Aktuell

Anleitung für die Online-Wahl

Jedem wahlberechtigten Arbeitnehmer schickt der Laborfonds anhand der üblichen Kontaktkanäle die Unterlagen zur Wahl zu.
Wie wird gewählt?
1.
gehe auf die Internetseite www.laborfonds.it;
2.
wähle dort den Abschnitt „WÄHLEN“ aus, um Zugang zum Online-Wahlportal zu erhalten;
3.
gib nun die Zugangsdaten ein, welche du in der mit der Post zugestellten Unterlagen findest und kreuze das Kästchen „Betreten des Wahllokals“ an;
4.
im nächsten Schritt kannst du die Sprache auswählen;
5.
aktiviere dann das Kästchen „Zur Wahl hier klicken“
6.
gib nun deine Stimme ab, indem du die ASGB-Liste ankreuzt und die Wahl bestätigst (siehe fac-simile im Bild unten) Es ist nicht möglich namentliche Vorzugsstimmen zu geben.
Weitere Informationen findest du im Abschnitt „Wahlen” auf www.laborfonds.it
Hinweis:
Du kannst nur in der Zeit vom 19. Februar bis 1. März 2024 wählen.

Aktuell

ASGB bei Streikkundgebung in Mailand

Anlässlich des nationalen Streiks im gesamten Handels- und Tourismussektors am 22. Dezember 2023 war auch der ASGB mit einer Delegation zur großen Streikkundgebung in Mailand angereist.
Der Fachsekretär des ASGB-Handel/Gastgewerbe, Alex Piras, hatte im Vorfeld mehrfach erklärt, warum der ASGB diesen Streik als notwendig erachtet und die Beschäftigten beider Sektoren auch in Südtirol dazu aufgefordert, sich zur Wahrung ihrer Rechte und für einen gerechten Lohn am Streik zu beteiligen.
Italienweit erlebte der Streik eine hohe Beteiligung, manche Handelsketten mussten an diesem Tag ganze Filialen in mehreren Städten Italiens geschlossen halten. Auch in Südtirol waren einige Lebensmittel­filialen wegen des Streiks geschlossen bzw. haben sich Mitarbeiter/innen vor allem der Lebensmittelketten am Streik beteiligt.
Durch die Streikbeteiligung erhofft man sich nun in Rom einen baldigen Abschluss des Kollektivvertrages zu annehmbaren Bedingungen. Auf dem Spiel standen und stehen immer noch die bezahlten Freistunden, die Dienstalterszulagen sowie der 14. Monatslohn.
Denn anders als viele Arbeitgeber in Südtirol es den eigenen Angestellten kommuniziert haben, um sie, teils leider auch auf unkorrekte Weise, vom Streik abzuhalten, betreffen eventuelle Kürzungen und Streichungen im nationalen Kollektivvertrag sehr wohl auch die Handels- und Tourismusbeschäftigten in Südtirol.
Es heißt also im Ernstfall weiterzukämpfen für den Erhalt der erworbenen Rechte und für einen gerechten Lohn.