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Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten oder Pflegezeiten

Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, der von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) der Autonomen Provinz Bozen ausbezahlt wird, sofern jemand aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von der Arbeit fernbleibt und somit nicht rentenversichert ist (z.B. kein Arbeitslosengeld bezieht) oder in Teilzeit arbeitet.
Der Beitrag kann für die Freiwilligen Einzahlungen bein NISF/INPS beantragt werden oder alternativ als Einzahlung in den Zusatzrentenfond. Zudem kann der Beiträg auch während der Eltnerzeit (auch bei Vollzeitbedienstete) beantragt werden (ausschließlich im Zusatzrentenfonds).
Auf den Zuschuss zur Absicherung der Erziehungszeiten haben öffentlich Bedienstete keinen Anspruch. Im Falle von Pflegezeiten haben hingegen nur Vollzeitbedienstete der öffentlichen Verwaltung kein Anrecht (Teilzeitbedienstete haben Anrecht). Der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente wird nicht direkt an die Antragsteller ausbezahlt, sondern auf der Position des jeweiligen Zusatzrentenfonds hinterlegt.
Voraussetzungen, die die antragstellende Person erfüllen muss, sind:
Wohnsitz in der Provinz Bozen und zusätzlich fünf Jahre Wohnsitz in der Region oder historischer Wohnsitz von 15 Jahren (auch unterbrochen) in der Region, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches;
in die Kategorie lohnabhängige Erwerbstätige, selbständige Erwerbstätige oder Freiberufler, in der Sonderverwaltung beim NISF/INPS eingetragen sein;
die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben und auf dem Familienbogen dieser Person aufscheinen;
der Beitrag steht nach Beendigung der obligatorischen Mutterschaft zu;
am Datum des Antrages in einen Zusatzrentenfond eingeschrieben sein;
keine direkte Rente (Altersrente oder vorzeitige Altersrente) beziehen.
Voraussetzungen, die auf das Arbeitsverhältnis zutreffen, sind:
Fernbleiben von der Arbeit / Arbeitsausstand für die Pflege eines Angehörigen der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder für die Betreuung und die Erziehung der Kleinkinder bis zu drei Jahren (oder für drei Jahre ab Adoption oder Anvertrauung); als Arbeitsausstand versteht man Zeitspannen, während denen die Lohnabhängigen einen unbezahlten Wartestand (ohne Bezüge und ohne Rentenversicherung) genießen oder nicht beschäftigt bzw. rentenversichert sind, Selbständige oder Freiberufler die die Arbeit (teilweise) aufgeben (auch wenn sie die Pflichtbeiträge für die Rente weiterzahlen);
Arbeitsverhältnis in Teilzeit von höchstens 70 Prozent, und für die Erziehung nur innerhalb der ersten fünf Lebensjahre des Kindes (oder innerhalb der ersten fünf Jahre ab Adoption).
Höhe und Dauer des Zuschusses im Falle von Erziehungszeiten:
bei Arbeitsausstand beträgt der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente bis zu 4.000 Euro pro Jahr bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 8.000 Euro; im Falle vom Einzahlungen der Rentenbeiträge beim NISF/INPS beträgt der Zuschuss bis zu 9.000 Euro pro Jahr, wobei maximal bis zu 18.000 Euro ausbezahlt werden können; er steht ab dem 3. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr des Kindes (bei Adoption ab dem 3. Monat der Adopiton bis Ende des 3. Jahres ab Adoption) zu. Bei Anvertrauung steht der Beitrag für die gesamte Dauer der Anvertrauung zu;
bei Beschäftigung in Teilzeit von maximal 70 Prozent beträgt der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente bis zu 2.000 Euro pro Jahr bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 8.000 Euro, im Falle des Zuschusses für die Einzahlungen der Rentenbeiträge beim NISF/INPS beträgt der Zuschuss bis zu 4.500 Euro pro Jahr, wobei maximal bis zu 18.000 Euro ausbezahlt werden können.
Höhe und Dauer des Zuschusses im Falle von Pflegezeiten:
bei Arbeitsausstand beträgt der Zuschuss im Falle von Lohnabhängigen bis zu 4.000 Euro pro Jahr und zwar bis zum Erreichen der Voraussetzungen für eine Rente. Der Zuschuss wird auf 9.000 Euro pro Jahr aufgestockt, wenn pflegebedürftige Kinder (minderjährige Zivilinvaliden oder denen eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent zuerkannt worden ist, Zivilblinde oder Taubstumme) oder ihnen gleichgestellte Personen bis zum 5. Lebensjahr betreut werden. Im Falle von Einschreibung in Erziehungseinrichtungen und Tagesstätten für Behinderte kann der Zuschuss jedenfalls 4.000 Euro pro Jahr betragen;
Bei Beschäftigung in Teilzeit von maximal 70 Prozent wird der Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Jahr ausbezahlt; auch in diesem Falle kann der Zuschuss bis zum Erreichen der Voraussetzungen für eine Rente gewährt werden.
Einreichtermin für die Gesuche:
grundsätzlich innerhalb 31. Oktober des Jahres nach dem betreffenden Beitragsjahr (z.B. Gesuch im Jahr 2023 für Zeiten des Jahres 2022);
bei Rückständen (Nachzahlungen von freiwilligen Rentenbeiträgen) innerhalb sechs Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Notwendige Unterlagen:
Kopie Identitätskarte AntragstellerIn;
anagrafische Daten (inklusive Steuernummer) des Kindes und des anderen Elternteiles;
bei Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente: Kopie des Saldo des eigenen Zusatzrentenfond, wo ein Mindestbetrag von 360 Euro aufscheinen muss oder eine Regelmäßigkeit der Einzahlungen, wenn die Einschreibung in den Rentenfonds mehr als sechs Monate zurückliegt; bei Zuschuss für die Einzahlungen beim NISF/INPS: Kopie der Einzahlungsscheine;
Stempelmarke zu 16 Euro.
Weitere Informationen finden sie unter der Rubrik „Rente“ auf folgender Internetseite:
www.provinz.bz.it/aswe

