Dienstleistungen
Patronat
Studienbeihilfen in Südtirol
Ein Überblick für Studierende. Südtirol stellt eine breite Palette an Studienbeihilfen für Studierende zur Verfügung, die eine höhere Ausbildung anstreben.
Ob Universität, Fachhochschule oder vergleichbare Einrichtungen, für viele Studierende eröffnet sich die Chance, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Dies ist besonders wichtig in einer Zeit, in der die Kosten für höhere Bildung steigen. Im folgenden Artikel erfährst du, wie das Land Südtirol Studierende unterstützt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um in den Genuss dieser Beihilfen zu kommen.
Studierende in Südtirol haben das besondere Privileg, die Rückerstattung der Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium zu erhalten. Diese wird automatisch an die Studierenden der Freien Universität Bozen und des Konservatoriums „C. Monteverdi“ Bozen überwiesen.
Die Studienbeihilfen des Landes Südtirol bieten eine wichtige finanzielle Stütze und erleichtern damit den Zugang zur höheren Bildung. Angesichts der komplexen Anforderungen und Fristen ist es jedoch unerlässlich, sich frühzeitig zu informieren und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.
Detailliertere Auskünfte erhält man beim Amt für Hochschulförderung.
Wer ist förderberechtigt?
Studierende, die an Universitäten, Fachhochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen eingeschrieben sind, können jährlich eine Studienbeihilfe beantragen. Voraussetzungen sind neben den allgemeinen Kriterien wie Staatsangehörigkeit und Wohnsitz auch der Nachweis eines bestimmten Studienerfolgs. Außerdem dürfen die Studierenden das Höchstalter sowie die maximale Studiendauer ihres Studiengangs nicht überschritten haben. Es ist auch wichtig, dass keine anderen Fördermittel für denselben Studiengang in Anspruch genommen werden.
Finanzielle Aspekte
Die Höhe der Studienbeihilfe ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage der Familie. Diese wird anhand des „Faktors der wirtschaftlichen Lage“ ermittelt, der im Rahmen der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) festgestellt wird. Die EEVE muss bei der Antragstellung vorliegen und kann kostenlos beim Patronat des ASGB erstellt werden. Es ist dafür eine Terminvereinbarung nötig!
Zeitplan und Fristen
Für das akademische Jahr 2023/2024 beginnt die Antragsfrist am 21. September 2023 und endet am 2. November 2023 um 12:00 Uhr. Wer erfolgreich einen Antrag stellt, kann mit der Auszahlung der Beihilfen bis Ende März 2024 rechnen. Darüber hinaus können Studierende einen Beitrag zur teilweisen Deckung der Studiengebühren erhalten, für den im Zeitraum von Juni bis Juli 2024 gesondert online angesucht werden muss.Studierende in Südtirol haben das besondere Privileg, die Rückerstattung der Landesabgabe für das Recht auf Universitätsstudium zu erhalten. Diese wird automatisch an die Studierenden der Freien Universität Bozen und des Konservatoriums „C. Monteverdi“ Bozen überwiesen.
Die Studienbeihilfen des Landes Südtirol bieten eine wichtige finanzielle Stütze und erleichtern damit den Zugang zur höheren Bildung. Angesichts der komplexen Anforderungen und Fristen ist es jedoch unerlässlich, sich frühzeitig zu informieren und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.
Detailliertere Auskünfte erhält man beim Amt für Hochschulförderung.