Bauhandwerk 


Variables Lohnelement für 2024 erneuert

Am 24.01.2024 wurde zwischen den Handwerksverbänden (LVH und CNA) sowie den Fachgewerkschaften des Bausektors das Abkommen für das VARIABLE LOHNELEMENT (VLE) für das Jahr 2024 unterzeichnet. Der ASGB-Bau wurde dabei von den Fachsekretären Werner Blaas und Patrizio Serra vertreten.
Für das Jahr 2024 gelten sowohl für die Arbeiter als auch für die Angestellten folgende Bruttobeträge:
Arbeiter
1. Kategorie (gewöhnlicher Arbeiter): 0,31 Euro pro Stunde brutto
2. Kategorie (qualifizierter Arbeiter): 0,36 Euro pro Stunde brutto
3. Kategorie (spezialisierter Arbeiter): 0,40 Euro pro Stunde brutto
4. Kategorie (hochspezialisierter Arbeiter): 0,43 Euro pro Stunde brutto
Angestellte
1. Kategorie: 53,31 Euro pro Monat brutto
2. Kategorie: 62,30 Euro pro Monat brutto
3. Kategorie: 69,32 Euro pro Monat brutto
4. Kategorie: 74,57 Euro pro Monat brutto
5. Kategorie: 79,98 Euro pro Monat brutto
6. Kategorie: 95,96 Euro pro Monat brutto
7. Kategorie: 107,65 Euro pro Monat brutto

BAU


Bauarbeiterkasse: Ansuchen um Studienbeihilfen Oberschule und Universität

Kinder von Bauarbeitern können zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2024 bei der Bauarbeiterkasse um die Studienbeihilfen für 2023/204 ansuchen.
Studienbeihilfen werden sowohl für Oberschüler/innen (ab der 2.Klasse - 332 Euro) als auch für Universitätsstudenten/innen (774 Euro) ausbezahlt. Die entsprechenden Ansuchen sind auf der Internetseite der Bauarbeiterkasse abrufbar, wo es auch nähere Informationen zu den benötigten Unterlagen gibt.
Auch die Büros des ASGB sind bei den Ansuchen behilflich.