aktuell
Parlamentswahlen 2008
Freie Tage für Wahlhelfer
Arbeitnehmer, die bei den Parlamentswahlen 2008 in den Wahllokalen als Wahlhelfer, das heißt als Präsidenten der Wahlsektion, Schriftführer oder Stimmzähler fungiert haben oder als Listenvertreter einer Partei angetreten sind, haben Anrecht auf entsprechende Ausgleichsruhetage. Die Zeiten in denen die Stimmzähler ihren Dienst vorgesehen haben, waren folgende:
Samstag 12. April: ab 16.00 Uhr wurden die Vorbereitungen für die Wahlen in den Wahllokalen getroffen;
Sonntag 13. April: von 08.00 – 22.00 Uhr waren die Wahllokale zur Stimmabgabe geöffnet;
Montag 14. April: 07.00 – 15.00 Uhr war ebenso die Stimmabgabe möglich. Anschließend daran wurde sofort mit der Stimmenauszählung begonnen;
Für die Arbeitstage, die der Arbeitnehmer in den Wahllokalen verbracht hat (Samstag, 12. April und Montag 14. April), steht den Arbeitnehmern die normale Entlohnung zu. Für die Feiertage (Sonntag 13. April) und für den arbeitsfreien Werktag, also den 12. April (falls dieser vom Kollektivvertrag als arbeitsfreier Tag vorgesehen ist) steht den Arbeitnehmern die Entlohnung für 1/26 oder ein entsprechender Ausgleichsruhetag zu (dieser kann in Absprache mit dem Arbeitgeber genossen werden). Die Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird nicht in Stunden sondern in Tagen berechnet.
Pflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber vor den Wahlen die Beauftragung vom entsprechenden Wahlamt vorweisen. Nach den Wahlen muss die entsprechende Bestätigung vom Präsidenten der Wahlsektion abgegeben werden. Der Präsident der Wahlsektion muss vor den Wahlen das Nominierungsdekret sowie nach erfolgter Wahl die Bestätigung vom Vizepräsidenten der Wahlsektion vorweisen.