Bau


Betriebsabkommen Fa. Beton Lana

Kürzlich wurde in der Fa. Beton Lana ein Betriebsabkommen unterzeichnet, welches eine Produktionsprämie für das Jahr 2023 vorsieht. Diese Prämie hat den Zweck, die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes zu verbessern und durch den Einsatz der MitarbeiterInnen eine Effizienz- und Gewinnsteigerung zu erreichen. Die Auszahlung erfolgt nach genau festgelegten Modalitäten mit dem Lohn des Monates Mai 2024 und wird innerhalb 12. Juni 2024 überwiesen. Auf Wunsch des einzelnen Mitarbeiters kann die Produktionsprämie auch an den Rentenzusatzfonds überwiesen oder in eine vom Betrieb zur Verfügung gestellten Welfare-Leistung umgewandelt werden. Sollte sich jemand für eine dieser beiden Möglichkeiten entscheiden, wird der zustehende Betrag der Prämie um zehn Prozent erhöht. Von Seiten des ASGB haben Friedrich Oberlechner und Werner Blaas das Abkommen unterzeichnet.

Handel


Wohnbeitrag der EBK

Um den alleinlebenden Arbeitnehmern in Südtirol angesichts der hohen Wohnkosten zu helfen, gewährt die bilaterale Körperschaft (EBK) einen jährlichen Wohnbeitrag von 250 Euro. Dieser Beitrag richtet sich an Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben. Der Gesamtbetrag für alle Anträge im Jahr 2024 ist auf 250.000 Euro begrenzt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Beitrags ist die ordnungsgemäße Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an die EBK sowie der Beiträge an Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens sechs Monaten.
Für den Antrag müssen folgende Schritte befolgt werden:
1. Ein Online-Formular ausfüllen.
2. Folgende Dokumente beilegen:
Lohnstreifen der letzten sechs Monate.
Kopie des Mietvertrages oder des Wohnbaudarlehens, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers.
Ersatzerklärung des Familienbogens, erstellt über das Online-Portal des ANPR (Nationales Register der Wohnbevölkerung), die den Antragsteller als einziges Mitglied ausweist.
Zu beachten ist, dass der Ersatzerklärung eine Kopie des gültigen Personalausweises beizufügen ist. Die EBK behält sich das Recht vor, bei Bedarf oder bei Unklarheiten eine meldeamtliche Bescheinigung des Familienbogens zu verlangen.