Metall


Spürbare Lohnerhöhung für Metallarbeiter dank Schutzklausel

Eine gute Nachricht für unsere Metallarbeiter: Dank der Schutzklausel im aktuellen nationalen Kollektivvertrag, die an die Inflation ohne Berücksichtigung der importierten Energieerzeugnisse im Jahr 2022 gekoppelt ist, konnte eine signifikante Lohnerhöhung ab Juni dieses Jahres erreicht werden. Diese Veränderung betrifft mehr als 1,5 Millionen Metallarbeiter. Für Arbeiter, die in der Kategorie C3 eingestuft sind, bedeutet dies monatliche Mehreinnahmen von 123,40 Euro oder eine Lohnsteigerung von 6,6 Prozent. Eine bedeutende Erhöhung, wenn man die ursprünglich geplanten 27 Euro als Referenzwert nimmt.
Diese bisher einmalige Erhöhung ist das Ergebnis der Schutzklausel im Kollektivvertrag, die eine Anpassung der Löhne an die Inflation vorsieht. Die Erhöhung reicht von 99,6 Euro für die Kategorie D1 bis zu mehr als 162 Euro für die Kategorie A1. Verglichen mit den ursprünglich in der Vereinbarung von 2021 vorgesehenen 21 bis 35 Euro stellt das eine beachtliche Verbesserung dar.
Wir sind erfreut, diese positiven Nachrichten mit unseren Mitgliedern teilen zu können. Die Entscheidung, Lohnerhöhungen während und nicht erst am Ende des Vertrags vorzunehmen, ist ein pragmatischer und sehr nützlicher Ansatz. Auf diese Weise kann den Metallarbeitern ein Teil der durch die Inflation verloren gegangenen Kaufkraft sofort zurückgegeben werden, ohne dass sie auf das Auslaufen des Vertrags in einem Jahr warten müssen.
Die Schutzklausel stellt daher einen effektiven Puffer gegen Inflationsschwankungen dar und könnte auch in anderen Branchen als Modell dienen.
Die genauen Erhöhungen können der Tabelle entnommen werden.

Öffentlicher Dienst


Stand der Verhandlungen zum BÜKV

Am 16. Mai 2023 wurden die Verhandlungen für den BÜKV für die Jahre 2019 bis 2021 abgeschlossen, und der Vertrag von beiden Verhandlungsseiten vorunterzeichnet. Damit sind lange, zähe Verhandlungen abgeschlossen worden, die sich in erster Linie am neuen Lohnmodell für Einsteigerinnen und Einsteiger in den Landesdienst gespießt haben. Auf ein solches Modell haben wir uns nun geeinigt, dabei wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen, ob es zukunftsträchtig ist und dazu beitragen kann, das Nachwuchsproblem im öffentlichen Dienst zu lösen. 
Als Gewerkschaft sind wir sehr skeptisch und der Meinung, dass eine Erhöhung der Einstiegsgehälter und ein anschließend sehr flacher Anstieg mit vier auf 28 Jahre verteilten Vorrückungen nicht reicht. Wir haben dem Modell trotzdem zugestimmt, weil diese Zustimmung erst die Voraussetzung dafür geschaffen hat, dass wir den BÜKV für den Dreijahreszeitraum 2019-2021 abschließen konnten. Und das ist wiederum die Voraussetzung dafür, dass wir die Verhandlungen für den laufenden Zeitraum 2022-2024 eröffnen können. 
Ohne Zustimmung zum neuen Lohnmodell also kein Vertragsabschluss. Und ohne Vertragsabschluss keine neuen Verhandlungen. Der Abschluss des Vertrags für den Zeitraum 2019-2021 ist lediglich ein Etappenziel, das wir nun erreicht haben, sobald er von den Kontrollorganen genehmigt und endgültig unterzeichnet ist. Noch eine Nachricht im Zusammenhang mit dem „alten“ Vertrag, also jenem für den vergangenen Dreijahreszeitraum ist uns wichtig: Landeshauptmann Arno Kompatscher hat mit der Unterschrift eine Garantieerklärung abgegeben, dass er der Landesregierung die Ausschüttung der Gelder zur noch ausstehenden Anpassung an die effektive Inflation der Jahre 2019-2021 vorlegen wird. Damit einher geht eine Anzahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024. 
Wie geht es weiter? 
Der erste Schritt besteht darin, die Richtlinien für die Verhandlungen zum neuen Dreijahreszeitraum 2022-2024 auszuarbeiten. Diese müssen dann von der Landesregierung beschlossen werden. 
Sobald der Richtlinienbeschluss genehmigt ist, wird der Verhandlungstisch eröffnet. Der Beschluss wird zudem die Anpassung der Gehälter 2019-2021 an die Inflation, die Anzahlung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 sowie die Leistungsprämien enthalten. 
Im August muss der Landtag die dafür nötigen Gelder im Nachtragshaushalt des Landes festschreiben. Das ist die einzige Möglichkeit das Kapitel Kollektivvertragsverhandlungen im Landeshaushalt mit Geldern auszustatten. 
Erst sobald die Gelder auf dem Kapitel eingegangen sind, können wir den ausgearbeiteten Vertag unterzeichnen.  Danach muss der Vertrag von den Rechnungsrevisoren, der Prüfstelle des Landes und dem Rechnungshof geprüft werden, um anschließend endgültig unterschrieben zu werden. 
Kann dieser Zeitplan eingehalten werden, sollte die Auszahlung mit dem Oktobergehalt erfolgen. 
Noch eine Klarstellung zur Frage, warum wir für die Jahre 2022-2024 stets von einer Anzahlung sprechen, anstatt vom Inflationsausgleich. Der Grund dafür sind die Landtagswahlen im Herbst, weshalb nur ein technischer Haushalt erstellt werden darf. In diesem dürfen nur laufende Kosten eingeschrieben werden, Inflationsanpassungen werden dadurch (vorerst) unmöglich. Erst wenn die neue Landesregierung steht, kann voraussichtlich im Frühjahr 2024 ein ordentlicher Haushalt erstellt werden. In diesem kann und muss auch die Inflationsanpassung 2022-2024 vorgesehen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten die notwendigen Gelder im Haushaltsentwurf also fehlen, werden wir sofort reagieren. 
Eines ist klar: Wir haben unseren Teil der Abmachung erfüllt, nun ist die Landesregierung und der Landeshauptmann am Zug, die Gelder bereitzustellen. 
Wir halten euch am Laufenden!
Die Fachgewerkschaften der öffentlichen Dienste vom ASGB