Gastgewerbe


Südtiroler Tourismuskasse

Finanzielle Unterstützung für Alleinlebende
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) möchte alleinlebenden Personen eine finanzielle Unterstützung bei den steigenden Lebenshaltungskosten bieten.
Anrecht haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche allein leben und einen Mietvertrag oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie vorweisen können.
Es wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 250 Euro gewährt.
Der Antrag um Unterstützung muss via E-Mail an stk-cta(at)hgv.it eingereicht werden.
Finanzielle Unterstützung bei Kinderbetreuung
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) hat auch in diesem Jahr Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedsbetrieben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschlossen. Die Kinderbetreuung wird auf das ganze Jahr ausgedehnt.
Die Betreuung unter dem Jahr werden mit maximal 300 Euro pro Kind und die Kleinkinderbetreuung mit maximal 500 Euro pro Kind unterstützt. Für jedes Kind muss dabei ein eigener Antrag gestellt und die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
Der Antrag um Unterstützung muss via E-Mail an stk-cta(at)hgv.it eingereicht werden.

Grafik Industrie


Kollektivvertrag erneuert

Am 19. Dezember 2023 wurde der Nationale Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Sektor Grafische Industrie unterschrieben. Bei den anschließenden Abstimmungen in den Betrieben haben 99,3 Prozent aller Anwesenden für die Erneuerung gestimmt. Der letzte Vertrag war bereits am 31.12.2022 ausgelaufen.
Die wichtigsten Neuerungen
Die Gültigkeit wurde für den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2026 festgelegt.
Es werden neue Berufsprofile im digitalen Bereich eingefügt.
Ab 2024 zahlt der Betrieb monatlich 13 Euro pro Mitarbeiter/in in den Zusatzsanitätsfonds ein.
Ab 2027 wird der jährliche Betrag von 156 Euro an den Zusatzsanitätsfonds zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in aufgeteilt und zwar 9 Euro für den Arbeitgeber und 4 Euro für die Arbeitnehmer pro Monat.
Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sind alle Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag oder mit einen Zeitvertrag von mindestens 12 Monate, automatisch im Zusatzsanitätsfonds eingeschrieben. Der Jahresbeitrag von 156 Euro wird voll vom Arbeitgeber bezahlt.
Die Regelung über die Übernahme oder Schließung von Unternehmen wird genauer definiert.
Es wird die Möglichkeit geschaffen, auf Betriebsebene ein individuelles Zeitkonto einzuführen. Damit können z.B. Weiterbildung, Arbeitszeitreduzierung, Vereinbarkeit Familie und Beruf, lange Krankenzeiten usw. ausgeglichen werden.
Es kann ein Solidaritätskonto auf Betriebsebene eingeführt werden, um den Arbeitskollegen in Schwierigkeiten solidarisch einen Teil der Ferien oder Freistunden zu überlassen.
Die Regelung der Arbeit von außerhalb des Betriebes soll gefördert werden.
Der Beitrag von Seiten des Betriebs an den Zusatzrentenfonds wird ab 2024 um 0,20 Euro erhöht.
Die monatliche Grundlohnerhöhung wurde für die Kat. B3 auf 252 Eurouro vereinbart. Dieser Betrag wird in fünf Raten ausbezahlt und zwar ab März 2024 90 Eurouro pro Monat, ab Oktober 2024 30 Euro, ab Mai 2025 30 Euro, ab Oktober 2025 50 Euro und ab Juli 2026 weitere 52 Eurouro. In der Summe sind das für die Jahre 2024 bis 2026 6.104 Euro (6.304 einschl. Una Tantum).
Für die vertragslose Zeit zwischen Januar 2023 und Dezember 2023 wird allen Arbeitnehmern, welche am 19. Dezember 2023 im Betrieb beschäftigt waren, ein Una Tantum von 200 Euro in zwei Raten im Verhältnis zur Dienstzeit, ausbezahlt. Und zwar 100 Euro mit dem Jänner- oder Februarlohn 2024 und 100 Euro mit dem Januarlohn 2025.