Verbrauchertelegramm
Gut zum Lesen - Der Buchtipp

Generation Handy - grenzenlos im Netz verführt

Bleuel, Heike-Solweig (Hrsg.), 2007
Vor 15 Jahren begannen Mobilfunkunternehmen damit, ihre Netze auszuwerfen, um Kunden mit ihrem neuen Angebot mobiler Telefonie einzufangen. Wer sich erst einmal darin verstrickt hatte, blieb in den allermeisten Fällen dort hängen. Dafür sorgen allein schon die fortlaufend angebotenen technischen Neuheiten. Geblendet von einer faszinierenden Technik, den Versprechungen der Werbung und gebetsmühlenartig wiederholten Beteuerungen der Mobilfunkindustrie, alle Grenzwerte einzuhalten und folglich eine sichere Technik anzubieten, wurde das Handy von nahezu jedem heiß begehrt. Immer mehr zusätzliche Funktionen garnieren das Mobiltelefon, um es werbeträchtig quer durch alle Altersgruppen verkaufen zu können. Doch ist die Technik, die, auf der Basis gepulster Mikrowellen-Strahlung, Bequemlichkeit verheißt und die Bewältigung vieler Aufgaben erleichtert, tatsächlich so harmlos? Im Buch setzen sich Politologen, Mediziner, Psychologen, Physiker, Messtechniker, Erzieher und nicht zuletzt ein Elektrosmogsensibler mit Frage nach Faszination und Gefährdung durch die mobile Kommunikation auseinander.
Generation Handy - grenzenlos im Netz verführt
ISBN 978-3-86110-432-2
19.80 EUR

