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Mod. 730/2024

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
gültigen Personalausweis;
Mod. 730/23, bzw. Redditi 2023;
Mod. C.U. 2024, Einkommen 2023 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern);
Mod. C.U. 2024 für Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld oder Lohnausgleich erhalten haben, wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt;
Bescheinigung Auslandsrente 2023;
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder);
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder;
aktuellen Lohnstreifen oder Arbeitsvertrag, falls heuer schon Arbeit gewechselt wurde;
Unterlagen Auslandsinvestitionen: Versicherung, Besitz, Kontokorrent (heuer neu).
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung);
Zinsbestätigung für das Jahr 2023 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag; Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2023 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2023 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau;
Mietverträge von vermieteten Wohnungen;
Bestätigung des Kondominiumsverwalter für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2023;
Bei Wohnungskauf im Jahr 2023: Kaufvertrag, Darlehensvertrag und Bestätigung der bezahlten Zinsen im Jahr 2023; Bestätigung Baukosten Garage (wenn es ein Neubau ist);
bei Wohnungskauf für unter 36jährige in der Zeit vom 01/01/2023 – 31/12/2023: Kaufvertrag und ISEE Bescheinigung.
Für alle Ausgaben, die in der Steuererklärung abgesetzt werden, besteht die Pflicht der Spesennachverfolgbarkeit. Das heißt, diese Ausgaben können nur dann abgeschrieben werden, wenn sie mittels elektronischer Zahlungsmittel bezahlt wurden (Bancomat, Kreditkarte oder Überweisungsbestätigung); ausgenommen sind Zahlungen von Medikamenten oder Tickets und Rechnungen vom Optiker. Die entsprechenden Belege müssen der Steuererklärung beigelegt werden.
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf
www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden);
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten; Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Facharztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help oder Sanipro) und/oder Sanitätsbetrieb;
Rechnungen Physiotherapie mit eventueller Rückerstattung;
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge;
Mietvertrag (wenn keine andere Unterstützung für die Miete gewährt wurde);
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente;
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente;
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung;
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps);
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige);
Begräbnisspesen;
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung);
Tierarztspesen für Haustiere;
Spendenbestätigung von Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar);
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2023.
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2023
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Voraussetzung: außerordentliche Sanierungsarbeiten, Kauf der Möbel nach Baubeginn und innerhalb 2 Kalenderjahren ab Baubeginn;
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (50, 55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) Bonus Verde.
Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Hierfür können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
Einschreibegebühren für Musikschule, Chöre usw. für Kinder von 5 bis 18 Jahren;
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben);
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge;
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2023;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt. C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss geklärt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze bis 24 Jahren 4.000 Euro, darüber 2.840,51 Euro) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen. Wie bereits im letzten AKTIV angekündigt, benötigt es für verschiedene Unterstützungen bzw. Boni die ISEE Bescheinigung; diese ist immer bis Ende des Jahres gültig. Sollten sich allerdings in der Familienzusammensetzung Änderungen ergeben, z.B. Geburt eines Babys sollte die ISEE neu abgefasst werden. Die ISEE ist ausschlaggebend für das Einheitliche Familiengeld (assegno unico), das von der INPS ausbezahlt wird und für das Landeskindergeld. Außerdem ist der ISEE Wert ausschlaggebend für verschiedene Boni; zum Beispiel der Sozialbonus (Strombonus), Einkaufskarte oder der Psychologenbonus.

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Energiebonus - ISEE

Seit 1. Jänner 2024 ist der ISEE Wert für die Inanspruchnahme des sogenannten „bonus sociale“ (Energiebonus) von 15.000 auf 9.530 Euro herabgesetzt worden. Für Familien mit mehr als vier Kindern gilt ein ISEE Wert von 20.000 Euro. Lediglich für die ersten drei Monate des neuen Jahres wird der Strombonus noch gewährt, wenn er im Jahr 2023 zustand. Der Bonus wird automatisch gewährt und wird vom Konzessionär auf der Rechnung berücksichtigt.
Wie im Vorjahr wird auch im Jahr 2024 die sogenannte Einkaufskarte für Bürger über 65 Jahren gewährt. Ausschlaggebend für den Anspruch der Einkaufskarte ist wiederum der ISEE Wert. Für Personen zwischen 65 und 69 Jahren wurde der Höchstbetrag mit 8.052,75 Euro festgelegt; Bürger über 70 Jahre haben bei einem ISEE Betrag bis zu 10.737 Euro Anrecht auf die Einkaufskarte. Außerdem dürfen die Interessierten nicht mehr als ein Fahrzeug besitzen und das Finanzvermögen darf im Jahr 2022 den Betrag von 15.000 Euro nicht überschritten haben. Wenn die Voraussetzungen passen, können sich die Bürger beim Postamt die Karte ausstellen lassen, die dann alle zwei Monate von der INPS mit 80 Euro geladen wird. Mit diesem Betrag können Einkäufe getätigt, Medikamente gekauft oder Stromrechnungen bezahlt werden.
Auch der Psychologenbonus wurde für das laufende Jahr 2024 verlängert. Dieser sieht eine Vergütung für psychologische Behandlungen vor. Interessierte können sich in der Zeit vom 18. März bis zum 31. Mai auf der INPS Seite eintragen und den Bonus beantragen. Voraussetzung ist, dass der ISEE Wert unter 50.000 Euro liegt. Der Bonus der INPS beträgt je nach ISEE Wert zwischen 500 und 1.500 Euro.
Die Stadtwerke Bozen, die SEAB gewährt für Senioren über 65 Jahren eine Reduzierung des Normaltarifes für die Müllentsorgung. Das Gesuch um die Reduzierung ist unkompliziert und muss jedes Jahr erneuert werden und ist abhängig vom ISEE Wert der Familie. Je nach ISEE erhalten die Senioren einen Rabatt von bis zu fünfzig Prozent.