Bau
Bauarbeiterkasse: Geburtenscheck ab 1. Oktober 2023
Mit einem Abkommen wurde am 6. November 2023 der Geburtenscheck von 400 Euro für jedes Kind, welches ab dem 01.10.23 geboren wurde, rückwirkend wieder eingeführt. Das Ansuchen an die Bauarbeiterkasse ist innerhalb 30. Juni des Folgejahres zu stellen. Beizulegen sind ein Familienbogen mit Angabe der Vaters und der Mutter (oder eine Eigenerklärung). Das Abkommen gilt bis 30. September 2024 und kann wieder verlängert werden.