingesetzt werden:
12,00 Euro pro Tag.
15) Landesfachschule Claudiana
- eigener Vertrag für die Claudiana MitarbeiterInnen (wie etwa Dienstzeit, Zulage, Mensa, Arbeitszeit, Verantwortung)