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Neuerungen – Steuererklärungen 2024

Für die jetzt fällige Steuererklärung Einkommen 2023 gibt es ein paar Neuerungen
Der Abgabetermin für die Einreichung des Modell Redditi wurde neu festgelegt. Der Termin von November wurde auf 30. September 2024 vorverlegt. Diese Steuererklärung wird für Selbstständige verwendet und von all jenen Personen, die eine IVA Nummer haben.
Eine weitere wichtige Neuerung
Seit heuer können Interessierte, die im Ausland Immobilien oder Finanzvermögen besitzen oder eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, diese bereits mit dem Mod. 730 deklarieren. Dabei muss man die Stempelsteuer, die in Italien für italienische Konten bereits vom Konto abgezogen bzw. mit der GIS einbehalten wird, entrichten. Mit der Vereinfachung der Besteuerung des Auslandsvermögens mit dem Mod. 730 spart sich der Steuerzahler Kosten und Zeit für die Abfassung einer weiteren Steuererklärung.
Neuerungen gibt es auch bei den Abzügen
Möbelbonus: Bei außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen die nach dem 1. Jänner 2022 angefangen haben, kann für das Jahr 2023 auch der Möbelbonus in Anspruch genommen werden. Für 2023 wurde dieser mit 8.000 Euro festgelegt. Ab 2024 gilt dann eine Höchstgrenze von 5.000 Euro.
Die Steuergutschrift (credito d‘imposta) für den Kauf der Erstwohnung für unter 36jährige wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert. Die Steuergutschrift bezieht sich auf die IVA der gekauften Erstwohnung und kann auch im Mod. 730 verrechnet werden. Das entsprechende Steuerguthaben konnte schon direkt mit der Senkung der entsprechenden Gebühren oder kann mit der nächsten Steuererklärung verrechnet werden, sofern der Interessierte eine ISEE Bescheinigung von unter 40.000 Euro hatte.
Um die Erholung des Immobilienmarktes zu fördern, wurde die Möglichkeit zur Abschreibung von 50 Prozent der IVA für den Kauf von Wohnungen der Energieklasse A und B für den Zeitraum von zehn Jahren eingeführt. Veräußerer muss ein Unternehmen sein, das die Immobilie errichtet hat; Käufer ist immer eine natürliche Person, die die Möglichkeit zur IRPEF Abschreibung hat. Der Kauf muss im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein; die abzugsfähige Mehrwertsteuer bezieht sich nur auf den im Jahr 2023 gezahlten Kaufpreis; Rechnungen, die schon im Jahr 2022 bezahlt wurden, sind nicht abzugsfähig, auch wenn sie sich auf den Kaufvertrag beziehen, der im Jahr 2023 abgeschlossen wird bzw. wurde.