ASGB-Rentner

Ausflug in das Laaser Marmorwerk

Die Vorstandsmitglieder im alten Göflaner Bruch
Die Vorstandsmitglieder der ASGB-Rentner statteten am 23. August 2023 dem Laaser Marmorwerk einen Besuch ab. Oswald Angerer, unser Verbindungsmann vor Ort, ermöglichte mit einer äußerst interessanten Führung die Begehung des Weißwasserbruchs.
Im untertägigen Weißwasserbruch erfolgt der Abbau des reinweißen Marmors ganzjährig in Abbauhallen mit einer Länge von 100 m, einer Breite von 20m und in einer Höhe von 30 – 40 m. Die dabei eingesetzten Diamantseilsägen und eine Diamant Schrämmaschine schneiden Marmorschichten bis zu 8000 t Einzelgewicht aus dem Berg.
Laaser Marmor ist frostfest und durch seine Tausalzbeständigkeit bei den Kunden weltweit besonders begehrt. Zahlreiche Denkmäler in Europa sind aus Laaser Marmor gefertigt; heute werden die Marmorblöcke zum Großteil in Platten geschnitten und zu Fußbodenbelägen, Fliesen und Fassadenplatten verarbeitet wie z. B. im „Ground Zero“ im New Yorker World Trade Center.
Die mächtige Marmoreinlagerung an der Nordostflanke der Ortlergruppe umfasst ein Vorkommen von 500 Mio. Kubikmeter und entstand vor 400 Mio. Jahren, als der im Norden von Afrika gelagerte Kalkstein durch die Kontinentalplattendrift in die Gegend von Laas transportiert wurde.
Laaser Marmor wurde schon in der Römischen Antike für die Herstellung von Meilensteinen verwendet; der heutige kommerzielle Abbau geht auf das Ende der 19. Jahrhunderts zurück.
Nach einer Einkehr in der Göflaner Alm und anschließender Besichtigung des alten Göflaner Bruchs klang dieser lehrreiche Ausflug aus.