Pensplan Centrum Infopoint

Eine Information in Zusammenarbeit mit Pensplan Centrum AG

Auch nach über 20 Jahren seit dem Startschuss für die Zusatzrentenvorsorge in Südtirol stellen wir immer wieder fest, dass viele Bürger und Bürgerinnen, unabhängig davon, ob sie in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind oder nicht, zwischen „Pensplan“ als Projekt für die regionale Zusatzvorsorge und „Laborfonds“ als Zusatzrentenfonds für die lohnabhängig Beschäftigten nicht genau unterscheiden können.
Sehr oft hört man den Satz „ich bin beim Pensplan“ oder „ich möchte mich in den Pensplan einschreiben“, was nicht der Fall ist, da Pensplan selbst kein Zusatzrentenfonds ist. Deshalb möchten wir hier zum besseren Verständnis auf die Aufgabenbereiche der einzelnen Einrichtungen im Bereich der Zusatzrente eingehen und auch die Vorteile beleuchten, die diese für die Südtiroler Bevölkerung vorsehen.
Das Projekt Pensplan
Pensplan wurde 1997 als Projekt der Region Trentino-Südtirol für die Zusatzvorsorge im Rentenbereich ins Leben gerufen und war eine Antwort auf die italienische Rentenreform, die mit 01.01.1996 den Startschuss für das sogenannte beitragsbezogene System gegeben hatte. Schon damals ergaben Hochrechnungen, dass vor allem jene Arbeitnehmer/innen, die größtenteils oder ausschließlich nach 1995 ihre Versicherungsjahre haben werden, mit einer staatlichen Rente von nur 50 Prozent bis 60 Prozent, bemessen an ihrem letzten Gehalt, rechnen können. Man erkannte damals in Bozen und Trient, dass es notwendig ist, die Bevölkerung in der Region beim Aufbau eines zweiten Standbeins für das Rentenalter auch als öffentliche Hand zu unterstützen.
Die Pensplan Centrum AG
Zur konkreten Umsetzung des Projektes Pensplan wurde daraufhin die „Pensplan Centrum AG“ gegründet. Die Mission der Pensplan Centrum AG besteht darin, die Zusatzvorsorge in der Region durch Information, Sensibilisierung und persönliche Beratung zu fördern und zu entwickeln. Die Pensplan Centrum AG bietet allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlose Informations-, Beratungs- und Schulungsdienstleistungen in Bezug auf die Zusatzvorsorge an und verwaltet die Positionen der Mitglieder der regionalen Zusatzrentenfonds (Laborfonds, Plurifonds, Raiffeisen Offener Pensionsfonds und Pensplan Profi) und zwar ab dem Moment der Einschreibung bis zur Auszahlung als Rente oder Kapital. Darüber hinaus stellt sie verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für Mitglieder der Zusatzrentenfonds bereit, um ihnen in wirtschaftlichen Notlagen das Vorsorgesparen zu erleichtern. Die Förderung des Finanzwissens in der Bevölkerung für eine bewusste Spar- und Vorsorgekultur ist eine ihrer weiteren Aufgaben. So wie Pensplan als soziales Projekt ist auch die Pensplan Centrum AG selbst kein Zusatzrentenfonds und investiert auch nicht das Geld der Fonds, sondern unterstützt diese mit Verwaltungsdienstleistungen.
Laborfonds – der Zusatzrentenfonds für die Arbeitnehmer/innen
Beitreten und Beiträge einzahlen kann man hingegen in einen Zusatzrentenfonds. Der größte und bekannteste Fonds in unserer Region ist der „Laborfonds“. Laborfonds wurde vor 25 Jahren als kollektivvertraglicher Zusatzrentenfonds von den Gewerkschaften zusammen mit den Arbeitgeberverbänden und den öffentlichen Arbeitgebern gegründet. Die Arbeitnehmer/innen, die dem Laborfonds beitreten, haben aufgrund der von den Gewerkschaften ausgehandelten Kollektivverträge ein Anrecht auf einen Zusatzbeitrag zu Lasten des Betriebes, den sogenannten Arbeitgeberbeitrag. Neben diesem und der eigenen Einzahlung in Form eines monatlichen Einbehalts auf dem Lohnstreifen bildet die Abfertigung einen wesentlichen Teil der Zusatzrente. Mit dem Beitritt zum Laborfonds sind für lohnabhängige Arbeitnehmer/innen eine Reihe von Vorteilen verbunden. Zu diesen zählen wie erwähnt der Arbeitgeberbeitrag, die unversteuerte Einzahlung der Beiträge sowie der reduzierte Steuersatz bei der Auszahlung, der Zugriff auf ein zinsbegünstigtes Darlehen für die Erstwohnung (Bausparen), die Unterstützungsbeiträge bei Arbeitslosigkeit und nicht zuletzt auch die niedrigen Kosten, welche wesentlich niedriger sind als jene der sogenannten offenen Zusatzrentenfonds. Zudem können Mitglieder eines Fonds auch für die zu Lasten lebenden Familienmitglieder eine Position eröffnen und steuerfreie Einzahlungen für tätigen, damit auch sie möglichst früh mit dem Aufbau einer Zusatzrente beginnen können.
Die offene Zusatzrentenfonds
Neben den kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds gibt es zahlreiche offene Pensionsfonds. Zu den bekanntesten und mit Pensplan vertragsgebunden offenen Fonds in Südtirol und dem Trentino zählen „Raiffeisen Offener Pensionsfonds“, „Plurifonds“ und „Pensplan Profi“. Einem solchen Fonds kann jeder Bürger und jede Bürgerin beitreten und die Beitragszahlung frei gestalten. Selbständige, Hausfrauen, Studenten und Studentinnen, die mangels eines lohnabhängigen Arbeitsverhältnisses dem Laborfonds nicht beitreten können und für das Alter vorsorgen möchten, haben die Möglichkeit, dies bei einem offenen Zusatzrentenfonds zu tun. Auch Arbeitnehmer/innen können theoretisch einem solchen Fonds beitreten, haben bei einem individuellen Beitritt allerdings kein Anrecht auf den Arbeitgebervertrag, weil der Kollektivvertrag auf die offenen Fonds keine Anwendung findet. Offene Fonds werden von Banken und Versicherungsgesellschaften angeboten und haben daher aufgrund verschiedener Faktoren deutlich höhere Spesen als etwa der Laborfonds.
Pensplan Infopoints
Da die Pensplan Centrum AG nur über zwei zentrale Standorte (Contact Center in Bozen und Trient) verfügt, hat sie mit den lokalen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein dichtes Netz an sogenannten „Pensplan Infopoints“ gespannt, um der Bevölkerung landesweit kostenlose Informationen und Dienstleistungen in Fragen der Zusatzrente anbieten zu können. Auch der ASGB ist Teil dieses Beratungsnetzes und hat daher in jedem seiner Bezirksbüros (Bozen, Meran, Schlanders, Brixen, Bruneck, Sterzing und Neumarkt) einen Infopoint für die Zusatzrente eingerichtet. Hier können sich Mitglieder und interessierte Bürger/innen auf Termin beraten lassen und Anträge rund um die Zusatzrente stellen, vom Beitritt über verschiedene Anträge während der Einzahlungsphase bis hin zur Auszahlung. Eine Beratung bei einem der Pensplan Infopoints des ASGB kann eine sehr wertvolle Hilfestellung sein, wenn es darum geht, für sich oder seine Familie eine Entscheidung über die Altersvorsorge oder Zukunftsprojekte wie beispielsweise die Finanzierung des Eigenheims zu treffen.
Region und Land
Auch das Land Südtirol und die Region spielen eine wichtige Rolle für das lokale Zusatzrentensystem. Die Region unterstützt Fondsmitglieder beispielsweise im Falle der Arbeitslosigkeit mit Beiträgen, um ihnen in einer wirtschaftlichen Notlage das Vorsorgesparen zu erleichtern. Das Land Südtirol hingegen hat das Bausparmodell auf den Weg gebracht, mittels welchem Zusatzrentensparer/innen die Möglichkeit haben, über ein zinsbegünstigtes Darlehen das Eigenheim zu finanzieren.
Auch bei Erziehungs- und Pflegezeiten steuert die öffentliche Hand einen wichtigen Beitrag bei, indem für bestimmte Zeiträume ohne Arbeitsverhältnis bzw. mit Teilzeitarbeit finanzielle Unterstützungen gewährt werden, die direkt auf die Zusatzrentenposition der/s Betroffenen eingezahlt werden. Die diesbezüglichen Informationen und Hilfestellung bei den Gesuchen erhält man bei den ASGB-Infopoints.
Hier bist du gut beraten: Die Pensplan-Infopoints des ASGB
ASGB Bozen, Bindergasse 30, Tel. 0471 308 200
ASGB Brixen, Vittorio-Veneto-Straße 33, Tel. 0472 834 515
ASGB Bruneck, St.-Lorenznerstraße 8, Tel. 0474 554 048
ASGB Neumarkt, Straße der Alten Gründungen 8, Tel. 0471 812 857
ASGB Meran, Freiheitsstraße 182/c, Tel. 0473 237 189
ASGB Schlanders, Andreas-Hofer-Straße 12, Tel. 0473 730 464
ASGB Sterzing, Neustadt 24, Tel. 0472 765 040

