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Bauarbeiterkasse: Geburtenscheck ab 1. Oktober 2023

Mit einem Abkommen wurde am 6. November 2023 der Geburtenscheck von 400 Euro für jedes Kind, welches ab dem 01.10.23 geboren wurde, rückwirkend wieder eingeführt. Das Ansuchen an die Bauarbeiterkasse ist innerhalb 30. Juni des Folgejahres zu stellen. Beizulegen sind ein Familienbogen mit Angabe der Vaters und der Mutter (oder eine Eigenerklärung). Das Abkommen gilt bis 30. September 2024 und kann wieder verlängert werden.

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Betriebsabkommen Fa. Beton Lana

Kürzlich wurde in der Fa. Beton Lana ein Betriebsabkommen unterzeichnet, welches eine Produktionsprämie für das Jahr 2023 vorsieht. Diese Prämie hat den Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu verbessern und durch den Einsatz der MitarbeiterInnen eine Effizienz- und Gewinnsteigerung zu erreichen. Die Auszahlung erfolgt nach genau festgelegten Modalitäten mit dem Lohn des Monates Mai 2024 und wird innerhalb 12. Juni 2024 überwiesen. Auf Wunsch des einzelnen Mitarbeiters kann die Produktionsprämie auch an den Rentenzusatzfonds überwiesen oder in eine vom Betrieb zur Verfügung gestellten Welfare-Leistung umgewandelt werden. Sollte sich jemand für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden, wird der zustehende Betrag der Prämie um zehn Prozent erhöht. Von Seiten des ASGB haben Friedrich Oberlechner und Werner Blaas das Abkommen unterzeichnet.