Dienstleistungen des ASGB

Rentenmäßige Absicherung von Pflegezeiten

Der Zuschuss ist ein Beitrag auf die Rentenversicherung für die Zeiträume, in denen keine sozialversicherte Tätigkeit ausgeübt wird, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Auch in diesem Falle gilt: Vollzeitangestellte der öffentlichen Verwaltung und Bezieher einer direkten Rente haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss. Der Zuschuss von maximal 3.500 Euro jährlich wird zur Abdeckung der freiwilligen Beitragsleistung gewährt, zum Erreichen der Mindestvoraussetzungen der Alters- oder Dienstaltersrente.
Voraussetzungen auf Seiten der pflegebedürftigen Person: diese muss entweder verwandt bis zum 4. Grad sein oder verschwägert bis zum 2. Grad, bzw. Verwandte bis zum 2. Grad der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten und Anspruch auf das Begleitgeld sowie das Pflegegeld haben.
Für weitere Informationen stehen Euch gerne die Mitarbeiter des Patronates SBR des ASGB zur Verfügung.

Dienstleistungen des ASGB
RENTNER AUFGEPASST

Modell Steuerfreibeträge NISF/INPS-Rentner und INPDAP-Rentner

Viele NISF/INPS-Rentner und alle INPDAP-Rentner bekommen mit dem CUD (Renteneinkommen 2007) ein Model für die Steuerfreibeträge zugeschickt. Dieses Model muss ausgefüllt werden! Alle Rentner, die das Model erhalten haben, bitten wir, es beim Abfassen der Steuererklärung mitzubringen oder sich ans Patronat zu wenden. Bitte weiters mitbringen: Steuernummer des Ehepartners und der zu Lasten lebenden Kinder und einen gültigen Personalausweis.