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Nützliche Dokumente zum ausfüllen der EEVE-Erklärung - Einkommen 2022

Die Unterlagen werden in Papierform und von allen Familienmitgliedern benötigt!
anagraphische Daten:
gültige Identitätskarte der/des Erklärenden
Angaben über den meldeamtlichen Wohnsitz
Steuernummer oder Gesundheitskarte aller Familienmitglieder
eventuelle Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit
Einkommen 2022:
Modell CU 2023, Mod.730/2023 oder Mod. PF 2023 – inkl.IRAP-Erklärung
Tätigkeitskodex (nur für Selbständige)
Einkommen aus dem Ausland, welche nicht im Mod. 730 oder im Mod. PF aufscheinen
landwirtschaftliche Einkommen 2022:
Großvieheinheiten (Durchschnitt von Jänner bis Dezember)
Erschwernispunkte und Kulturflächen aus dem Lafisbogen (stand 01.11.2022)
jährlicher Hiebsatz für die potentielle Holzmenge
andere Einnahmen und Ausgaben (von Jänner 2022 bis Dezember 2022):
bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder gemäß Gerichtsurteil oder laut schriftlicher Vereinbarung mit ersichtlichen Zahlungen
erhaltene Unterhaltszahlungen in Form von Unterhaltsvorschussleistungen (LG Nr. 15/2003 i.g.F.)
bezahlte Miete (Kaltmiete ohne Spesen) für die Hauptwohnung einschließlich Garage oder Autoabstellplatz laut schriftlich abgefassten und regristrierten Mietvertrags
Beiträge für Miete vom Sozialsprengel (Art.20–DLH Nr.30/2000 i.g.F.)
ausbezahlte Studienstipendien der Autonomen Provinz Bozen, die zum besteuerbaren IRPEF-Einkommen zählen (laut Mod. CU)
steuerfreie Einkommen für Dozenten, Forscher, Arbeiter die nach Italien zurückgekehrt sind
Einkommen aus Voucher (Arbeitsgutscheine)
andere Einkommen aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit (auch aus Ausland), die nicht der Einkommenssteuer IRPEF unterliegen, oder die einer definitiven oder Ersatzbesteuerung unterliegen.
Dokumente bezüglich der Dividenden (falls diese nicht aus der Steuererklärung ersichtlich sind)
Immobiliarvermögen (Stand 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Katasterauszug der Immobilien bzw. Grundbesitzbogen
GIS-Erklärung (für Baugründe)
bei Immobilien im Ausland: Angabe der Nettofläche in Quadratmeter
Finanzvermögen (anzugeben, falls es 5.000,00 Euro pro Kopf überschreitet, stand 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken und bei der Post (Jahresdurchschnittswert des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung)
wiederaufladbare Prepaid-Kreditkarten (mit IBAN – Jahresdurchschnittswert, ohne IBAN–Stand zum 31.12. des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung)
Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung unter 10 Prozent
gemischte Lebensversicherungen, für die das Einlösungsrecht zum Zeitpunkt der EEVE-Erklärung ausgeübt werden kann
Staatspapiere, Schuldverschreibungen, Depotscheine, verzinste Coupons u.ä., Investmentfonds u.ä., Kapitalisierungsverträge, Versicherungspolizzen mit Kapitalisierungszweck
Bit-Coin/Kryptowährung (inkl. NFT) - Marktwert

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Rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten oder Pflegezeiten

