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Neue IRPEF Steuersätze für 2024

Die Regierung Meloni hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Bonusse bestätigt bzw. eingeführt sowie die IRPEF Steuersätze und die entsprechenden Einkommensstufen neu festgelegt. So gelten ab Jänner 2024 folgende Steuersätze:
Jährliche Steuergrundlage bis 28.000 Euro 23 Prozent
Von 28.000 – 50.000 Euro 35 Prozent
Über 50.000 Euro 43 Prozent
Der Prozentsatz von 25 Prozent, der bei einem Einkommen von 15.000 bis 28.000 Euro angewandt wurde, wurde eliminiert. Vergleicht man die Prozentsätze mit dem Jahr 2021, so zahlte man damals zwischen 28.000 und 55.000 Euro 38 Prozent Steuern. Dieses Mal sollen die niedereren Einkommensklassen profitieren. Bei einer jährlichen Steuergrundlage von 17.000 Euro reduziert sich die Steuerlast um 40 Euro pro Jahr; bei einer Steuergrundlage von 20.000 Euro zahlt man 100 Euro weniger an Steuern, bei einer Steuergrundlage von 25.000 Euro profitiert man 200 Euro und bei einer Steuergrundlage von 34.000 hat man am Ende des Jahres um 260 Euro mehr in der Tasche.
Außerdem hat die Regierung auch für 2024 verschiedene Unterstützungsmaßnahmen bzw. Erleichterungen festgelegt,
so wurde die Möglichkeit für die Abschreibung der außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen mit 50 Prozent verlängert;
der Möbelbonus kann weiterhin genutzt werden, allerdings wurde der Höchstbetrag auf 5.000 Euro reduziert;
der sog. „bonus verde“ wurde für 2024 verlängert;
der „Kitabonus“, der Transportbonus, der Psychologenbonus wurden ebenfalls verlängert bzw. erhöht.
Weitere Erleichterungen sind im Internet abrufbar.

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Steuererklärung für das Jahr 2023

Eingangs sei daran erinnert, dass die verspätete Steuererklärung für das Jahr 2022 noch bis zum 23. Februar 2024 abgefasst werden kann.
Das Modell 730 für das Jahr 2023 startet wieder ab Ende März und kann bis Ende September abgefasst werden. Auf unserer Homepage www.asgb.org kann bereits jetzt ein Termin gebucht werden.
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass ab heuer alle physischen Personen, die keine IVA Nummer haben ein Modell 730 abfassen können. Das heißt, dass auch jene Steuerzahler ein Mod. 730 abfassen können, die nur eine Miete kassiert haben oder ein CU aus einer Honorarnote haben. Ebenso kann das Mod. 730 weiterhin für Verstorbene abgefasst werden. Der Vorteil besteht darin, dass das Steuerguthaben relativ schnell direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt wird.
Der „Bonus Kauf der Erstwohnung unter 36 Jahren“ für Interessierte mit einem ISEE Wert unter 40.000 Euro wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert; das entsprechende Steuerguthaben konnte schon direkt mit der Senkung der entsprechenden Gebühren oder kann mit der nächsten Steuererklärung verrechnet werden. Neu festgelegt wurde auch der Abgabetermin für die Einreichung des Modell Redditi. Der Termin von November wurde auf 30. September 2024 vorverlegt. Diese Steuererklärung wird für Selbstständige verwendet; aber auch für jene Steuerzahler, die im Ausland Finanzvermögen oder Immobilien besitzen. Bis zum 20. Dezember kann dann noch das verspätete Modell eingereicht werden. Ansonsten sind die abschreibbaren Ausgaben ungefähr gleich geblieben. Die genaue Liste der Dokumente wird in der nächsten AKTIV Ausgabe veröffentlicht.