Öffentlicher Dienst 


SANIPRO - Änderung bei Erstattung im Bereich Physiotherapie

Für sämtliche rehabilitative, physiotherapeutische oder osteopathische Leistungen (ebenso Stoßwellen – und Tecar- Therapien), welche vom Haus- oder Facharzt verschrieben wurden, werden 40 Prozent der erstattungsfähigen Kosten je von Physiotherapeuten, Osteopathen oder Chiropraktikern mit Ausstellungsdatum ab 1. Jänner 2024 ausgestellter Saldorechnung bis zu einem Maximalbetrag von 800 Euro erstattet.

Bau


Bauarbeiterkasse: Geburtenscheck ab 1. Oktober 2023

Mit einem Abkommen wurde am 6. November 2023 der Geburtenscheck von 400 Euro für jedes Kind, welches ab dem 01.10.23 geboren wurde, rückwirkend wieder eingeführt. Das Ansuchen an die Bauarbeiterkasse ist innerhalb 30. Juni des Folgejahres zu stellen. Beizulegen sind ein Familienbogen mit Angabe der Vaters und der Mutter (oder eine Eigenerklärung). Das Abkommen gilt bis 30. September 2024 und kann wieder verlängert werden.