Gesundheitsdienst


Neuwahlen im ASGB-Gesundheitsdienst

Der ASGB-Gesundheitsdienst führte heuer zwischen Februar/März, zeitgleich in allen vier Gesundheitsbezirken die Neuwahlen der Bezirksvorstände durch. Alle Mitglieder hatten die Möglichkeit, mittels Briefwahl die aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten in den Bezirksvorstand zu wählen.
Nachdem die Wahlen der Bezirksvorstände abgeschlossen waren, wurden die Landesvorstandsmitglieder aus den jeweiligen Bezirksvorständen gewählt. Die Anzahl der Personen im Bezirks- und im Landesvorstand richtet sich nach der Mitgliederanzahl der einzelnen Gesundheitsbezirke. Die neu gewählten Bezirksvorstände und der Landesvorstand bleiben für 4 Jahre im Amt.
Die konstituierende Landesvorstandssitzung hat am 28. April stattgefunden. Bei dieser Sitzung wurde Stefan Erschbamer als Landesobmann und Anna Holzknecht als seine Stellvertreterin bestätigt.
Die neu gewählten Bezirksvorstände setzen sich wie folgt zusammen:
Gesundheitsbezirk Bozen
Walter Oberkalmsteiner (Vorsitzender und Bezirkssekretär),
Markus Herbst (stellvertretender Vorsitzender),
Andreas Dorigoni (Landessekretär),
Stefan Erschbamer (Landesobmann),
Manuel Mussner, Georg Oberkalmsteiner, Gudrun Plank, Gerhard Perger, Margit Santer und Stefan Tratter.
Gesundheitsbezirk Meran
Stephan Gamper (Vorsitzender),
Tina Birgit Riedl (stellvertretende Vorsitzende),
Claus Unterweger (Bezirkssekretär),
Stefanie Amort, Sonja Breitenberger, Heidemarie Breitenberger, Martin Elsler, Veronika Frietz, Johannes Plieger, Valentin Perkmann, Valentine Strobl und Katja Wilhalm.
Gesundheitsbezirk Bruneck
Andreas Gartner (Vorsitzender),
Stefan Bachmann, Marion Burger, Christine Ellemunter,
Maria Lerchner, Richard Maurer,
Horst Pescolderung (Bezirkssekretär),
Manuel Seeber und Karl Schraffl.
Gesundheitsbezirk Brixen
Anna Holzknecht (Vorsitzende und stellvertretende Landesobfrau),
Karin Strickner (stellvertretende Vorsitzende),
Markus Kerschbaumer, Monika Mayr und Carmen Wasserer.

Dienstleistungen
Patronat

Änderungen bei der Elternzeit

Ab dem Jahr 2023 gibt es eine bemerkenswerte Neuerung bei der Elternzeit, die Eltern in Italien betreffen: Nämlich eine signifikante Erhöhung der Entlohnung für den ersten Monat der Elternzeit, wenn die obligatorische Mutterschaft nach dem 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist. Statt der bisherigen 30 Prozent werden Eltern für einen Monat nun 80 Prozent ihres Gehalts erhalten.
Bereits im August 2022 wurden einige Regelungen zur Elternzeit angepasst. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Mütter haben bis zum zwölften Lebensjahr ihres Kindes (anstatt bis zum sechsten Lebensjahr) Anspruch auf drei Monate bezahlte Elternzeit zu 30 Prozent. Diese können nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Väter haben bis zum zwölften Lebensjahr ihres Kindes (anstatt bis zum sechsten Lebensjahr) ebenfalls Anspruch auf drei Monate bezahlte Elternzeit zu 30 Prozent. Auch diese können nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Beide Elternteile haben zusätzlich das Recht, abwechselnd insgesamt drei weitere Monate Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Zusammen ergibt das einen Anspruch von neun Monaten Elternzeit, die zu 30 Prozent entlohnt werden. Vor der Regeländerung betrug die bezahlte Elternzeit nur sechs Monate.
Die Elternzeit wird auf elf Monate verlängert, wenn es sich um eine Familie mit nur einem Elternteil handelt. In diesem Fall werden jedoch nur die ersten neun Monate zu 30 Prozent bezahlt.
Die individuellen Obergrenzen für die Elternzeit und die Obergrenzen fürbeide Elternteile bleiben unverändert:
Mütter können maximal sechs Monate Elternzeit pro Kind bis zum zwölften Lebensjahr nehmen.
Väter haben ebenfalls einen Anspruch von maximal sechs Monaten Elternzeit pro Kind bis zum zwölften Lebensjahr. Dieser Anspruch erhöht sich auf sieben Monate, wenn der Vater mindestens drei Monate Elternzeit nimmt.
Beide Elternteile zusammen können maximal zehn Monate Elternzeit pro Kind bis zum zwölften Lebensjahr nehmen. Dieser Anspruch erhöht sich auf elf Monate, wenn der Vater mindestens drei Monate Elternzeit nimmt.
Während der Elternzeit werden Urlaubstage, der 13. Monatslohn und Abfertigung ganz normal weiterhin angesammelt.
Diese Änderungen sollen Eltern in Italien dabei unterstützen, ihre Elternzeit flexibler zu gestalten und mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Es ist eine positive Entwicklung, die den Bedürfnissen von Familien entgegenkommt. Diese Reformen bringen erhebliche Vorteile für die Familien und stellen einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Work-Life-Balance dar.