Verbrauchertelegramm
Sommerschlussverkauf: Alles neu macht der … Juli?

Händler müssen Tiefstpreis des Vormonats angeben

Vor kurzem wurden die Normen zu den Sonderverkäufen geändert (GvD. Nr. 26 vom 7. März 2023, Änderung des Art. 17-bis des Verbraucherschutzkodes, welcher die Sonder- und vergünstigten Verkäufe regelt). Was bringt diese Änderungen für Neuheiten für die Verbraucher:innen - und für wann ist in Südtirol der Start des Sommerschlussverkaufs vorgesehen?
Die große Neuheit: bei allen Rabatten müssen die Händler den tiefsten Preis der 30 Tage vor dem Rabatt mit angeben. Auf die selbe Weise werden auch die „ursprünglichen Verkaufspreise“, die vom Verkäufer im Zeitraum vor Beginn des Sonderverkaufs angewandt wurden, ermittelt.Produkte die im Ausverkauf gekauft werden müssen nicht nur frei von Fehlern und Mängeln sein, sondern auch deren Werbung „entsprechen“. Die Preisschilder müssen folgende drei Angaben enthalten:
1) der ursprüngliche Verkaufspreis, d. h. der niedrigste Preis, der in den 30 Tagen vor der Preisreduzierung galt (außer für Agrarprodukte, Lebensmittel und unterpreisige Produkte)
2) die Preissenkung, ausgedrückt als Prozentsatz;
3) der neue Verkaufspreis, d. h. der ermäßigte Preis.
Die besten Schnäppchen werden gemacht, indem man sich vor den Schlussverkäufen in den Geschäften umsieht und die Preise der Produkte, an die man interessiert ist, notiert. Nur so, kann man hinterher sicher sein ein gutes Geschäft gemacht zu haben!
Weitere Tipps zur Schnäppchenjagd sind Online abrufbar www.consumer.bz.it/de
Termine im Überblick
In den meisten Südtiroler Gemeinden ist der Beginn auf den 14. Juli 2023 und das Ende auf den 11. August 2023 festgelegt. In den Tourismusgemeinden beginnt der Saisonschlussverkauf hingegen erst am 18. August 2023 und endet am 15. September 2023.

Verbrauchertelegramm
Photovoltaik

Vertreter klopfen mit Verträgen zu mehreren tausend Euro an der Haustür an

In den letzten Monaten haben sich immer mehr Verbraucher:innen an uns gewandt und berichtet, dass sie telefonisch von einer Firma mit Sitz außerhalb Südtirols bezüglich ihrer Photovoltaikanlage kontaktiert wurden. Das Unternehmen macht sie darauf aufmerksam, dass ihre Unterlagen beim GSE (Gestore Servizi Energetici) Unregelmäßigkeiten enthalten, die behoben werden müssen. Andernfalls bestünde die Gefahr, von Beiträgen ausgeschlossen zu werden und bereits erhaltene finanzielle Beiträge rückerstatten zu müssen. Die betroffenen Verbraucher:innen vereinbarten einen Termin mit einem Mitarbeiter des Unternehmens, der zu ihnen nach Hause kam und von welchem sie sich zum Abschluss eines 12-monatigen Servicevertrag überreden ließen. Eine Klausel im Vertrag sieht auch den Verzicht auf das Rücktrittsrecht vor. Der Zweck des Rücktrittsrechts besteht jedoch darin, dem Verbraucher in gewissen Situationen eine Frist von 14 Tagen einzuräumen, damit dieser wirksam beurteilen kann, ob der unterzeichnete Vertrag aufrecht bleiben soll oder nicht.
Die VZS rät: Sollten Sie von diesem Unternehmen oder anderen Anbietern ähnlicher Dienstleistungen kontaktiert werden, setzen Sie sich vor einer eventuellen Unterzeichnung des Vertrags unverzüglich mit dem technischen Büro in Verbindung, das Sie bei der Erarbeitung und Vorlage Ihres Beitragsansuchens bei der GSE unterstützt hat, und bitten Sie um eine Klärung.