Dienstleistungen des ASGB

Achtung Steuerbonus

All jene Steuerzahler, welche im Jahr 2006 keine Steuer bezahlt haben, da ihr Einkommen zu gering war, bzw. bei der Steuererklärung durch Abschreibungen eine Nettosteuer von 0 herauskam, haben Anrecht auf einen Steuerbonus von mindestens 150 Euro.Dieser Bonus konnte bereits mit dem Dezemberlohn ausbezahlt werden bei entsprechender Gesuchstellung an den Arbeitgeber/Renteninstitut. Wurde dies nicht beansprucht kann jetzt der Betrag über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Insbesondere die Mindestrentner mit Anrecht auf den Bonus sollten ihr CUD – Pkt. 255 u.f. überprüfen. Ist dort kein Betrag enthalten können sie noch bis zum 31.Mai über das Mod. 730/2008 den Bonus einfordern.

Dienstleistungen des ASGB

Rentenmäßige Absicherung von Erziehungszeiten

Den Zuschuss können alle erhalten, die freiwillige Beiträge an die eigene Pensionskasse eingezahlt haben und während dieser Zeit einen unbezahlten Wartestand ohne Bezüge und ohne Rentenversicherung genießen.
Ausnahme: Angestellte der öffentlichen Verwaltung und Bezieher einer direkten Rente haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss. Der Zuschuss wird für den Zeitraum von zwölf Monaten des Arbeitsausstandes gewährt, der auf den Elternurlaub folgt und der Arbeitsausstand muss innerhalb der drei ersten Lebensjahre des Kindes oder der Adoption/Anvertrauung beansprucht werden. Der Beitrag wird in Höhe des eintrichteten freiwilligen Betrages gewährt, jedoch höchstens 3.500 Euro. Wenn innerhalb des dritten Lebensjahres des Kindes die Arbeitstätigkeit in Form einer Teilzeitarbeit aufgenommen wird und der restliche Teil der Sozialversicherung durch freiwillige Weiterversicherung abgedeckt wird, kann der Zuschuss der Region maximal 1.750 Euro jährlich betragen.