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Mod. 730/2024

Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

Allgemeine Unterlagen
gültigen Personalausweis;
Mod. 730/23, bzw. Redditi 2023;
Mod. C.U. 2024, Einkommen 2023 (auch vom Ehepartner/Partner und Kindern);
Mod. C.U. 2024 für Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld oder Lohnausgleich erhalten haben, wird beim Abfassen des 730 ausgedruckt;
Bescheinigung Auslandsrente 2023;
Erhaltene Unterhaltszahlungen (vom ex Ehepartner für sich selbst – nicht für die Kinder);
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder;
aktuellen Lohnstreifen oder Arbeitsvertrag, falls heuer schon Arbeit gewechselt wurde;
Unterlagen Auslandsinvestitionen: Versicherung, Besitz, Kontokorrent (heuer neu).
Eigentum
Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen (nur bei Änderungen, bzw. erstmaliger Abfassung der Steuererklärung);
Zinsbestätigung für das Jahr 2023 der Bank für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung sowie Kauf- und Darlehensvertrag; Rechnung des Notars bei Kauf der Erstwohnung im Jahr 2023 sowie eventuell Maklergebühren;
Zinsbestätigung für das Jahr 2023 der Bank für Hypothekardarlehen für den Bau der Erstwohnung sowie den Darlehensvertrag selbst, die Meldung des Baubeginns an die Gemeinde sowie die Rechnungen für den Bau;
Mietverträge von vermieteten Wohnungen;
Bestätigung des Kondominiumsverwalter für Ausgaben für Sanierungsmaßnahmen 2023;
Bei Wohnungskauf im Jahr 2023: Kaufvertrag, Darlehensvertrag und Bestätigung der bezahlten Zinsen im Jahr 2023; Bestätigung Baukosten Garage (wenn es ein Neubau ist);
bei Wohnungskauf für unter 36jährige in der Zeit vom 01/01/2023 – 31/12/2023: Kaufvertrag und ISEE Bescheinigung.
Für alle Ausgaben, die in der Steuererklärung abgesetzt werden, besteht die Pflicht der Spesennachverfolgbarkeit. Das heißt, diese Ausgaben können nur dann abgeschrieben werden, wenn sie mittels elektronischer Zahlungsmittel bezahlt wurden (Bancomat, Kreditkarte oder Überweisungsbestätigung); ausgenommen sind Zahlungen von Medikamenten oder Tickets und Rechnungen vom Optiker. Die entsprechenden Belege müssen der Steuererklärung beigelegt werden.
Ausgaben
Ausgaben für den SüdtirolPass, FamilyPass, abo+ sowie SüdtirolPass 65+ (die Bestätigung kann über den Benutzeraccount auf
www.suedtirolmobil.info heruntergeladen werden);
Medikamente: Kassenbeleg mit Art und Anzahl des Medikamentes und der Steuernummer des Patienten; Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht angenommen werden!
Facharztspesen und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung von Sanitätsfonds (z.b. Mutual Help oder Sanipro) und/oder Sanitätsbetrieb;
Rechnungen Physiotherapie mit eventueller Rückerstattung;
Lebens- und Unfallversicherung mit genauer Angabe der abschreibbaren Beträge;
Mietvertrag (wenn keine andere Unterstützung für die Miete gewährt wurde);
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente;
Freiwillige Weiterversicherung für die Rente;
Einzahlungen für den Nachkauf von Studienjahren, Zusammenlegung von Versicherungszeiten; Rückzahlung nicht zustehender Arbeitslosenunterstützung;
Einzahlungsbestätigung der Sozialbeiträge für Hausangestellte (MAV Inps);
Pflegespesen (Gehälter für Pflegepersonal pflegebedürftiger Familienangehörige);
Begräbnisspesen;
entrichtete Unterhaltszahlungen an den ex Ehepartner (Urteil und Banküberweisung);
Tierarztspesen für Haustiere;
Spendenbestätigung von Organisationen/Vereine, die ins ital. ONLUS-Verzeichnis eingeschrieben sind (ausländische Vereinigungen sind nicht abschreibbar);
Einzahlungen in einen offenen Pensionsfonds (Bestätigung von Bank oder Versicherung) bzw. Zusatzzahlungen in den Laborfonds;
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 Akontozahlungen für das Jahr 2023.
Abschreibung Sanierungsmaßnahmen 2023
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 bzw. 50 Prozent) abzüglich Landesbeiträgen mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen;
Abschreibung betreffend Ankauf von Möbeln und Elektrogeräten. Voraussetzung: außerordentliche Sanierungsarbeiten, Kauf der Möbel nach Baubeginn und innerhalb 2 Kalenderjahren ab Baubeginn;
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (50, 55, bzw. 65 Prozent) mit der entsprechenden Baukonzession, technische Baubeschreibung, Meldung Baubeginn an Gemeinde und Amt für Arbeitssicherheit, Rechnungen mit entsprechenden Überweisungen, ENEA Meldung;
Ausgaben für die Gartengestaltung (Rechnungen mit Einzahlungsschein) Bonus Verde.
Die Abschreibungen für die Sanierungsmaßnahmen sind überaus komplex und kompliziert. Hierfür können auch noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Zusätzliche Abschreibemöglichkeiten für Familien
Einschreibegebühren für Musikschule, Chöre usw. für Kinder von 5 bis 18 Jahren;
Spesen für Kinderkrippe (nur für jene, die keinen staatlichen KITA Bonus erhalten haben);
Einzahlungsbelege für Kindergarten und Schulbesuch (auch Privatschulen) und Mensa, Lehrfahrten und Ausflüge;
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft in Amateursportvereinen zu Lasten lebender Kinder im Alter von 5 bis 18 Jahren;
für zu Lasten lebende Studenten: Mietvertrag lautend auf den Studenten selbst (auch Ausland), Zahlungsbelege der Miete, Einschreibegebühren UNI und Bestätigung über die Studienzeit 2023;
Einzahlung Zusatzrente für zu Lasten lebende Kinder.
Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt. C.U. Kinder: Falls die Kinder gearbeitet oder ein Stipendium erhalten haben ist es wichtig deren C.U. bei der eigenen Steuererklärung mitzunehmen. Es muss geklärt werden, ob die Kinder noch zu Lasten lebend waren (Höchstgrenze bis 24 Jahren 4.000 Euro, darüber 2.840,51 Euro) und außerdem kann es sein, dass die Kinder selbst eine Steuererklärung machen können, bzw. müssen. Wie bereits im letzten AKTIV angekündigt, benötigt es für verschiedene Unterstützungen bzw. Boni die ISEE Bescheinigung; diese ist immer bis Ende des Jahres gültig. Sollten sich allerdings in der Familienzusammensetzung Änderungen ergeben, z.B. Geburt eines Babys sollte die ISEE neu abgefasst werden. Die ISEE ist ausschlaggebend für das Einheitliche Familiengeld (assegno unico), das von der INPS ausbezahlt wird und für das Landeskindergeld. Außerdem ist der ISEE Wert ausschlaggebend für verschiedene Boni; zum Beispiel der Sozialbonus (Strombonus), Einkaufskarte oder der Psychologenbonus.