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Steuererklärung für das Jahr 2023

Eingangs sei daran erinnert, dass die verspätete Steuererklärung für das Jahr 2022 noch bis zum 23. Februar 2024 abgefasst werden kann.
Das Modell 730 für das Jahr 2023 startet wieder ab Ende März und kann bis Ende September abgefasst werden. Auf unserer Homepage www.asgb.org kann bereits jetzt ein Termin gebucht werden.
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass ab heuer alle physischen Personen, die keine IVA Nummer haben ein Modell 730 abfassen können. Das heißt, dass auch jene Steuerzahler ein Mod. 730 abfassen können, die nur eine Miete kassiert haben oder ein CU aus einer Honorarnote haben. Ebenso kann das Mod. 730 weiterhin für Verstorbene abgefasst werden. Der Vorteil besteht darin, dass das Steuerguthaben relativ schnell direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt wird.
Der „Bonus Kauf der Erstwohnung unter 36 Jahren“ für Interessierte mit einem ISEE Wert unter 40.000 Euro wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert; das entsprechende Steuerguthaben konnte schon direkt mit der Senkung der entsprechenden Gebühren oder kann mit der nächsten Steuererklärung verrechnet werden. Neu festgelegt wurde auch der Abgabetermin für die Einreichung des Modell Redditi. Der Termin von November wurde auf 30. September 2024 vorverlegt. Diese Steuererklärung wird für Selbstständige verwendet; aber auch für jene Steuerzahler, die im Ausland Finanzvermögen oder Immobilien besitzen. Bis zum 20. Dezember kann dann noch das verspätete Modell eingereicht werden. Ansonsten sind die abschreibbaren Ausgaben ungefähr gleich geblieben. Die genaue Liste der Dokumente wird in der nächsten AKTIV Ausgabe veröffentlicht.

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ISEE für Einheitliches Familiengeld, Landeskindergeld und Strombonus

Seit Anfang Jänner kann wieder die ISEE Bescheingung zur Ermittlung des sogenannten ISEE Wertes abgefasst werden.
Der ISEE Wert ist ausschlaggebend für das Gesuch um das Einheitliche Familiengeld sowie um das Landeskindergeld und für weitere staatliche Unterstützungsmaßnahmen, wie zum Beispiel den Strombonus (bonus sociale).
Die ISEE Erklärung ist ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage der gesamten Familie; sie ist sozusagen der Schlüssel zu verschiedenen Sozialleistungen. Deshalb ist die Einkommens- und Vermögenssituation aller Familienmitglieder für die ISEE Berechnung ausschlaggebend. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres und muss bzw. kann während des Jahres neu abgefasst werden, wenn sich die Familiensituation ändert (zum Beispiel Tod oder Geburt eines Familienmitglieds). Für das Anrecht auf das Einheitliche Familiengeld wurden die ISEE Werte neu festgelegt. Interessierte, die voriges Jahr den ISEE Wert leicht überschritten haben, könnten heuer trotzdem Anrecht auf eine Erhöhung des Familiengeldes haben. Es ist deshalb empfehlenswert auch in solchen Fällen den ISEE Wert zu berechnen.
Die ISEE Bescheinigung wird für ASGB Mitglieder kostenlos abgefasst. Interessierte können auf unserer Hompage www.asgb.org einen Termin buchen oder telefonisch vereinbaren. Nichtmitglieder können sich nur telefonisch vormerken.
Wir weisen darauf hin, dass bereits Anfang Jänner die INPS die Interessierten daran erinnert hat, dass die ISEE zu erneuern ist. Diese könnte auch online von den Interessierten selbst abgefasst werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass nicht alle Daten im INPS Portal aufscheinen bzw. nicht korrekt angeführt sind. Sollte jemand eine falsche ISEE für verschiedene Ansuchen verwenden, kann dies zu Rückforderungen von erhaltenen Unterstützungsmaßnahmen zuzüglich zum Teil sehr hohen Strafen führen.
Da die ISEE für ASGB Mitglieder kostenlos abgefasst wird, ist es ratsam und auch sicherer, in einem unserer Büros einen Termin zu vereinbaren.
Bereits vor dem Termin sollten sich Interessierte die notwendigen Dokumente anhand der Liste auf der nächsten Seite besorgen.