Öffentlicher Dienst


Bereichsübergreifender Kollektivvertrag

In einer kürzlich erfolgten Zusammenkunft zwischen Landeshauptmann, der öffentlichen Delegation sowie Vertretern der Gewerkschaften wurden wesentliche Grundlagen für die kommenden Verhandlungen auf bereichsübergreifender Ebene gelegt. Zudem wurde die Erstfinanzierung für den Fonds der Kollektivvertragsverhandlungen im Landeshaushalt präsentiert.
Mit Nachdruck erklärte der Landeshauptmann, dass die Ausarbeitung eines neuen Lohnmodells für Neueinsteiger im öffentlichen Dienst nun oberste Priorität genießt. Dieses Thema, das bisher mehrfach verschoben wurde, soll noch vor weiteren Inflationsanpassungen oder geplanten Gehaltserhöhungen abgeschlossen werden.
Obwohl in der ersten Jahreshälfte des Vorjahres bereits ein Entwurf vorgelegt wurde, stieß dieser bei der Prüfstelle des Landes auf umfangreiche Kritik und wurde somit nicht weiterverfolgt.
Eine Ausnahme bildet die Anpassung der Bestimmungen zu Mutterschaft und Vaterschaft, welche die bereits auf staatlicher Ebene eingeführten Verbesserungen in unseren Kollektivvertrag integrieren wird. Es wurde vereinbart, dass diese Anpassungen in einem speziellen Teilabkommen behandelt und zügig verhandelt werden sollen.
Die finanzielle Ausstattung für die anstehenden Verhandlungen wirkt jedoch begrenzt. Zwar sind für den Zeitraum der nächsten drei Jahre 250 Millionen Euro vorgesehen, doch die Aufteilung – 100 Millionen für 2024, 65 Millionen für 2025 und 85 Millionen für 2026 – lässt schnell erkennen, dass diese Mittel angesichts der fast 33.000 zu berücksichtigenden Mitarbeiter und der notwendigen Deckung weiterer Verhandlungsbereiche wie der Gesundheitsversorgung und der Landesverwaltung nicht ausreichen werden.
Der Landeshauptmann räumte ein, dass zusätzliche Finanzierungen unumgänglich sind und regte an, kreative Lösungen zu finden, um möglicherweise auch nicht-finanzielle Verbesserungen oder Vorteile für die Mitarbeiter zu erkunden.
Für uns als Gewerkschaft liegt nun die Herausforderung darin, die Entwicklungen genau zu beobachten und bei Bedarf entschlossen zu handeln, um sicherzustellen, dass die Interessen und das Wohlergehen unserer Mitglieder im Zentrum der Verhandlungen stehen. Wir bleiben engagiert und wachsam, um die bestmöglichen Ergebnisse für alle Beteiligten zu erzielen.

Freiberufler


Neue Kollektivverträge in Rom und Bozen für den Sektor Freiberufler unterzeichnet

Im Monat Februar hat es gleich zwei Erneuerungen im Bereich Freiberuf gegeben. Am 9. Februar wurde das Landeszusatzabkommen für die Beschäftigten von Freiberuflern (Privat- und Zahnarztpraxen, Wirtschafts- und Arbeitsrechtsberater, Rechtsanwaltskanzleien, technische Büros, usw.) in der Provinz Bozen von der Fachgewerkschaft ASGB-Handel/Dienstleistungen unterzeichnet. Zudem wurde am 16. Februar auch der nationale Kollektivvertrag in Rom erneuert, dessen Laufzeit bis März 2027 festgelegt wurde.
Beide Verträge bringen spürbare wirtschaftliche Besserstellungen, nachstehend sind die wichtigsten Neuerungen angeführt:
Lohnerhöhungen auf nationaler Ebene
Die Lohnerhöhung (3. Kategorie) wird im Dreijahreszeitraum ausbezahlt und beträgt insgesamt 215 Euro brutto. Diese Erhöhung wird schrittweise in vier Teilen gewährt: 105 Euro ab dem 1. März 2024, 45 Euro ab dem 1. Oktober 2024, 45 Euro ab dem 1. Oktober 2025 und 20 Euro ab dem 1. Dezember 2026. Für die anderen Kategorien wird die Erhöhung gemäß den vorgesehenen Parametern angepasst.
Zusatzbetrag von 400 Euro (Una Tantum)
Arbeitnehmer/innen, welche zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des nationalen Kollektivvertrags im Sektor tätig waren, erhalten eine einmalige Sonderzahlung von 400 Euro brutto. Diese ist auf zwei Raten aufgeteilt. Die erste Rate (200 Euro) wird mit dem Gehalt vom Mai 2024 und die zweite Rate (200 Euro) mit dem Gehalt vom Mai 2025 ausbezahlt. Die Beträge werden anteilsmäßig zu den Monaten des Dienstalters zwischen 01.04.2018 und 01.03.2024 ausbezahlt. Bei Teilzeitbeschäftigung erfolgt die Auszahlung im Verhältnis zur vertraglichen Arbeitszeit. Zum Dienstalter gerechnet werden: Mutterschaft/Vaterschaft, Elternzeit, Stillstunden, Freistunden bei Krankheit der Kinder und Zeiträume im Lohnausgleich. Die Sonderzahlung fließt nicht in die Berechnungsgrundlage der Abfertigung oder anderer Lohnelemente ein. Der Betrag kann über den Lohnstreifen ausbezahlt oder in Welfare-Leistungen umgewandelt werden.
Lokale Lohnerhöhung
Darüber hinaus wurde ab dem 1. März 2024 das provinziale Lohnelement von 50 Euro brutto auf 125 Euro erhöht. Dieses höhere zusätzliche Lohnelement, das von den Gewerkschaften in Südtirol mit dem neuen Landeszusatzvertrag erreicht werden konnte, wird auf alle 14 Monatsgehälter gewährt und zählt somit auch für die Abfertigung. Die 125 Euro brutto sind nur mit bereits ausgezahlten übertariflichen Lohnelementen (superminimo assorbibile) verrechenbar, nicht aber mit den oben genannten nationalen Erhöhungen.
Nähere Informationen zum Kollektivvertrag und zum Landeszusatzabkommen erteilt die Fachgewerkschaft ASGB-Handel/Dienstleistungen.
Der ASGB zeigt sich zufrieden, dass es mit dem neuem Landeszusatzabkommen gelungen ist, neben anderen Verbesserungen auch den Mindestlohn in Südtirol in diesem Sektor gegenüber jenem auf nationaler Ebene zu erhöhen, um den generell höheren Lebenshaltungskosten in Südtirol besser Rechnung zu tragen. Laut Alex Piras, der die Verhandlungen für den ASGB geführt hat, ist das ein wichtiger Schritt, um nach und nach in allen Sektoren in Südtirol einen höheren Mindestlohn zu erreichen. Während im Tourismus bereits ein sogenanntes territoriales Lohnelement von 100 Euro besteht, gibt es im Handel noch großen Aufholbedarf. Dort liegt der Unterschied zum nationalen Mindestlohn bei nur 8 Euro brutto.