Verbrauchertelegramm
Lebensversicherungen

Rettungsanker: 30 Tage Rücktrittsmöglichkeit nach Vertragsabschluss

In vielen Fällen handelt es sich beim Abschluss von bestimmten Lebensversicherungen um äußerst ungünstige Verträge, von denen Verbraucherinnen entsprechend kurz nach Vertragsunterschrift wieder zurücktreten möchten.
Das Versicherungskodex (GvD 209/2005, Artikel 176 und 177) sieht vor, dass man innerhalb von 30 Tagen vom Antrag einer Lebensversicherung zurücktreten kann. Nach Erhalt der Mitteilung über den erfolgten Vertragsabschluss gibt es dann weitere 30 Tage, innerhalb derer man vom Vertrag zurücktreten kann.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Mustervorlagen gibt es unter dem Menüpunkt „Musterbriefe“ auf der Homepage der VZS. Die genaue Adresse, an welche das Schreiben zu senden ist, kann den jeweiligen Vertragsbedingungen entnommen werden.
Anschließend sollten etwaige Überweisungsaufträge bei der Hausbank storniert werden. Sollte die erste Prämie bereits bezahlt worden sein, muss diese wieder an den Versicherten zurück erstattet werden.
Tipp der VZS
Vor jeder Unterschrift sollte man den Vorvertrag bzw. den Vertrag genauestens durchlesen und einen Experten zu Rate ziehen, falls die Bedingungen nicht klar sein sollten.