BAU


Bauarbeiterkasse: Ansuchen um Studienbeihilfen Oberschule und Universität

Kinder von Bauarbeitern können zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2024 bei der Bauarbeiterkasse um die Studienbeihilfen für 2023/204 ansuchen.
Studienbeihilfen werden sowohl für Oberschüler/innen (ab der 2.Klasse - 332 Euro) als auch für Universitätsstudenten/innen (774 Euro) ausbezahlt. Die entsprechenden Ansuchen sind auf der Internetseite der Bauarbeiterkasse abrufbar, wo es auch nähere Informationen zu den benötigten Unterlagen gibt.
Auch die Büros des ASGB sind bei den Ansuchen behilflich.

LANDESBEDIENSTETE


Schulwarte

Kürzlich haben landesweit Gewerkschaftsversammlungen für das Hilfspersonal der Schulen stattgefunden. Die Versammlungen wurden von den Gewerkschaften CGIL-AGB, GS, CISL, UIL, ASGB organisiert.
Leider mussten wir feststellen, dass die Mehrheit der Beteiligten immer noch keinen detaillierten Reinigungsplan, so wie eigentlich die Kriterien für die Zuweisung des Hilfspersonal der Schulen, Nr. 443 vom 2. Mai 2017 vorsehen, hatten. Sollte jemand noch keinen detaillierten Reinigungsplan haben, dann kann er sich an seine Führungskraft wenden, mit der Bitte diesen ausgehändigt zu bekommen.
Sollte dies Probleme bereiten, stehen wir euch hilfreich zur Seite.
Wenn du Zweifel hast, dann melde dich einfach bei uns.
Info:
ASGB Landesbedienstete, Tel. 0471/ 974598, asgbl@asgb.org