Verbrauchertelegramm

Was ist die Neue Gentechnik?

Die „alte“ Gentechnik erzeugt in den meisten Fällen transgene Organismen: Gene von Lebewesen einer Art werden in die Zellen einer nicht verwandten Art übertragen. Die dafür verwendeten Techniken wie die Genkanone und die Genfähre sind nicht spezifisch, es entscheidet also der Zufall darüber, wo die neuen Gene in das Erbgut eingebaut werden.
Bei neue gentechnische Verfahren wie die so genannte Genschere (CRISPR/Cas-Technik), wird ein Enzym (Cas9-Enzym), gekoppelt an eine Leit-RNA, in die Zielzelle eingeschleust. Die Leit-RNA hat jeweils eine ähnliche Struktur wie die zu verändernde Stelle des Erbguts und dockt genau dort an, woraufhin das Cas9-Enzym beide DNA-Stränge durchtrennt (Doppelstrangbruch). An der Schnittstelle kann nun die zelleigene „Reparatur“ spontan erfolgen, gezielt ein DNA-Abschnitt entfernt oder ein miteingeschleuster neuer DNA-Abschnitt eingefügt werden. Auf diese Weise werden Gene verändert, stillgelegt oder in ihrer Wirkung verstärkt, um so die Eigenschaften des Zielorganismus zu verändern. Mit diese neue Gentechnikverfahren sollen in erster Linie cisgene Pflanzen – Pflanzen, die keine artfremden Gene erhalten – hergestellt werden, sie sind deswegen aber nicht automatisch frei von allen Risiken.
Nach geltendem EU-Gentechnikrecht müssen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ein Zulassungsverfahren mit einer Risikobewertung durchlaufen und als „genetisch verändert“ gekennzeichnet werden sowie rückverfolgbar sein.
Die EU-Kommission hat jedoch im Sommer 2023 einen Vorschlag für eine Deregulierung von Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren hergestellt werden, vorgelegt. Demnach sollen die strengen Regeln für GVO in Zukunft auf NGT-Pflanzen der Kategorie 1 (NGT = New Genomic Techniques, neue gentechnische Verfahren) nicht mehr angewendet werden. Weder soll ein Zulassungsverfahren noch eine Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung am Endprodukt erforderlich sein. Verbraucher:innen könnten dann zwischen gentechnikfreien Lebensmitteln und gentechnisch manipulierten Lebensmitteln der Kategorie NGT-1 nicht mehr unterscheiden und hätten keine Wahl­freiheit mehr.
Die Entscheidung über die geplante Deregulierung wird in den nächsten Wochen oder Monaten erwartet.
Um zum Vorschlag der EU-Kommission zur Deregulierung der neuen Gentechnik NEIN zu sagen, nehmen auch sie an der E-Mail-Aktion teil: www.ig-saatgut.de/#mitmachaktion

Verbrauchertelegramm

Was kostet eigentlich mein Bankkonto?

Eine Frage, die wohl wenige von uns aus dem Stand beantworten könnten. Die Information ist jedoch nicht schwer zu beschaffen. Auf dem letzten Kontoauszug des Jahres sind die Kosten im Detail aufgelistet.
Die Spesen für das vergangene Jahr werden dabei nach Kategorie aufgeschlüsselt, also z.B. Fixgebühr, Gebühr für Bankomatbehebungen im Ausland, usw. Die Art und Beträge der Spesen hängen dabei direkt mit den Vorgaben im Kontokorrent-Vertrag zusammen: sieht dieser z.B. unbegrenzte Bankomatbehebungen bei allen Banken vor, werde ich keine solchen Spesen vorfinden. Wenn ich hingegen nur bei bestimmten Banken kostenlos beheben kann, und im Jahr aber bei anderen Instituten behoben habe, werden diese Kosten aufgelistet sein.
Mit den Übersichten auf dem Dezember-Auszug ist es auch leicht möglich, die Kostenentwicklung über die Jahre hinweg nachzuvollziehen. Wer sich für einen Kontowechsel entschließt, erteilt der neuen Bank den Auftrag, diesen zu vollziehen. Der Wechsel sollte dann innerhalb von 12 Arbeitstagen erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, sieht der Gesetzgeber für die Kunden:innen eine Entschädigung vor.
TIPP
Für Rentner:innen mit Bruttorente unter 1.500 Euro/Monat gibt es ein kostenloses Basiskonto, welches eine bestimmte Anzahl an verschiedenen Bewegungen enthält.