aktuell
Örtliche Verteiler sollen sich zurückhalten

ASGB gegen Strompreiserhöhungen

Die staatliche Energiebehörde AEEG trägt sich laut Medienmeldungen mit der Absicht, die Preise für Strom und Gas zu erhöhen, und zwar um rund vier Prozent. Als Begründung wird angeführt, dass die Herstellung der Energie infolge der weltweit gestiegenen und weiter steigenden Rohstoffe (Erdöl, Gas) immer teurer wird. Also soll diese Teuerung auf die Konsumenten abgewälzt werden.
Diese Teuerung wird auch auf Südtirol übergreifen, sofern die Energiekörperschaften auf lokaler Ebene nicht anders entscheiden. Der ASGB ist der Auffassung, dass öffentliche Körperschaften angesichts der dramatischen Wirtschaftslage eines erheblichen Teils der Bevölkerung nicht durch Preiserhöhungen zu weiteren Kostensteigerungen und Kaufkraftverlusten breiter Schichten beitragen, sondern sich zurückhalten sollten. Schließlich haben besonders öffentliche Körperschaften, wie es auch die großen Akteure im Strombereich sind, einen sozialen Auftrag zu erfüllen, und der lautet, dass sie Rücksicht vor allem auf jene Schichten zu nehmen haben, die sich wirtschaftlich schwerer tun. Die Möglichkeit, dies zu tun, ist ihnen gegeben. Eine rund vierprozentige Erhöhung der Strompreise würde sich nachhaltig auf die Lebenshaltungskosten auswirken und vielen Familien, die sich ohnehin in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, weitere Lasten aufbürden, erklärt Georg Pardeller. Die laufenden Preissteigerungen in vielen Bereichen sind für die Arbeiterschaft unerträglich geworden. Hier muss ein Umdenken erfolgen, so Pardeller.
Aus diesen Überlegungen richtet der ASGB an die Stromunternehmen wie ENEL, EDISON, SEL, Etschwerke und andere größere öffentliche Akteure die Aufforderung, keine weiteren Strompreiserhöhungen vorzunehmen und im Interesse der Allgemeinheit ihre Gewinne zurück zu schalten. Auch die lokale Politik ist aufgerufen, ihren Einfluss geltend zu machen, damit die genannten öffentlichen Körperschaften gezielt die notwendigen Sparmaßnahmen in der Bevölkerung mittragen, erklärt der ASGB-Vorsitzende.

aktuell
Parlamentswahlen 2008

Freie Tage für Wahlhelfer

Arbeitnehmer, die bei den Parlamentswahlen 2008 in den Wahllokalen als Wahlhelfer, das heißt als Präsidenten der Wahlsektion, Schriftführer oder Stimmzähler fungiert haben oder als Listenvertreter einer Partei angetreten sind, haben Anrecht auf entsprechende Ausgleichsruhetage. Die Zeiten in denen die Stimmzähler ihren Dienst vorgesehen haben, waren folgende:
Samstag 12. April: ab 16.00 Uhr wurden die Vorbereitungen für die Wahlen in den Wahllokalen getroffen;
Sonntag 13. April: von 08.00 – 22.00 Uhr waren die Wahllokale zur Stimmabgabe geöffnet;
Montag 14. April: 07.00 – 15.00 Uhr war ebenso die Stimmabgabe möglich. Anschließend daran wurde sofort mit der Stimmenauszählung begonnen;
Für die Arbeitstage, die der Arbeitnehmer in den Wahllokalen verbracht hat (Samstag, 12. April und Montag 14. April), steht den Arbeitnehmern die normale Entlohnung zu. Für die Feiertage (Sonntag 13. April) und für den arbeitsfreien Werktag, also den 12. April (falls dieser vom Kollektivvertrag als arbeitsfreier Tag vorgesehen ist) steht den Arbeitnehmern die Entlohnung für 1/26 oder ein entsprechender Ausgleichsruhetag zu (dieser kann in Absprache mit dem Arbeitgeber genossen werden). Die Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird nicht in Stunden sondern in Tagen berechnet.
Pflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber vor den Wahlen die Beauftragung vom entsprechenden Wahlamt vorweisen. Nach den Wahlen muss die entsprechende Bestätigung vom Präsidenten der Wahlsektion abgegeben werden. Der Präsident der Wahlsektion muss vor den Wahlen das Nominierungsdekret sowie nach erfolgter Wahl die Bestätigung vom Vizepräsidenten der Wahlsektion vorweisen.