Dienstleistungen des ASGB

Zuschuss auf freiwillige Rentenversicherung

Hausfrauen/Hausmänner, die zur freiwilligen Rentenversicherung ermächtigt sind, können von der Region Trentino-Südtirol einen Zuschuss erhalten, dessen Höhe an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Famliliengemeinschaft gebunden ist und maximal 60 Prozent der freiwillig eingezahlten Versicherungsbeiträge betragen darf.
Voraussetzungen:
Haushaltstätigkeit
Ununterbrochener Wohnsitz in der Region
keine Pflichtversicherung und kein Bezug einer dirketen Renten
entsprechende wirtschaftliche Lage der Familiengemeinschaft
es müssen Kinder in der Familiengemeinschaft leben, für die das regionale Familiengeld zusteht.

Dienstleistungen des ASGB

Achtung Steuerbonus

All jene Steuerzahler, welche im Jahr 2006 keine Steuer bezahlt haben, da ihr Einkommen zu gering war, bzw. bei der Steuererklärung durch Abschreibungen eine Nettosteuer von 0 herauskam, haben Anrecht auf einen Steuerbonus von mindestens 150 Euro.Dieser Bonus konnte bereits mit dem Dezemberlohn ausbezahlt werden bei entsprechender Gesuchstellung an den Arbeitgeber/Renteninstitut. Wurde dies nicht beansprucht kann jetzt der Betrag über die Steuererklärung geltend gemacht werden. Insbesondere die Mindestrentner mit Anrecht auf den Bonus sollten ihr CUD – Pkt. 255 u.f. überprüfen. Ist dort kein Betrag enthalten können sie noch bis zum 31.Mai über das Mod. 730/2008 den Bonus einfordern.