Aktuell
Ein dringender Appell an den Landtag

Sofortmaßnahmen gegen Altersarmut in Südtirol

Im Südtiroler Landtag stand vor kurzem der entscheidende Beschlussantrag „Maßnahmen gegen die Altersarmut in Südtirol“, initiiert von Andreas Leiter Reber, zur Verhandlung.
Nach einer zuvor erfolgten Vertagung unterstreicht der Vorsitzende ASGB Tony Tschenett, die kritische Bedeutung dieses Antrags. „Die Altersarmut in Südtirol ist ein allgegenwärtiges Problem, das dringend angegangen werden muss“, betont Tschenett.
Der ASGB-Chef appelliert eindringlich an den Landtag, parteiübergreifend zusammenzustehen und den Forderungen nach einer Grundrente von 1.000 Euro sowie einer Anpassung an die Landesinflation nachzukommen. Dies sei essenziell, um der wachsenden Problematik der Altersarmut effektiv entgegenzutreten.
Darüber hinaus macht Tschenett auf die langjährigen Bemühungen des ASGB aufmerksam, spezifische Kriterien für Rentner zu etablieren, die den Zugang zu lokalen Sozialleistungen vereinfachen sollen. Auch dieses Thema verlangt nach rascher Bearbeitung im Landtag.
Ein weiterer kritischer Punkt, der nach Tschenetts Ansicht zu wenig Beachtung findet, ist die aktuelle Situation der Gehälter und Ausgleichszahlungen, die nicht auf das Grundgehalt wirken. „Die derzeit viel zu niedrigen Gehälter stellen eine zukünftige Gefahr für die Altersarmut dar. Es ist zwingend erforderlich, dass die Gehälter steigen“, warnt Tschenett. Er fordert eine proaktive Haltung der Politik zur Unterstützung der Einführung eines provinzialen Lohnelements in Höhe von 150 Euro, welches eine direkte positive Auswirkung auf die zukünftige Rentenhöhe haben würde. Zusätzlich zur Lohnthematik betont der ASGB-Chef die Bedeutung von Zusatzrentenfonds. Obwohl viele Südtiroler bereits in einen solchen Fonds eingeschrieben sind, muss die Einschreibung zur Norm werden, um die finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten.
Die Maßnahmen gegen Altersarmut sind dringend und erfordern sofortiges Handeln. Der ASGB erwartet ein klares Signal des Landtags zur Unterstützung dieser wichtigen Initiativen. Es geht darum, den Bürgern Südtirols eine sichere und würdige Zukunft zu gewährleisten.

Aktuell
Fahrtkostenbeitrag 2023

Signifikante Mängel

Im Jahr 2024 steht Arbeitnehmern in der Provinz Bozen erneut die Möglichkeit offen, für den Fahrtkostenbeitrag 2023 anzusuchen, eine finanzielle Erleichterung für jene, die regelmäßig zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln.
Während diese Unterstützung auf den ersten Blick eine willkommene Hilfe darstellt, haben die jüngsten Änderungen im Verfahren und in den Vergabekriterien zu einer Reihe von Kontroversen und Frustrationen geführt, die eine tiefere Auseinandersetzung mit dem Thema erfordern.
Die Problematik der Neuregelungen
Die Neuregelung, die vorsieht, dass nur der am häufigsten gearbeitete Turnus im Jahr 2023 für die Berechnung des Fahrtkostenbeitrags berücksichtigt wird, ist ein zentraler Kritikpunkt. Diese Regelung führt zu einer ungleichen Behandlung von Arbeitnehmern, indem sie jene, die eine Vielzahl von Schichten und Arbeitszeiten haben, benachteiligt. Besonders sticht hervor, dass Arbeitnehmer mit 122 Arbeitstagen den gleichen Beitrag erhalten wie jene mit 200 Arbeitstagen. Diese Diskrepanz ignoriert die tatsächliche Belastung durch Pendelkosten und wirft Fragen nach der Fairness und der Zielgenauigkeit der Unterstützung auf.
Besondere Herausforderungen für spezifische Berufsgruppen
Weiterhin offenbaren sich in der Praxis gravierende Probleme für bestimmte Berufsgruppen. Lehrer, Kindergärtner, Erzieher und Personal im Gesundheitswesen, deren Arbeitsbeginn oft vor den regulären Betriebszeiten des öffentlichen Nahverkehrs liegt, stehen vor besonderen Schwierigkeiten. Die Forderung, dass zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mindestens 18 Kilometer liegen müssen und teilweise nicht vorhandene Direktverbindungen im ÖPNV, vor allem in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden, zwingen viele dazu, auf private Fahrzeuge umzusteigen, um den Dienst zu garantieren. Diese Notwendigkeit wird durch die aktuellen Regelungen nur unzureichend anerkannt.
Die Schwierigkeiten bei der Antragstellung
Die ausschließliche Möglichkeit, Anträge online über digitale Identifikations­verfahren wie SPID zu stellen, hat für zusätzliche Hürden gesorgt. Die Abschaffung der Unterstützung durch Patronate bei der Antragstellung erschwert für viele den Zugang zu dieser finanziellen Hilfe. Diese digitale Barriere führt dazu, dass Personen, die entweder nicht über die notwendigen technischen Mittel oder Kenntnisse verfügen, von der Antragstellung abgehalten werden. Die Unzugänglichkeit des Verfahrens resultiert somit in einem unfreiwilligen Verzicht auf den Beitrag für einen Teil der Bevölkerung.
Forderungen
Der ASGB hat die politisch Verantwortlichen dazu aufgerufen, diese Regelungen zu überdenken und notwendige Anpassungen vorzunehmen, um eine gerechtere und effizientere Verteilung des Fahrtkostenbeitrags zu gewährleisten. Diese Forderungen unterstreichen die Dringlichkeit, die aktuellen Unstimmigkeiten und Unzulänglichkeiten im System zu adressieren, damit der Fahrtkostenbeitrag seine ursprüngliche Intention, eine substanzielle Unterstützung für Pendler zu bieten, auch tatsächlich erfüllen kann.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Fahrtkostenbeitrag 2023 in seiner aktuellen Form signifikante Mängel aufweist, die sowohl die Gerechtigkeit als auch die Zugänglichkeit der Unterstützung in Frage stellen. Eine umfassende Überarbeitung des Systems ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer, die das Recht auf den Beitrag erworben haben, unabhängig von ihrer technischen Versiertheit, fair und angemessen unterstützt werden.
Um mehr Gerechtigkeit zu garantieren und zukünftige Probleme mit dem Pendlergeld zu vermeiden, sind die Verantwortlichen im Land dazu angehalten, sich mit den Interessenvertretern zu treffen und eine Überarbeitung für das nächste Jahr zu beschließen.