Dienstleistungen
Patronat

Rentner: 14. Monatsrente wird ab Juli ausbezahlt

Die Mitteilung des NISF/INPS Nr. 2178 vom 12.06.2023 bestätigt die Auszahlung der 14. Monatsrente mit dem Monat Juli 2023. Das Institut sieht die Auszahlung des zusätzlichen Betrags automatisch für diejenigen Personen vor, für die die für die Bearbeitung nützlichen Einkommensdaten in den Datenbanken des Instituts vorhanden sind, so dass kein Antrag gestellt werden muss.
Für diejenigen, die das erforderliche Alter (64 Jahre) ab dem 1. August 2023 bzw. ab dem 1. Juli 2023 (öffentliche Verwaltung) erreichen, erfolgt die Auszahlung hingegen im Monat Dezember 2023. Falls der 64. Geburtstag im Laufe des Jahres erreicht wird, wird die Leistung anteilig für die Monate ausgezahlt, in denen das Anrecht auf die Rente besteht oder das Alter erreicht ist.
Die vierzehnte Monatsrente erhalten Rentner, deren Einkommen 14.657,24 Euro brutto nicht übersteigt und der Betrag liegt zwischen 336 und 655 Euro.

Dienstleistungen
Patronat

Quote 103

Die „Quote 103“ stellt eine Option für Personen dar, die bis zum 31. Dezember 2023 das 41. Beitragsjahr und das 62. Lebensjahr erreichen. Es gibt jedoch bestimmte Berufsgruppen, die keinen Anspruch auf diese Regelung haben.
Dazu gehören die Polizei und Strafvollzugsbehörden, das operative Personal des nationalen Feuerwehrkorps und das Personal der Finanzwache.
Die monatliche Rente, die aufgrund der Quote 103 ausgezahlt wird, kann bis zum Fünffachen der Mindestrente betragen. Für das Jahr 2023 beläuft sich die Mindestrente auf 563,73 Euro, was bedeutet, dass die maximale monatliche Rente, die eine Person erhalten kann, 2.818,65 Euro brutto beträgt. Die volle Rentenzahlung wird – falls sie 2.818,65 Euro brutto übersteigt – erst ausgezahlt, wenn die Person das entsprechende Rentenalter erreicht hat.
Es ist auch zu beachten, dass verschiedene Berufsgruppen unterschiedliche „Rentenfenster“ einhalten müssen. Angestellte in der Privatwirtschaft und Selbstständige müssen ein Rentenfenster von drei Monaten einhalten, wobei das frühestmögliche Anlaufdatum der 1. April 2023 ist (für diejenigen, die die Anforderungen bereits bis zum 31. Dezember 2022 erfüllt haben). Öffentliche Bedienstete müssen ein Rentenfenster von sechs Monaten einhalten, wobei das frühestmögliche Anlaufdatum der 1. August 2023 ist. Ausnahmen gelten für ständig beschäftigte Lehrkräfte, die ihre Rente immer im September beantragen können.
Die Renten aus der Quote 103 sind bis zum Erreichen des Rentenalters (derzeit 67 Jahre) unvereinbar mit jeglichem Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Eine Ausnahme stellen bis zu 5.000 Euro jährlich aus „gelegentlicher selbständiger Tätigkeit“ (lavoro autonomo occasionale) dar, ähnlich wie bei den Quoten 100 und 102. Weitere Ausnahmen gelten für befristete landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse mit maximal 45 Tagen pro Jahr sowie für medizinisches Personal und Gesundheitsdienstleister, die aufgrund der Covid-19-Pandemie wieder eingestellt werden durften (diese Regelung wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert).
Öffentlich Bedienstete erhalten ihre Abfindung erst, nachdem sie die eigentlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Altersrente (plus 24 Monate) oder die Altersrente (plus 12 Monate) erreicht haben.