Grafik Industrie


Kollektivvertrag erneuert

Am 19. Dezember 2023 wurde der Nationale Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Sektor Grafische Industrie unterschrieben. Bei den anschließenden Abstimmungen in den Betrieben haben 99,3 Prozent aller Anwesenden für die Erneuerung gestimmt. Der letzte Vertrag war bereits am 31.12.2022 ausgelaufen.
Die wichtigsten Neuerungen
Die Gültigkeit wurde für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 festgelegt.
Es werden neue Berufsprofile im digitalen Bereich eingefügt.
Ab 2024 zahlt der Betrieb monatlich 13 Euro pro Mitarbeiter/in in den Zusatzsanitätsfonds ein.
Ab 2027 wird der jährliche Betrag von 156 Euro an den Zusatzsanitätsfonds zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in aufgeteilt und zwar 9 Euro für den Arbeitgeber und 4 Euro für die Arbeitnehmer pro Monat.
Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sind alle Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag oder mit einen Zeitvertrag von mindestens 12 Monate, automatisch im Zusatzsanitätsfonds eingeschrieben. Der Jahresbeitrag von 156 Euro wird voll vom Arbeitgeber bezahlt.
Die Regelung über die Übernahme oder Schließung von Unternehmen wird genauer definiert.
Es wird die Möglichkeit geschaffen, auf Betriebsebene ein individuelles Zeitkonto einzuführen. Damit können z.B. Weiterbildung, Arbeitszeitreduzierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf, lange Krankenzeiten usw. ausgeglichen werden.
Es kann ein Solidaritätskonto auf Betriebsebene eingeführt werden, um den Arbeitskollegen in Schwierigkeiten solidarisch einen Teil der Ferien oder Freistunden zu überlassen.
Die Regelung der Arbeit von außerhalb des Betriebes soll gefördert werden.
Der Beitrag von Seiten des Betriebs an den Zusatzrentenfonds wird ab 2024 um 0,20 Euro erhöht.
Die monatliche Grundlohnerhöhung wurde für die Kat. B3 auf 252 Eurouro vereinbart. Dieser Betrag wird in fünf Raten ausbezahlt und zwar ab März 2024 90 Eurouro pro Monat, ab Oktober 2024 30 Euro, ab Mai 2025 30 Euro, ab Oktober 2025 50 Euro und ab Juli 2026 weitere 52 Eurouro. In der Summe sind das für die Jahre 2024 bis 2026 6.104 Euro (6.304 einschl. Una Tantum).
Für die vertragslose Zeit zwischen Januar 2023 und Dezember 2023 wird allen Arbeitnehmern, welche am 19. Dezember 2023 im Betrieb beschäftigt waren, ein Una Tantum von 200 Euro in zwei Raten im Verhältnis zur Dienstzeit, ausbezahlt. Und zwar 100 Euro mit dem Jänner- oder Februarlohn 2024 und 100 Euro mit dem Januarlohn 2025.

Lebensmittelindustrie 


Vereinbarung über die Erneuerung des Kollektivvertrages unterzeichnet

Am 1. März 2024 wurde die Vereinbarung über die Erneuerung des nationalen Kollektivvertrages in der Lebensmittelindust­rie unterzeichnet. Diese Vereinbarung legt die Grundlage für die Arbeitsbedingungen und Vergütungen in diesem Sektor für die kommenden Jahre. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Detail:
Lohnerhöhungen im Detail
Trattamento Economico Minimo (TEM): Dies bezeichnet die Mindestlohnerhöhung, die basierend auf den IPCA-Inflationsprognosen festgelegt wird. Über vier Jahre verteilt, beträgt die gesamte TEM-Erhöhung 214 Euro.
Incremento Aggiuntivo della Retribuzione (IAR): Neben der TEM-Erhöhung erhalten die Mitarbeiter eine zusätzliche Lohnerhöhung von 55 Euro, mit einer weiteren Anhebung um 11 Euro ab September 2027.
Die Zahlungen erfolgen in folgenden Tranchen:
20,00 Euro TEM und 55 Euro IAR ab November 2023
35,00 Euro TEM ab September 2024
60,00 Euro TEM jeweils ab Januar 2025 und Januar 2026
39,00 Euro TEM ab Januar 2027
11,00 Euro IAR ab September 2027
Flexibilität in der Beschäftigung
Obwohl die Gewerkschaften Maßnahmen zur Regulierung von saisonaler Arbeitskräfteüberlassung und Werkverträgen forderten, wurde eine Flexibilitätsquote eingeführt. Diese Regelung gibt den Unternehmen die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer fest angestellten Belegschaft, bis zu 25 Prozent der Stellen mit befristeten Verträgen zu besetzen.
Betriebliche Sozialleistungen
Die Vereinbarung sieht auch Verbesserungen bei den betrieblichen Sozialleistungen vor:
Erhöhung des Beitrags zum Gesundheitsfonds (FASA) um vier Euro ab 1. Januar 2025
Erhöhung des Beitrags für Mutterschaft und Vaterschaft um einen Euro ab 1. Januar 2025
Erhöhung des Beitrags zur bilateralen Körperschaft EBS um 0,5 Euro ab 1. Januar 2025
Erhöhung des Beitrags zum Zusatzrentenfonds Alifonds um 0,3 Prozent ab 1. Januar 2025