Thema

Lehrlingsbestimmungen, immer noch nicht geregelt

Geht die Landesregierung vor dem LVH in die Knie? Werden die Lehrlingsbestimmungen auf Verlangen des Handwerkerverbandes erneut geändert?
Der Reihe nach:
Das staatliche Legislativdekret Nr. 276 vom 10.09.2003 sieht im Art. 47 eine Grundlehre (auch zur Erfüllung der Bildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr) und eine höhe?re Lehre (Berufslehre) vor.
Im Art. 48 ist geregelt, dass die Grundlehre höchstens drei Jahre dauern kann.
Die höhere Lehre, die für Jugendliche zwischen dem 18. und 29. Lebensjahr möglich ist, ist im Art. 49 geregelt und kann eine Dauer von zwei bis sechs Jahren haben.
Sowohl für die Grundlehre als auch für die höhere Lehre sind Bildungsguthaben zu berücksichtigen, falls Jugendliche am Beginn der Lehrzeit eine schulische Ausbildung vorweisen können.
Der Südtiroler Landtag beschließt am 20.03.2006 die „Ordnung der Lehrlingsausbildung" (Landesgesetz Nr. 2).
Im Art. 5, Absatz 7, ist (für die Grundlehre) festgelegt: Die Lehre gemäß Art. 1 Absatz 2 Buchstabe a) dauert drei Jahre. Im Fall besonders komplexer Berufe, wie insbesondere jener der Meisterberufe des Handwerks, kann eine längere Lehrzeit in der Bildungsordnung festgelegt werden. Die Anrechnung des Besuchs der entsprechenden Berufsgrundstufe auf die Lehrzeit wird, auch was das Ausmaß betrifft, zwischen den auf Landesebene repräsentativsten Arbeitgeber und Arbeitnehmerorganisationen vereinbart.
Durch die „Bestimmungen im Bereich Bildung" im Omnibus-Gesetz (von 2008) hat obiger 2. Satz folgende Fassung erhalten: In besonders komplexen Berufen, wo es die Vielfältigkeit, der Umfang und die Schwierigkeit der theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte erfordern, kann eine längere Lehrzeit in der Bildungsordnung festgelegt werden.
Am 17.03.2008 hat der zuständige Landesrat Otto Saurer die Sozialpartner (Unternehmerverbände und Gewerkschaften) zusammengerufen, um sie zum Entwurf für den Beschluss der Landesregierung anzuhören. Serafin Pramsohler, Leitungsausschussmitglied des ASGB, war bei diesem Treffen dabei und hat seine ablehnende Haltung zum Vorhaben der Landesregierung betont.
Im Entwurf für den Beschluss der Landesregierung ist zu finden:
im Fall besonders komplexer Berufe kann in der Bildungsordnung eine Lehrzeit von bis zu 4,5 Jahren festgelegt werden;
in Lehrberufen mit einer Dauer von 4,5 Jahren kann der Lehrling bereits im letzten halben Lehrjahr zur Lehrabschluss-Prüfung antreten;
für den erfolgreichen Abschluss des Bienniums der Oberstufe werden 12 Monate Lehrzeit als Bildungsguthaben anerkannt;
der Unterricht an der Berufsschule verteilt sich auf zwölf Wochen (60 Tage) im 1. Lehrjahr, auf neun Wochen (45 Tage) im 2. Lehrjahr, auf ebenso neun Wochen (45 Tage) im 3. Lehrjahr und auf sieben Wochen (35 Tage) im 4. Berufsschuljahr.
Die Vertreter des LVH fordern erleichternde Bestimmungen für die Betriebe zum Nachteil für die Lehrlinge: Im letzten Halbjahr soll die Lehrabschluss-Prüfung noch nicht ermöglicht werden, eine Erhöhung der Schulzeit im 1. Lehrjahr auf zwölf Wochen ist mit einer Verkürzung der Schulzeit im 2. und 3. Lehrjahr auszugleichen, im 4. Schuljahr soll die Berufsschule nicht sieben Wochen sondern nur fünf Wochen dauern und das Biennium soll im besten Fall nur mit sechs Monaten Lehrzeitverkürzung angerechnet werden.
Serafin Pramsohler hat sich nicht nur empört über die Haltung der LVH-Vertretung geäußert, sondern die Forderung unterstrichen, dass ein Lehrabschluss auch im Handwerk mindestens zeitgleich mit der Matura möglich sein muss. Wird das Jahr der Berufsgrundstufe überhaupt nicht mit einem Bildungsguthaben aufgerechnet, ist die Lehrzeitdauer für die Grundausbildung auf höchstens vier Jahre zu begrenzen. Pramsohler hat auch betont, dass die Betriebe ohnehin noch den Vorteil haben, für das erste Jahr nach der Lehrzeit (wenn der Lehrling im Betrieb verbleibt) die begünstigten Sozialabgaben entrichten zu können.
Großen Unmut hat bisher auch immer die Weigerung vieler Betriebe hervorgerufen, nach Beendigung der Berufsschule nicht sofort zur Lehrabschluss-Prüfung zugelassen zu werden, denn einer künstlichen Verlängerung der Lehrzeit kann der ASGB überhaupt nichts Positives abgewinnen. Serafin Pramsohler hat schließlich auch die Frage aufgeworfen, ob die Jugendlichen in Südtirol dümmer sind als in anderen europäischen Ländern, wo ein Lehrabschluss im dualen Ausbildungssystem vielfach in drei oder höchstens 3,5 Jahren möglich ist.
Der „Hammer" kommt immer zum Schluss! Auf Verlangen des LVH („Lehre kann länger dauern", Dolomiten vom 26.03.08, Seite 14) soll nun eine neue „Omnibus-Bestimmung" alle Meisterberufe des Handwerks wiederum als komplexe Berufe bezeichnen, wo die Lehrzeit von drei Jahren um ein oder zwei Jahre angehoben wird; von einem Bildungsguthaben für die Berufsgrundstufe wird zudem überhaupt nicht mehr geredet.
Vor nicht allzu langer Zeit hat der Präsident des Handwerkerverbandes ganz selbstherrlich verkündet, "was in der Berufsschule unterrichtet wird, bestimmen wir (LVH) und nicht die Gewerkschaften!" Der Direktor des Handwerkerverbandes wird wohl erreichen, dass die Dauer der Lehrzeit ebenso alleine der LVH bestimmt, denn es hat den Anschein, dass er in der Landesregierung dafür wohlwollende Fürsprecher gefunden hat.