Aktuell

Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2023

Auch im Jahr 2024 bietet die Provinz Bozen für Arbeitnehmer, die in der EU oder der Schweiz ansässig sind, eine bedeutende finanzielle Unterstützung: den Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2023.
Dieser Beitrag ist für diejenigen gedacht, die im Jahr 2023 regelmäßig zwischen ihrem Wohnort und Arbeitsplatz pendelten. Hier sind wissenwerte Details und Voraussetzungen.
Antragsfrist und Berechtigung
Das Antragsfenster für den Fahrtkostenbeitrag 2023 ist begrenzt. Die Anträge können zwischen dem 4. Februar 2024 und dem 4. April 2024 eingereicht werden. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Der Arbeitnehmer muss im Jahr 2023 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sein.
Entweder der Wohnort oder der Arbeitsplatz muss sich in der Provinz Bozen befinden.
Voraussetzungen
Die Gewährung des Fahrtkostenbeitrags hängt von mehreren Voraussetzungen ab:
1. Mindeststrecke:
Der Arbeitnehmer muss eine Strecke von mehr als 18 km zum Arbeitsort zurücklegen.
2. Fahrtdauer mit ÖPNV:
Die Fahrtdauer mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss auf Landesgebiet insgesamt (Hin- und Rückfahrt) gleich oder mehr als 150 Minuten betragen.
3. Turnusarbeit:
Bei Turnusarbeit wird der im Jahr 2023 am häufigsten gearbeitete Turnus zugrunde gelegt.
Ausschlusskriterien
Es gibt bestimmte Bedingungen, unter denen der Fahrtkostenbeitrag nicht gewährt wird:
Ein individuelles besteuerbares Einkommen über 50.000 Euro im Jahr 2022.
Der Arbeitgeber stellt ein Firmenfahrzeug kostenlos zur Verfügung.
Fahrtkostenvergütung
Die Höhe der Fahrtkostenvergütung ist gestaffelt und abhängig von der Gesamtfahrtdauer:
150 bis 229 Minuten: 600 Euro
230 bis 309 Minuten: 700 Euro
310 bis 389 Minuten: 800 Euro
390 Minuten oder mehr: 900 Euro
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Nur Online-Anträge: Die Anträge können nur online eingereicht werden.
Digitale Identifikation: Ein digitaler Zugangsschlüssel (SPID, aktivierte Bürgerkarte oder der aktivierte digitale Personalausweis) ist unbedingt notwendig.
Stempelmarke: Eine Stempelmarke im Wert von 16 Euro ist zu erwerben, und deren Zahlencode muss beim Antrag angegeben werden.
Wichtig! Eigenständige Antragstellung!
Ein besonders wichtiger Aspekt beim Fahrtkostenbeitrag für das Jahr 2023 betrifft die Selbstverwaltung bei der Antragstellung. In diesem Jahr ist es nicht möglich, dass Patronate die Anträge für den Fahrtkostenbeitrag im Namen der Mitglieder einreichen. Dies stellt eine bedeutende Änderung gegenüber früheren Verfahren dar, da das Land den Zugriff für die Patronate auf das Antragssystem nicht freischaltet.

ASGB-Jugend

ASGB-Jugend zu Gast bei der ÖGB-Jugend

Die Vorstandsmitglieder der ASGB-Jugend waren kürzlich zu Gast bei der Jugendkonferenz des Östereichischen Gewerkschaftsbundes in Wien. Die Fahrt, die vom 31. Oktober bis zum 3. November 2023 stattfand, bot eine Plattform für den Austausch und die Vertiefung der Beziehungen zwischen den beiden Organisationen.
Von links nach rechts: Philipp Ovszenik (Bundesjugendsekretär des ÖGB), Nadine Lea Putzer, Vanessa Wenin, Jakob Gögele, Kevin Gruber, Jonas Schwienbacher, Andreas Nicoletti und ichard Tiefenbacher (Bundesjugendvorsitzender des ÖGB)
Während ihres Aufenthalts erhielten die Mitglieder der ASGB-Jugend einen detaillierten Einblick in die Organisation und die Abläufe der ÖGB-Jugend. Dies umfasste eine Präsentation der Struktur und der verschiedenen Initia­tiven, die von der ÖGB-Jugend umgesetzt werden.
Durch diese Einblicke konnten wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die eigene Arbeit gewonnen werden. Neben den offiziellen Veranstaltungen blieb auch genügend Zeit, die Stadt Wien ausführlich zu erkunden und gemeinsam zu genießen.