Tourismus
STK - Rückvergütung für Lebenshaltungskosten für Alleinlebende 2024
Im Jahr 2024 startet die Südtiroler Tourismuskasse (STK) eine Unterstützungsaktion für Alleinlebende Mitglieder in der Tourismusbranche. Angestellte in Hotel- und Gastbetrieben mit Wohnsitz in Südtirol und regelmäßigen Beitragszahlungen an die STK können eine jährliche Unterstützung von 250 Euro für hohe Lebenshaltungskosten beantragen. Voraussetzung ist eine mindestens sechsmonatige Beitragszahlung an die STK zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Die Antragsstellung ist auf alleinlebende Arbeitnehmer beschränkt, die einen Miet- oder Darlehensvertrag vorlegen können. Zum Antrag gehören: ein ausgefülltes Antragsformular, Kopien des Miet- oder Darlehensvertrages, ein Zahlungsbeleg der letzten Monatsmiete oder Darlehensrate, Kopien der unterzeichneten Arbeitsverträge der Jahre 2024 und 2023 sowie ein Familienbogen. Anträge können von Januar 2024 bis spätestens 31. Januar 2025 ausschließlich per E-Mail an die STK eingereicht werden. Es wird nur ein Antrag pro Jahr akzeptiert, und die Bearbeitung erfolgt nach dem Einreichedatum. Bei Erreichen des Budgetlimits für diese Unterstützung können weitere Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Die STK behält sich das Recht vor, unvollständige oder fehlerhafte Anträge abzulehnen.
Die Antragsstellung ist auf alleinlebende Arbeitnehmer beschränkt, die einen Miet- oder Darlehensvertrag vorlegen können. Zum Antrag gehören: ein ausgefülltes Antragsformular, Kopien des Miet- oder Darlehensvertrages, ein Zahlungsbeleg der letzten Monatsmiete oder Darlehensrate, Kopien der unterzeichneten Arbeitsverträge der Jahre 2024 und 2023 sowie ein Familienbogen. Anträge können von Januar 2024 bis spätestens 31. Januar 2025 ausschließlich per E-Mail an die STK eingereicht werden. Es wird nur ein Antrag pro Jahr akzeptiert, und die Bearbeitung erfolgt nach dem Einreichedatum. Bei Erreichen des Budgetlimits für diese Unterstützung können weitere Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Die STK behält sich das Recht vor, unvollständige oder fehlerhafte Anträge abzulehnen.