Es handelt sich dabei um einen Zuschuss, der von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) der Autonomen Provinz Bozen ausbezahlt wird, sofern jemand aufgrund von Kindererziehung oder Pflege von der Arbeit fernbleibt und somit nicht rentenversichert ist (z.B. kein Arbeitslosengeld bezieht) oder in Teilzeit arbeitet.
Der Beitrag kann für die Freiwilligen Einzahlungen bein NISF/INPS beantragt werden oder alternativ als Einzahlung in den Zusatzrentenfond. Zudem kann der Beiträg auch während der Eltnerzeit (auch bei Vollzeitbedienstete) beantragt werden (ausschließlich im Zusatzrentenfonds).
Auf den Zuschuss zur Absicherung der Erziehungszeiten haben öffentlich Bedienstete keinen Anspruch. Im Falle von Pflegezeiten haben hingegen nur Vollzeitbedienstete der öffentlichen Verwaltung kein Anrecht (Teilzeitbedienstete haben Anrecht). Der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente wird nicht direkt an die Antragsteller ausbezahlt, sondern auf der Position des jeweiligen Zusatzrentenfonds hinterlegt.
Voraussetzungen, die die antragstellende Person erfüllen muss, sind:
Wohnsitz in der Provinz Bozen und zusätzlich fünf Jahre Wohnsitz in der Region oder historischer Wohnsitz von 15 Jahren (auch unterbrochen) in der Region, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches;
in die Kategorie lohnabhängige Erwerbstätige, selbständige Erwerbstätige oder Freiberufler, in der Sonderverwaltung beim NISF/INPS eingetragen sein;
die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben und auf dem Familienbogen dieser Person aufscheinen;
der Beitrag steht nach Beendigung der obligatorischen Mutterschaft zu;
am Datum des Antrages in einen Zusatzrentenfond eingeschrieben sein;
keine direkte Rente (Altersrente oder vorzeitige Altersrente) beziehen.
Voraussetzungen, die auf das Arbeitsverhältnis zutreffen, sind:
Fernbleiben von der Arbeit / Arbeitsausstand für die Pflege eines Angehörigen der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder für die Betreuung und die Erziehung der Kleinkinder bis zu drei Jahren (oder für drei Jahre ab Adoption oder Anvertrauung); als Arbeitsausstand versteht man Zeitspannen, während denen die Lohnabhängigen einen unbezahlten Wartestand (ohne Bezüge und ohne Rentenversicherung) genießen oder nicht beschäftigt bzw. rentenversichert sind, Selbständige oder Freiberufler die die Arbeit (teilweise) aufgeben (auch wenn sie die Pflichtbeiträge für die Rente weiterzahlen);
Arbeitsverhältnis in Teilzeit von höchstens 70 Prozent, und für die Erziehung nur innerhalb der ersten fünf Lebensjahre des Kindes (oder innerhalb der ersten fünf Jahre ab Adoption).
Höhe und Dauer des Zuschusses im Falle von Erziehungszeiten:
bei Arbeitsausstand beträgt der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente bis zu 4.000 Euro pro Jahr bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 8.000 Euro; im Falle vom Einzahlungen der Rentenbeiträge beim NISF/INPS beträgt der Zuschuss bis zu 9.000 Euro pro Jahr, wobei maximal bis zu 18.000 Euro ausbezahlt werden können; er steht ab dem 3. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr des Kindes (bei Adoption ab dem 3. Monat der Adopiton bis Ende des 3. Jahres ab Adoption) zu. Bei Anvertrauung steht der Beitrag für die gesamte Dauer der Anvertrauung zu;
bei Beschäftigung in Teilzeit von maximal 70 Prozent beträgt der Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente bis zu 2.000 Euro pro Jahr bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 8.000 Euro, im Falle des Zuschusses für die Einzahlungen der Rentenbeiträge beim NISF/INPS beträgt der Zuschuss bis zu 4.500 Euro pro Jahr, wobei maximal bis zu 18.000 Euro ausbezahlt werden können.
Höhe und Dauer des Zuschusses im Falle von Pflegezeiten:
bei Arbeitsausstand beträgt der Zuschuss im Falle von Lohnabhängigen bis zu 4.000 Euro pro Jahr und zwar bis zum Erreichen der Voraussetzungen für eine Rente. Der Zuschuss wird auf 9.000 Euro pro Jahr aufgestockt, wenn pflegebedürftige Kinder (minderjährige Zivilinvaliden oder denen eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent zuerkannt worden ist, Zivilblinde oder Taubstumme) oder ihnen gleichgestellte Personen bis zum 5. Lebensjahr betreut werden. Im Falle von Einschreibung in Erziehungseinrichtungen und Tagesstätten für Behinderte kann der Zuschuss jedenfalls 4.000 Euro pro Jahr betragen;
Bei Beschäftigung in Teilzeit von maximal 70 Prozent wird der Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Jahr ausbezahlt; auch in diesem Falle kann der Zuschuss bis zum Erreichen der Voraussetzungen für eine Rente gewährt werden.
Einreichtermin für die Gesuche:
grundsätzlich innerhalb 31. Oktober des Jahres nach dem betreffenden Beitragsjahr (z.B. Gesuch im Jahr 2023 für Zeiten des Jahres 2022);
bei Rückständen (Nachzahlungen von freiwilligen Rentenbeiträgen) innerhalb sechs Monaten nach Ablauf der Zahlungsfrist.
Notwendige Unterlagen:
Kopie Identitätskarte AntragstellerIn;
anagrafische Daten (inklusive Steuernummer) des Kindes und des anderen Elternteiles;
bei Zuschuss für den Aufbau einer Zusatzrente: Kopie des Saldo des eigenen Zusatzrentenfond, wo ein Mindestbetrag von 360 Euro aufscheinen muss oder eine Regelmäßigkeit der Einzahlungen, wenn die Einschreibung in den Rentenfonds mehr als sechs Monate zurückliegt; bei Zuschuss für die Einzahlungen beim NISF/INPS: Kopie der Einzahlungsscheine;
Stempelmarke zu 16 Euro.
Weitere Informationen finden sie unter der Rubrik „Rente“ auf folgender Internetseite:
www.provinz.bz.it/aswe