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Eingliederungshilfe 2024 (assegno di inclusione)

Das Bürgergeld, das im Jahr 2019 eingeführt wurde, um der weit verbreiteten Armut in Italien etwas entgegenzusetzen, ist mit der Regierung Meloni abgeschafft worden. Ersetzt wird das bisherige Bürgergeld mit der sogenannten Eingliederungshilfe (assegno di inclusione). Für den Bezug der Eingliederungshilfe gelten allerdings strengere Voraussetzungen. Grundsätzlich haben nur mehr Familiengemeinschaften in denen minderjährige Kinder mit einer Beeinträchtigung leben und Senioren über 65 Jahre Anrecht auf die Unterstützung. Zudem sind noch folgende Kriterien zu beachten:
Ein ISEE-Wert unter 9.360 Euro
Eine Wohnung zum Eigenbedarf mit einem IMU-Wert unter 150.000 Euro
Ein Finanzvermögen unter 6.000 Euro für Singles, um je 2.000 Euro erhöht für jedes Familienmitglied
Das Gesuch um die Eingliederungshilfe wird im Steuerbeistandszentrum eingereicht. Vorher muss allerdings die ISEE abgefasst werden, um feststellen zu können, ob Anrecht auf diese Unterstützung besteht. ASGB-Mitglieder können sich kostenlos an unsere Büros wenden.

ASGB-Rentner

Bericht aus dem Sekretariat

Im Herbst des vergangenen Jahres wurden in einigen Bezirken die Jahresversammlungen der
ASGB-Rentner abgehalten, so in Sterzing, Schlanders, Neumarkt und Bozen.
Auf der Tagesordnung der jeweiligen Versammlung stand u.a. die Wahl der Bezirksvertretungen im Landesvorstand und gleichzeitig die Verabschiedung von einigen Vorstandsmitgliedern, die für eine Neuwahl nicht mehr zur Verfügung standen.
Mit den Dankesworten des Obmannes für ihren Einsatz und die Mitarbeit in den vergangenen Jahren, einer Ehrenurkunde und einem kleinen Präsent wurden verabschiedet: Wilhelmine Tschenett vom Bezirk Sterzing, Günther Schnitzer, Josef Pernthaler und Josef Terzer vom Bezirk Meran und in Abwesenheit Herr Franz Parteli vom Bezirk Unterland und Franz Stuefer vom Bezirk Bozen.
Anschließend stellten sich jene Kandidaten vor, welche sich für die kommenden Jahre als Bezirksvertreter im Landesvorstand zur Verfügung stellten. Die Wahl erfolgte in schriftlicher Form oder per Akklamation.
Der gesamte neue Vorstand wird in unserer nächsten Ausgabe näher vorgestellt. Wie jedes Jahr waren auch heuer Gastredner zu den Versammlungen eingeladen.
Frau Gunde Bauhofer, Leiterin der Verbraucherzentrale Südtirol, ging in einem prägnanten und anschaulichen Impulsreferat auf die Verbraucherrechte von Senioren ein und informierte bei den Versammlungen in Schlanders, Neumarkt und Bozen darüber, was Senioren wissen sollten, z.B. über:
Die Aufbewahrungsfristen von Dokumenten
Autoversicherung und Regressverzichtsklausel
Abschaffung des geschützten Marktes für Strom und Gas
Kostenloses Bankkonto für Rentner
Betrugsversuche am Telefon oder durch Verkäufer von Gasspürgeräten
Befreiung von der Fernsehgebühr
Frau Gunde Bauhofer gilt an dieser Stelle noch einmal unser Dank.
Bei der Jahresversammlung im Kolpinghaus in Sterzing ging der Vorsitzende des ASGB Tony Tschenett auf die Probleme ein, die den Rentnern unter den Nägeln brennen. Er sprach vom Kaufkraftverlust der Renten, von dem im besonderen Maße die mittleren Renten betroffen sind, weil diese kein Anrecht auf Landesbeiträge wie Strombonus, Mietzuschuss oder Beiträge für Wohnnebenkosten haben.
Als Vorsitzende des ASGB wird er immer wieder auf die Baustellen im sozialen und sanitären Bereich aufmerksam machen und die verantwortlichen Politiker auffordern, die Weichen zu stellen, um den Personalmangel in diesem Sektor zu beheben, damit die Betten und die Plätze in den Pflege- und Senioreneinrichtungen nicht weiterhin leer bleiben müssen.
In der Folge verwies er auch auf das Gesetz zum aktiven Altern, welches eine Verbesserung der Lebensumstände für Senioren zum Ziel hat. Abschließend betont er, wie wichtig es für künftige Rentner ist, einem Zusatzrentenfonds beizutreten, da sie in Zukunft eine weit geringere Rente beziehen werden.
Als Referent bei der Versammlung in Meran, im Kolpinghaus Obermais war der Fachsekretär Stephan Vieider geladen. In seinen Ausführungen geht Stephan Vieider auf die Wichtigkeit und den Wert der Rentnergewerkschaft als Vertretung der größten Gruppe innerhalb unserer Gesellschaft ein.
Gerade weil verschiedene Faktoren wie der demographische Wandel, die Pandemie und die Inflation zu großen Veränderungen geführt haben, ist es notwendig, auf die Bedürfnisse der älteren Generation aufmerksam zu machen.
Und eben das, so betont Stephan Vieider, haben die ASGB – Rentner immer wieder getan und zusammen mit anderen Sozialpartnern an der Entstehung des Sozialplanes und des Gesetzes „Aktives Altern in Südtirol“ wesentlich mitgewirkt. Er berichtet über den Werdegang und die Entstehung des Gesetzes und von der erfolgreichen Arbeit. Durch das Gesetz wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, auf die Bedürfnisse der Senioren einzugehen. Durch den besonderen Einsatz unserer Gewerkschaft wurde erreicht, dass die Stelle eines Seniorenanwalts geschaffen wurde und jede Gemeinde verpflichtet ist, einen Seniorenbeirat einzuberufen. Dieser hat nun die Chance und die Aufgabe auf die speziellen Belange der älteren Bevölkerung in der jeweiligen Gemeinde aufmerksam zu machen. Die verantwortlichen Politiker der jeweiligen Gemeinde tragen die Verantwortung, die Anliegen und die Bedürfnisse der älteren Mitbürger ernst zu nehmen und im Rahmen des Gemeindeentwicklungsplanes für deren Umsetzung zu sorgen.