Gastgewerbe
Südtiroler Tourismuskasse
Finanzielle Unterstützung für Alleinlebende
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) möchte alleinlebenden Personen eine finanzielle Unterstützung bei den steigenden Lebenshaltungskosten bieten.
Anrecht haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche allein leben und einen Mietvertrag oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie vorweisen können.
Es wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 250 Euro gewährt.
Der Antrag um Unterstützung muss via E-Mail an stk-cta(at)hgv.it eingereicht werden.
Anrecht haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche allein leben und einen Mietvertrag oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie vorweisen können.
Es wird ein jährlicher Beitrag in Höhe von 250 Euro gewährt.
Der Antrag um Unterstützung muss via E-Mail an stk-cta(at)hgv.it eingereicht werden.
Finanzielle Unterstützung bei Kinderbetreuung
Die Südtiroler Tourismuskasse (STK) hat auch in diesem Jahr Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Mitgliedsbetrieben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschlossen. Die Kinderbetreuung wird auf das ganze Jahr ausgedehnt.
Die Betreuung unter dem Jahr werden mit maximal 300 Euro pro Kind und die Kleinkinderbetreuung mit maximal 500 Euro pro Kind unterstützt. Für jedes Kind muss dabei ein eigener Antrag gestellt und die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
Der Antrag um Unterstützung muss via E-Mail an stk-cta(at)hgv.it eingereicht werden.
Die Betreuung unter dem Jahr werden mit maximal 300 Euro pro Kind und die Kleinkinderbetreuung mit maximal 500 Euro pro Kind unterstützt. Für jedes Kind muss dabei ein eigener Antrag gestellt und die Unterstützung kann nur von einem Elternteil in Anspruch genommen werden.
Der Antrag um Unterstützung muss via E-Mail an stk-cta(at)hgv.it eingereicht werden.