Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Jahresversammlung der Rentner im Bezirk Pustertal

Zur alljährlichen Rentnerhauptversammlung des ASGB stellte sich der Landesrat für Sozialwesen Dr. Richard Theiner zur Verfügung, um das neue Gesetz der Pflegesicherung vorzustellen und auf Fragen der Teilnehmer einzugehen.
Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Pflegebedarf von einem Einstufungsteam aus dem Sprengel festgestellt wird. Aus dieser Untersuchung wird festgelegt, wie viele Stunden pro Monat der Pflegebedürftige auf fremde Hilfe angewiesen ist. Je nach dem zeitlichen Pflegeaufwand werden vier Pflegestufen zugeordnet und entsprechend dazu gestaffelte Pflegebeiträge ausgezahlt. Das Pflegegeld wird monatlich an die Pflegebedürftige oder an die Bevollmächtigten ausbezahlt und muss ausschließlich zur Pflege verwendet werden.
Für den bisherigen Einsatz der Mitmenschen bei der Pflege von zu Hause aus steht das Land Südtirol an zweiter Stelle im europäischen Vergleich. Um dieses menschenwürdige Miteinander weiter fortzuführen zu können, hofft der Landesrat mit der neuen Gesetzesregelung die Pflege zu Hause noch auszuweiten. Die zahlreich erschienen Rentner zeigten sich erfreut über die neue Regelung. Es ist nun möglich zu Hause betreut zu werden und die dementsprechende finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen. ASGB Rentnerobmann Adolf Buratti zeigte sich erfreut über das bisher Erreichte.
Eine weitere Neuigkeit betrifft das Jahresabonnement für Senioren für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Es ist jetzt möglich um den Preis von 100 Euro ein ganzes Jahr frei durchs Land zu fahren. Für weitere Fragen diesbezüglich steht euch der ASGB Rentnerobmann Adolf Buratti gern zu Verfügung.

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Meeraufenthalte für pflegebedürftige Senioren

Der Betrieb für Sozialdienste Bozen organisiert in drei Turnussen zu je 30 Personen in Cesenatico zweiwöchige Ferien?aufenthalte für teilweise oder vollkommen pflegebedürftige – aber nicht bettlägrige – Senioren.
Es gibt sowohl Doppel- als auch Einzelzimmer in Vollpension. Während der Hin- und Rückfahrt und im Laufe des gesamten Aufenthaltes werden Animationstätigkeiten aber vor allem eine angemessene professionelle Altenbetreuung und Krankenpflege angeboten. Im Rahmen der verfügbaren Plätze kann auch ein Verwandter oder der/die Lebenspartner/in des Betreuten am Ferienaufenthalt teilnehmen. Beim Sozialsprengel Gries-Quirein Tel. 0471/ 40 47 65 – Fax 0471/ 40 47 58 kann man sich anmelden. (Der Antragsteller muss durch Eigenerklärung das eigene Einkommen sowie die eigenen Ausgaben bescheinigen).Diese Erklärungen werden vom Amt benötigt, um den Selbstkostenbeitrag des Teilnehmers errechnen zu können. Dieser variiert fließend von 136,22 bis 897,62 Euro wobei letztgenannter Betrag immerhin nur 30 Prozent der Gesamtkosten ausmacht. Die Einschreibungen erfolgen jeweils im April.